Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Pfändungsschutz !
Datum: Mittwoch, dem 14. Juli 2010
Thema: Recht-Infos


Seit 1.7.2010 ist das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft!
Wer Schulden hat, muss in vielen Fällen eine Kontopfändung befürchten. Besonders die Finanzämter sind mit diesem Instrument schnell bei der Hand und setzen es auch gerne als Druckmittel ein - in der Annahme, dass der säumige Zahler seine Steuerschulden aus seinem versteckten Schwarzgeld begleichen wird. Viele Schuldner rutschten jedoch mit der Kontopfändung noch tiefer in die Misere - ohne Bankkonto kann man heute nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Hintergrundinformation: Auch bisher konnte schon ein Teil des Einkommens der Pfändung entzogen werden, damit der Schuldner in der Lage war, seine unmittelbaren Lebensbedürfnisse zu erfüllen. Hier waren Absprachen mit dem Finanzamt als Gläubiger und Teilpfändungen des Kontos denkbar. Der Gesetzgeber wollte nun den Verwaltungsaufwand verringern und eine einheitliche Regelung schaffen.
Die Neuregelung: Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ändert mehrere bestehende gesetzliche Regelungen - darunter die Zivilprozessordnung, die Insolvenzordnung und die Abgabenordnung.

Seit 1.7.2010 ist das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft!
Wer Schulden hat, muss in vielen Fällen eine Kontopfändung befürchten. Besonders die Finanzämter sind mit diesem Instrument schnell bei der Hand und setzen es auch gerne als Druckmittel ein - in der Annahme, dass der säumige Zahler seine Steuerschulden aus seinem versteckten Schwarzgeld begleichen wird. Viele Schuldner rutschten jedoch mit der Kontopfändung noch tiefer in die Misere - ohne Bankkonto kann man heute nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Hintergrundinformation: Auch bisher konnte schon ein Teil des Einkommens der Pfändung entzogen werden, damit der Schuldner in der Lage war, seine unmittelbaren Lebensbedürfnisse zu erfüllen. Hier waren Absprachen mit dem Finanzamt als Gläubiger und Teilpfändungen des Kontos denkbar. Der Gesetzgeber wollte nun den Verwaltungsaufwand verringern und eine einheitliche Regelung schaffen.
Die Neuregelung: Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ändert mehrere bestehende gesetzliche Regelungen - darunter die Zivilprozessordnung, die Insolvenzordnung und die Abgabenordnung.





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