Allgemeine Zeitung Mainz zu Minderheitenrechten im Bundestag: Schutzwürdig!
Datum: Sonntag, dem 20. Oktober 2013
Thema: Recht-Infos


Mainz (ots) - Das hat bei der Suche nach einer tragfähigen Mehrheit für das Regierungsgeschäft zunächst niemand bedacht: Kommt es zur Großen Koalition, wäre die marginalisierte Opposition aus Linkspartei und Grünen praktisch aller Machtinstrumente beraubt, die ihr Verfassung und Geschäftsordnung des Bundestags an die Hand gegeben haben.

Schon die nackten Zahlen verdeutlichen die erdrückende Übermacht von Union und SPD: 503 gegen 127 Sitze.

Die Opposition stellt etwa ein Fünftel der Abgeordneten und wäre nicht imstande, Untersuchungsausschüsse einzusetzen oder Gesetze vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Das Grundgesetz sieht dafür ein Quorum von einem Viertel der Abgeordneten vor. Die Kontrollfunktion der Minderheit wäre im Wesentlichen ausgehebelt. Das kann nicht so bleiben.

Rufen nach einer Verfassungsänderung hat die Union allerdings bereits widersprochen.

In der Tat machte es wenig Sinn, die Anforderungen des Grundgesetzes alle paar Jahre dem jeweiligen Wahlausgang anzugleichen.

Schon während der letzten Großen Koalition waren die Quoren von einem Drittel auf ein Viertel gesenkt worden. Wo wäre hier eine Grenze für Zugeständnisse an die Minderheit zu ziehen?

Es wäre der Erwägung wert, auf konkrete Mehrheitserfordernisse vollständig zu verzichten.

An ihre Stelle könnte eine allgemeine Klausel treten, wonach die Opposition, gleichgültig welcher Größe, die in der Verfassung geregelten Minderheitenrechte wahrnehmen kann.

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Christina Eickhorn
Newsmanagerin
Telefon: 06131/485932
online@vrm.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65597/2579872/allg-zeitung-mainz-zu-minderheitenrechten-im-bundestag-schutzwuerdig von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Mainz (ots) - Das hat bei der Suche nach einer tragfähigen Mehrheit für das Regierungsgeschäft zunächst niemand bedacht: Kommt es zur Großen Koalition, wäre die marginalisierte Opposition aus Linkspartei und Grünen praktisch aller Machtinstrumente beraubt, die ihr Verfassung und Geschäftsordnung des Bundestags an die Hand gegeben haben.

Schon die nackten Zahlen verdeutlichen die erdrückende Übermacht von Union und SPD: 503 gegen 127 Sitze.

Die Opposition stellt etwa ein Fünftel der Abgeordneten und wäre nicht imstande, Untersuchungsausschüsse einzusetzen oder Gesetze vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Das Grundgesetz sieht dafür ein Quorum von einem Viertel der Abgeordneten vor. Die Kontrollfunktion der Minderheit wäre im Wesentlichen ausgehebelt. Das kann nicht so bleiben.

Rufen nach einer Verfassungsänderung hat die Union allerdings bereits widersprochen.

In der Tat machte es wenig Sinn, die Anforderungen des Grundgesetzes alle paar Jahre dem jeweiligen Wahlausgang anzugleichen.

Schon während der letzten Großen Koalition waren die Quoren von einem Drittel auf ein Viertel gesenkt worden. Wo wäre hier eine Grenze für Zugeständnisse an die Minderheit zu ziehen?

Es wäre der Erwägung wert, auf konkrete Mehrheitserfordernisse vollständig zu verzichten.

An ihre Stelle könnte eine allgemeine Klausel treten, wonach die Opposition, gleichgültig welcher Größe, die in der Verfassung geregelten Minderheitenrechte wahrnehmen kann.

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Telefon: 06131/485932
online@vrm.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65597/2579872/allg-zeitung-mainz-zu-minderheitenrechten-im-bundestag-schutzwuerdig von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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