Stuttgarter Nachrichten: Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren wird im Großen und Ganzen eingehalten werden können!
Datum: Freitag, dem 12. Juli 2013
Thema: Recht-Infos


Stuttgart (ots) - Bei aller möglichen Detailkritik ist das einfach eine gute Nachricht: Der ab dem kommenden Kita-Jahr geltende Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren wird im Großen und Ganzen eingehalten werden können.

Natürlich kann man der Meinung sein, dass es eine Selbstverständlichkeit sei, dass für Rechtsansprüche, die der Bund (Familienministerin: Kristina Schröder, CDU) per Gesetz selbst schafft, auch die notwendige Infrastruktur geliefert wird.

Das ist zweifellos so. Aber eine faire Betrachtung muss würdigen, was vor allem auf kommunaler Ebene geleistet worden ist.

Stuttgart (ots) - Bei aller möglichen Detailkritik ist das einfach eine gute Nachricht: Der ab dem kommenden Kita-Jahr geltende Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren wird im Großen und Ganzen eingehalten werden können.

Natürlich kann man der Meinung sein, dass es eine Selbstverständlichkeit sei, dass für Rechtsansprüche, die der Bund (Familienministerin: Kristina Schröder, CDU) per Gesetz selbst schafft, auch die notwendige Infrastruktur geliefert wird.

Das ist zweifellos so. Aber eine faire Betrachtung muss würdigen, was vor allem auf kommunaler Ebene geleistet worden ist.





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