Stuttgarter Zeitung: Baden-Württembergs Justizminister prüft Psychiatrie-Fälle / Neue Richtervereinigung weist auf rechtlich bedenkliche Unterbringung hin!
Datum: Montag, dem 01. Juli 2013
Thema: Recht-Infos


Stuttgart (ots) - Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) will nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Montag-Ausgabe) prüfen lassen, ob im Südwesten Menschen unter rechtlich bedenklichen Umständen zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht sind.

Mit dieser Ankündigung reagierte Stickelberger auf entsprechende Hinweise der Neuen Richtervereinigung (NRV).

Der NRV-Landesvorsitzende Johann Bader hatte ihm anlässlich der Diskussion über den Fall Gustl Mollath in Bayern geschrieben, auch im Südwesten gebe es Unterbringungen nach dem Strafgesetzbuch, "die in ihrer Tragik und rechtlichen Bedenklichkeit mit dem Fall Mollath hinsichtlich der Anordnung und der Dauer der Unterbringung vergleichbar sind".

So erfolge die zeitlich unbegrenzte Unterbringung auch wegen Delikten wie Beleidigung oder Nötigung, die im Allgemeinen nur mit Geldstrafen geahndet würden. Zudem gebe es Fälle, wo die Diagnose einer psychischen Störung auf fragwürdiger Grundlage erfolgt sei.

Stickelberger wird die Richtervereinigung nach Auskunft seiner Sprecherin nun auffordern, die Fälle "konkret zu benennen" und ihm mitzuteilen. Er werde sie dann an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleiten, damit diese gegebenenfalls eine gerichtliche Überprüfung herbeiführen könnten.

Pressekontakt:

Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/48503/2504199/stuttgarter_zeitung/mail , Autor siehe obiger Artikel.


Stuttgart (ots) - Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) will nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Montag-Ausgabe) prüfen lassen, ob im Südwesten Menschen unter rechtlich bedenklichen Umständen zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht sind.

Mit dieser Ankündigung reagierte Stickelberger auf entsprechende Hinweise der Neuen Richtervereinigung (NRV).

Der NRV-Landesvorsitzende Johann Bader hatte ihm anlässlich der Diskussion über den Fall Gustl Mollath in Bayern geschrieben, auch im Südwesten gebe es Unterbringungen nach dem Strafgesetzbuch, "die in ihrer Tragik und rechtlichen Bedenklichkeit mit dem Fall Mollath hinsichtlich der Anordnung und der Dauer der Unterbringung vergleichbar sind".

So erfolge die zeitlich unbegrenzte Unterbringung auch wegen Delikten wie Beleidigung oder Nötigung, die im Allgemeinen nur mit Geldstrafen geahndet würden. Zudem gebe es Fälle, wo die Diagnose einer psychischen Störung auf fragwürdiger Grundlage erfolgt sei.

Stickelberger wird die Richtervereinigung nach Auskunft seiner Sprecherin nun auffordern, die Fälle "konkret zu benennen" und ihm mitzuteilen. Er werde sie dann an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleiten, damit diese gegebenenfalls eine gerichtliche Überprüfung herbeiführen könnten.

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