WAZ: Trickserei beim Wahlrecht / Verfassungsklage angekündigt!
Datum: Samstag, dem 18. Mai 2013
Thema: Recht-Infos


Essen (ots) - Die Fünf-Prozent-Hürde für die Europawahl hat das Verfassungsgericht gekippt - nun versuchen die großen Parteien, mit einer Schranke bei drei Prozent die lästige Konkurrenz der Kleinen außen vor zu halten.

Ob sie mit diesem Trick durchkommen, ist höchst fraglich.

Denn: Legt man etwa das Ergebnis der letzten Europawahl 2009 zugrunde, als die Fünf-Prozent-Hürde noch galt, wäre das Ergebnis mit einer Sperrklausel von drei Prozent exakt das gleiche: die stärkste Partei unter der Hürde kam auf nur 1,7 Prozent.

Schon hat die erste Kleinpartei (ödp) eine erneute Verfassungsklage angekündigt.

Essen (ots) - Die Fünf-Prozent-Hürde für die Europawahl hat das Verfassungsgericht gekippt - nun versuchen die großen Parteien, mit einer Schranke bei drei Prozent die lästige Konkurrenz der Kleinen außen vor zu halten.

Ob sie mit diesem Trick durchkommen, ist höchst fraglich.

Denn: Legt man etwa das Ergebnis der letzten Europawahl 2009 zugrunde, als die Fünf-Prozent-Hürde noch galt, wäre das Ergebnis mit einer Sperrklausel von drei Prozent exakt das gleiche: die stärkste Partei unter der Hürde kam auf nur 1,7 Prozent.

Schon hat die erste Kleinpartei (ödp) eine erneute Verfassungsklage angekündigt.





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