Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu Christian Wulff: Wulffs gutes Recht!
Datum: Montag, dem 08. April 2013
Thema: Recht-Infos


Regensburg (ots) - Vielleicht hat sich Christian Wulff (CDU) rechtlich nichts zuschulden kommen lassen.

Das wird sich herausstellen, wenn der frühere Bundespräsident doch nicht der Einstellung des Verfahrens zustimmt und vor Gericht muss.

Danach zumindest sieht es aus. Denn die Zahlung von mehreren tausend Euro im Gegenzug dafür, dass ihm der Gang vor Gericht erspart bleibt - wie es die Staatsanwaltschaft vorgeschlagen hat - würde bedeuten, dass Wulff zumindest eine Teilschuld eingesteht.

Das aber scheint er abzulehnen. Er möchte offenbar weiterkämpfen, bis das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Das ist sein gutes Recht.

Und es ist peinlich für die Staatsanwaltschaft, dass von den vielen Vorwürfen gegen das Ex-Staatsoberhaupt nun bis auf einen alle fallengelassen werden mussten. Offenbar haben sich die Ermittler verrannt.

Daraus aber die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Wulff Unrecht geschah, als er nach wochenlanger Debatte um ihn das Amt des Bundespräsidenten niederlegte, ist falsch.

Wulffs Verhalten war seines Amtes nicht angemessen. Der Verdacht auf Vorteilsnahme darf auf niemandem ruhen, der oberster Repräsentant eines Staates ist

Vielleicht hatte Wulff nicht gelogen; aber sein Verhalten und seine Vergangenheit warfen Fragen auf, die sich niemand über den Bundespräsidenten stellen sollte.

Vielleicht war der Wirbel um ihn überzogen; die Vorwürfe an sich aber waren schwerwiegend genug, sodass ein Rücktritt die einzig saubere Konsequenz war.

Wulff hat diesen Schritt am Ende getan, wenn auch spät; dass er nun um seinen Ruf kämpft, ist nachvollziehbar.

Sein Verhalten in der schwersten Krise, die das Amt des Bundespräsidenten je erlebt hat, macht das allerdings nicht vergessen.

Von Christian Kucznierz

Pressekontakt:

Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/62544/2446010/mittelbayerische_zeitung/mail


Regensburg (ots) - Vielleicht hat sich Christian Wulff (CDU) rechtlich nichts zuschulden kommen lassen.

Das wird sich herausstellen, wenn der frühere Bundespräsident doch nicht der Einstellung des Verfahrens zustimmt und vor Gericht muss.

Danach zumindest sieht es aus. Denn die Zahlung von mehreren tausend Euro im Gegenzug dafür, dass ihm der Gang vor Gericht erspart bleibt - wie es die Staatsanwaltschaft vorgeschlagen hat - würde bedeuten, dass Wulff zumindest eine Teilschuld eingesteht.

Das aber scheint er abzulehnen. Er möchte offenbar weiterkämpfen, bis das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Das ist sein gutes Recht.

Und es ist peinlich für die Staatsanwaltschaft, dass von den vielen Vorwürfen gegen das Ex-Staatsoberhaupt nun bis auf einen alle fallengelassen werden mussten. Offenbar haben sich die Ermittler verrannt.

Daraus aber die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Wulff Unrecht geschah, als er nach wochenlanger Debatte um ihn das Amt des Bundespräsidenten niederlegte, ist falsch.

Wulffs Verhalten war seines Amtes nicht angemessen. Der Verdacht auf Vorteilsnahme darf auf niemandem ruhen, der oberster Repräsentant eines Staates ist

Vielleicht hatte Wulff nicht gelogen; aber sein Verhalten und seine Vergangenheit warfen Fragen auf, die sich niemand über den Bundespräsidenten stellen sollte.

Vielleicht war der Wirbel um ihn überzogen; die Vorwürfe an sich aber waren schwerwiegend genug, sodass ein Rücktritt die einzig saubere Konsequenz war.

Wulff hat diesen Schritt am Ende getan, wenn auch spät; dass er nun um seinen Ruf kämpft, ist nachvollziehbar.

Sein Verhalten in der schwersten Krise, die das Amt des Bundespräsidenten je erlebt hat, macht das allerdings nicht vergessen.

Von Christian Kucznierz

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