Fachanwalt Alexander Bredereck rät zur Vorsicht bei Vereinbarungen über freiwilligem Lohnverzicht !
Datum: Donnerstag, dem 24. Juni 2010
Thema: Recht-Tipps


Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzt sich fort.
Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten.
Fachanwalt für Arbeitrecht Alexander Bredereck, Berlin (Mitglied Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e.V.) rät bei freiwilligem Lohnverzicht zur Vorsicht.
"Natürlich wollen die meisten Arbeitnehmer alles tun, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Viele verzichten dafür freiwillig auf Geld. Doch was, wenn die Firma später trotzdem kündigt?" Rechtsanwalt Bredereck fürchtet, dass nach einer weihnachtsbedingten Schamfrist eine weitere Kündigungswelle ins Haus steht.

Dann geht es um Abfindungszahlungen und um die Höhe des Arbeitslosengeldes, im schlimmsten Fall sogar um Insolvenzgeld.
"Wenn man sich vorher auf einen niedrigeren Lohn eingelassen hat, drohen hier unerwartete Nachteile", warnt Bredereck. Bei der Berechnung von Abfindung, Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld spielt die Höhe des zuletzt verdienten Arbeitsentgelts eine entscheidende Rolle. Also vor der Vereinbarung eines Lohnverzichts genau überlegen. Hinterher ist es zu spät.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
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Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzt sich fort.
Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten.
Fachanwalt für Arbeitrecht Alexander Bredereck, Berlin (Mitglied Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e.V.) rät bei freiwilligem Lohnverzicht zur Vorsicht.
"Natürlich wollen die meisten Arbeitnehmer alles tun, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Viele verzichten dafür freiwillig auf Geld. Doch was, wenn die Firma später trotzdem kündigt?" Rechtsanwalt Bredereck fürchtet, dass nach einer weihnachtsbedingten Schamfrist eine weitere Kündigungswelle ins Haus steht.

Dann geht es um Abfindungszahlungen und um die Höhe des Arbeitslosengeldes, im schlimmsten Fall sogar um Insolvenzgeld.
"Wenn man sich vorher auf einen niedrigeren Lohn eingelassen hat, drohen hier unerwartete Nachteile", warnt Bredereck. Bei der Berechnung von Abfindung, Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld spielt die Höhe des zuletzt verdienten Arbeitsentgelts eine entscheidende Rolle. Also vor der Vereinbarung eines Lohnverzichts genau überlegen. Hinterher ist es zu spät.

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