BVerfG: Stärkung der Rechte für homosexuelle Paare!
Datum: Mittwoch, dem 20. Februar 2013
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Der liberale Bundestagskandidat Manfred Krönauer (FDP) aus München begrüßt sehr die klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zum Sukzessiv-Adoptionsrecht homosexueller Paare.

Krönauer freut sich: „Sehr schön, dass es nun auch höchstrichterlich in Deutschland festgestellt worden ist: “.

Der Gesetzgeber müsse nun in diesem Sinne handeln und die gesetzlichen Anpassungen bald vornehmen. Bis zu diesen Anpassungen ist das Lebenspartnerschaftsgesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Sukzessiv-Adoption auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich ist.

Diese historische Entscheidung aus Karlsruhe für die Stärkung der Rechte von Lesben und Schwulen sei nun die Aufforderung an die Bundesregierung, insbesondere an die CDU und CSU ihre strikte Blockadehaltung aufzugeben und die noch bestehenden Diskriminierungen von Homosexuellen endlich zu beseitigen.

OpenPr.de: Der liberale Bundestagskandidat Manfred Krönauer (FDP) aus München begrüßt sehr die klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zum Sukzessiv-Adoptionsrecht homosexueller Paare.

Krönauer freut sich: „Sehr schön, dass es nun auch höchstrichterlich in Deutschland festgestellt worden ist: “.

Der Gesetzgeber müsse nun in diesem Sinne handeln und die gesetzlichen Anpassungen bald vornehmen. Bis zu diesen Anpassungen ist das Lebenspartnerschaftsgesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Sukzessiv-Adoption auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich ist.

Diese historische Entscheidung aus Karlsruhe für die Stärkung der Rechte von Lesben und Schwulen sei nun die Aufforderung an die Bundesregierung, insbesondere an die CDU und CSU ihre strikte Blockadehaltung aufzugeben und die noch bestehenden Diskriminierungen von Homosexuellen endlich zu beseitigen.





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