Westfalen-Blatt: NRW fordert von den Verkehrsbünden den Einsatz von Zügen nach Rhein-Ruhr-Express-Standard / Neue Rechtsverordnung erlassen!
Datum: Samstag, dem 05. Januar 2013
Thema: Recht-Infos


Bielefeld (ots) - Das Land Nordrhein-Westfalen treibt das Milliarden-Projekt Rhein-Ruhr-Express (RRX) voran.

RRX-Vorläuferzüge sollen bereits rollen, bevor das Schienennetz entsprechend ausgebaut ist. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Samstagsausgabe) unter Berufung auf das NRW-Verkehrsministerium (Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr: Michael Groschek, SPD).

In einer Rechtsverordnung zur jüngsten Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr habe das NRW-Verkehrsministerium die drei Verkehrsverbünde Westfalen-Lippe, Rhein-Ruhr und Rheinland daher verpflichtet, bei der zukünftigen Vergabe von Verkehrsleistungen auf Schienenstrecken, die später in Linien des Rhein-Ruhr-Express aufgehen, Züge einzusetzen, die bereits den Anforderungen des RRX entsprechen, sagte Angela Gareis, Sprecherin des Verkehrsministeriums der Zeitung.

Die Rechtsverordnung ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Als voraussichtlicher Starttermin für den Rhein-Ruhr-Express wird in der Rechtsverordnung der Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 genannt. Dann soll auch die Infrastruktur fertig sein.

Bielefeld (ots) - Das Land Nordrhein-Westfalen treibt das Milliarden-Projekt Rhein-Ruhr-Express (RRX) voran.

RRX-Vorläuferzüge sollen bereits rollen, bevor das Schienennetz entsprechend ausgebaut ist. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Samstagsausgabe) unter Berufung auf das NRW-Verkehrsministerium (Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr: Michael Groschek, SPD).

In einer Rechtsverordnung zur jüngsten Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr habe das NRW-Verkehrsministerium die drei Verkehrsverbünde Westfalen-Lippe, Rhein-Ruhr und Rheinland daher verpflichtet, bei der zukünftigen Vergabe von Verkehrsleistungen auf Schienenstrecken, die später in Linien des Rhein-Ruhr-Express aufgehen, Züge einzusetzen, die bereits den Anforderungen des RRX entsprechen, sagte Angela Gareis, Sprecherin des Verkehrsministeriums der Zeitung.

Die Rechtsverordnung ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Als voraussichtlicher Starttermin für den Rhein-Ruhr-Express wird in der Rechtsverordnung der Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 genannt. Dann soll auch die Infrastruktur fertig sein.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=3639