Gewerberaummietrecht: Darf ein Vermieter fristlos kündigen wenn der Mieter die vereinbarte Kaution nicht zahlt?
Datum: Donnerstag, dem 17. Juni 2010
Thema: Recht-Infos


Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung jüngeren Datums (BGH Urteil v. 21.03.2007, Az. XII ZR36/05) für den Bereich der Gewerberaummiete bejaht. Der Bundesgerichtshof begründet dies damit, das die Kaution regelmäßig ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters befriedigt. Zahlt der Mieter nicht begeht er damit eine erhebliche Vertragsverletzung, die in der Regel auch zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Der Bundesgerichtshof deutet aber auch an, dass es in Einzelfällen anders sein kann. Ein solcher Fall wäre denkbar, wenn die Kaution zum Beispiel nur sehr gering ist und dem Vermieter ohnehin keine nennenswerte Sicherheit bietet. Doch darauf sollte man sich als Mieter nicht verlassen. In der Regel gilt, wer die Kaution nicht leistet, muss mit einer fristlosen Kündigung und entsprechenden Räumungs- und Schadensersatzansprüchen des Vermieters rechnen.
Praxistipp Mieter: Zahlungsschwierigkeiten? Wenn die Mietsache mangelhaft ist, können Ansprüche auf Mietminderung sowie ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins bestehen.

Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung jüngeren Datums (BGH Urteil v. 21.03.2007, Az. XII ZR36/05) für den Bereich der Gewerberaummiete bejaht. Der Bundesgerichtshof begründet dies damit, das die Kaution regelmäßig ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters befriedigt. Zahlt der Mieter nicht begeht er damit eine erhebliche Vertragsverletzung, die in der Regel auch zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Der Bundesgerichtshof deutet aber auch an, dass es in Einzelfällen anders sein kann. Ein solcher Fall wäre denkbar, wenn die Kaution zum Beispiel nur sehr gering ist und dem Vermieter ohnehin keine nennenswerte Sicherheit bietet. Doch darauf sollte man sich als Mieter nicht verlassen. In der Regel gilt, wer die Kaution nicht leistet, muss mit einer fristlosen Kündigung und entsprechenden Räumungs- und Schadensersatzansprüchen des Vermieters rechnen.
Praxistipp Mieter: Zahlungsschwierigkeiten? Wenn die Mietsache mangelhaft ist, können Ansprüche auf Mietminderung sowie ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins bestehen.





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