Patientenrechtgesetz fordert Risikomanagement
Datum: Dienstag, dem 17. Februar 2015
Thema: Recht-Infos


Patientenrechtgesetz fordert Risikomanagement
Laut einer Richtlinie der G-BA müssen Arztpraxen seit Januar 2014 zusätzlich zum Qualitätsmanagement ein Risikomanagement und ein Fehlermanagement einführen. Das Patientenrechtegesetz beinhaltet unter anderem eine neue Regelung zum Fehler- und Risikomanagement im Gesundheitswesen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 23.01.14 eine Richtlinie zur Verbesserung der Patientensicherheit verabschiedet. Dazu gehören vor allem Mindeststandards für ein Fehlermeldesystem und ein Risikomanagement in Krankenhäusern und Arztpraxen.
Die neuen Richtlinien fordern vom Arzt, Risiken zu analysieren, zu bewerten, zu bewältigen und zu überwachen.

Was ist klinisches Risikomanagement?
Unter Klinischem Risikomanagement versteht man "ein Präventionssystem, das Risiken bei der Patientenversorgung reduzieren soll und die Zielsetzung der ständigen Verbesserung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit verfolgt, sowie der Abwehr ungerechtfertigter Anspruchsstellungen von Patienten gegen die Institution Krankenhaus, Arzt- und Zahnarztpraxen dient." (Führing, 2004).

Das Ziel der Risikobewertung
Die Risikobewertung befasst sich mit der Planung, Sicherstellung und Optimierung eines Leistungs- oder Arbeitsprozesses und mit möglichen Schwachstellen im Praxisalltag. Ihr Ziel ist es, möglichst früh potenzielle Fehler zu erkennen und zu analysieren. Sie dient der Ermittlung des potenziellen Handlungsbedarfs für frühzeitige Maßnahmen zur Fehlervermeidung.

Die 3 Schritte der Risikobewertung
1ter Schritt: Fehleranalysieren und –fehlerbeschreibung:
Für die Risikobewertung eines Fehlers müssen Sie den möglichen Fehler im betreffenden Arbeitsprozess zuerst benennen und seine eventuellen Auswirkungen möglichst genau beschreiben:
 Um welchen Praxisablauf/Prozess geht es?
 Welche Fehler könnten auftreten?
 Welche Folgen kann dieser Fehler für die Praxis haben?

2ter Schritt: Fehler mit Risikozahlen bewerten (ZDF = Zahlen, Daten, Fakten)
 Wie wahrscheinlich ist es, dass der betreffende Fehler auftritt?
 Wie schwer wirkt sich der Fehler auf die Gesundheit des Patienten aus?
 Wie wahrscheinlich ist es, dass der Fehler entdeckt wird?

3ter Schritt: Ermittlung der RPZ (Risikoprioritätszahl)
Die Risikoprioritätszahl gibt an, wie hoch das Gesamtrisiko eines Fehlers ist, bzw. welche Priorität seine Vorbeugung hat.

Was umfasst die Risikomanagement – Dokumentation alles?
 zeitnahe Erfassung (Dokumentation) des aufgetretenen Fehlers
 Wann ist der Fehler entstanden?
 Wo ist der Fehler entstanden?
 Kam ein Beteiligter zu Schaden? Welche Auswirkungen sind/waren Beinahe aufgetreten?
 Auswertung und Ableitung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
 Wie häufig tritt ein solches Ereignis auf?
 Welche Faktoren tragen zu dem Ereignis bei?
 Welche Gründe gibt es für das entstandene Ereignis?
 Wie kann dieses Ereignis zukünftig vermieden werden?

 Ereignis abschließen!
 Dokumentation und Unterschrift der gemeinsamen Besprechung im Team Information der Beteiligten

Beispiele: Welche Risiken (Qualitätskennzahlen) müssen bewertet werden?
 Gefahrstoffmanagement
 Klassifizierung/Einstufung von Instrumenten
 Infektionsrisiko & Unfallstatistik
 Belastungsfaktoren
 Erfüllung gesetzlicher Auflagen (z. B: Hygiene nach RKI, Datenschutz, MP-Gesetz, etc.)
 Finanzielle Risiken (Finanzrisiko & Geschäftsrisiko)
 Kennzahl-Statistik Geräteausfall
 Hygienemanagement
 Umgang mit infektiösen Patienten
 Trinkwasserverordnung
 Gefährdungsbeurteilung
 Schulungsbewertungen / Wirksamkeitsprüfung / Fortbildungstage
 Personen-Risiko / Personalkennzahlen / Personalverhalten
 Führungs- und Organisationsrisiken
 Projektrisiken
 Vertragsrisiken
 Markt Risiken
 Wartezeitstatistik
 Bettenbelegung (Auslastung)
 Eingriffe / Operationen / Komplikationen
 Patientenbefragungen
 Etc.

Wichtiger Hinweis: Alle diese aufgeführten Punkte, lassen sich mit der Einführung eines lebenden Qualitätsmanagement-Systems lösen. Für die Umsetzung eines integrierten Risikomanagement-Systems besteht die Möglichkeit EU Fördermittel in Höhe von 50% (Höchstsatz 1500,0€) zu erhalten.

TIPP: Wassertests für Zahnarztpraxen ist laut RKI Pflicht
Laut des Robert Koch-Instituts müssen Zahnarztpraxen mindestens einmal jährlich einen mikrobiologischen Wassertest durchführen. Hierzu zählen folgende Zimmer: alle Behandlungszimmer, Aufenthaltsraum und der Aufbereitungsraum. Es reicht wenn Sie jährlich eine Stichprobe überprüfen lassen.

Zum Beispiel:
Sie haben 4 Behandlungszimmer, 1 Aufbereitungsraum und 1 Sozialrau, dann könnten Sie in 2015: 2 Behandlungszimmer und den Aufbereitungsraum prüfen und 2016: die anderen 2 Behandlungszimmer und den Aufenthaltsraum.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen, wie Sie zügig und unkompliziert ein Risikomanagement-System implementieren können zur Verfügung!
Karin Letter; 5medical Management GmbH, www.5medical-management.de

Patientenrechtgesetz fordert Risikomanagement
Laut einer Richtlinie der G-BA müssen Arztpraxen seit Januar 2014 zusätzlich zum Qualitätsmanagement ein Risikomanagement und ein Fehlermanagement einführen. Das Patientenrechtegesetz beinhaltet unter anderem eine neue Regelung zum Fehler- und Risikomanagement im Gesundheitswesen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 23.01.14 eine Richtlinie zur Verbesserung der Patientensicherheit verabschiedet. Dazu gehören vor allem Mindeststandards für ein Fehlermeldesystem und ein Risikomanagement in Krankenhäusern und Arztpraxen.
Die neuen Richtlinien fordern vom Arzt, Risiken zu analysieren, zu bewerten, zu bewältigen und zu überwachen.

Was ist klinisches Risikomanagement?
Unter Klinischem Risikomanagement versteht man "ein Präventionssystem, das Risiken bei der Patientenversorgung reduzieren soll und die Zielsetzung der ständigen Verbesserung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit verfolgt, sowie der Abwehr ungerechtfertigter Anspruchsstellungen von Patienten gegen die Institution Krankenhaus, Arzt- und Zahnarztpraxen dient." (Führing, 2004).

Das Ziel der Risikobewertung
Die Risikobewertung befasst sich mit der Planung, Sicherstellung und Optimierung eines Leistungs- oder Arbeitsprozesses und mit möglichen Schwachstellen im Praxisalltag. Ihr Ziel ist es, möglichst früh potenzielle Fehler zu erkennen und zu analysieren. Sie dient der Ermittlung des potenziellen Handlungsbedarfs für frühzeitige Maßnahmen zur Fehlervermeidung.

Die 3 Schritte der Risikobewertung
1ter Schritt: Fehleranalysieren und –fehlerbeschreibung:
Für die Risikobewertung eines Fehlers müssen Sie den möglichen Fehler im betreffenden Arbeitsprozess zuerst benennen und seine eventuellen Auswirkungen möglichst genau beschreiben:
 Um welchen Praxisablauf/Prozess geht es?
 Welche Fehler könnten auftreten?
 Welche Folgen kann dieser Fehler für die Praxis haben?

2ter Schritt: Fehler mit Risikozahlen bewerten (ZDF = Zahlen, Daten, Fakten)
 Wie wahrscheinlich ist es, dass der betreffende Fehler auftritt?
 Wie schwer wirkt sich der Fehler auf die Gesundheit des Patienten aus?
 Wie wahrscheinlich ist es, dass der Fehler entdeckt wird?

3ter Schritt: Ermittlung der RPZ (Risikoprioritätszahl)
Die Risikoprioritätszahl gibt an, wie hoch das Gesamtrisiko eines Fehlers ist, bzw. welche Priorität seine Vorbeugung hat.

Was umfasst die Risikomanagement – Dokumentation alles?
 zeitnahe Erfassung (Dokumentation) des aufgetretenen Fehlers
 Wann ist der Fehler entstanden?
 Wo ist der Fehler entstanden?
 Kam ein Beteiligter zu Schaden? Welche Auswirkungen sind/waren Beinahe aufgetreten?
 Auswertung und Ableitung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
 Wie häufig tritt ein solches Ereignis auf?
 Welche Faktoren tragen zu dem Ereignis bei?
 Welche Gründe gibt es für das entstandene Ereignis?
 Wie kann dieses Ereignis zukünftig vermieden werden?

 Ereignis abschließen!
 Dokumentation und Unterschrift der gemeinsamen Besprechung im Team Information der Beteiligten

Beispiele: Welche Risiken (Qualitätskennzahlen) müssen bewertet werden?
 Gefahrstoffmanagement
 Klassifizierung/Einstufung von Instrumenten
 Infektionsrisiko & Unfallstatistik
 Belastungsfaktoren
 Erfüllung gesetzlicher Auflagen (z. B: Hygiene nach RKI, Datenschutz, MP-Gesetz, etc.)
 Finanzielle Risiken (Finanzrisiko & Geschäftsrisiko)
 Kennzahl-Statistik Geräteausfall
 Hygienemanagement
 Umgang mit infektiösen Patienten
 Trinkwasserverordnung
 Gefährdungsbeurteilung
 Schulungsbewertungen / Wirksamkeitsprüfung / Fortbildungstage
 Personen-Risiko / Personalkennzahlen / Personalverhalten
 Führungs- und Organisationsrisiken
 Projektrisiken
 Vertragsrisiken
 Markt Risiken
 Wartezeitstatistik
 Bettenbelegung (Auslastung)
 Eingriffe / Operationen / Komplikationen
 Patientenbefragungen
 Etc.

Wichtiger Hinweis: Alle diese aufgeführten Punkte, lassen sich mit der Einführung eines lebenden Qualitätsmanagement-Systems lösen. Für die Umsetzung eines integrierten Risikomanagement-Systems besteht die Möglichkeit EU Fördermittel in Höhe von 50% (Höchstsatz 1500,0€) zu erhalten.

TIPP: Wassertests für Zahnarztpraxen ist laut RKI Pflicht
Laut des Robert Koch-Instituts müssen Zahnarztpraxen mindestens einmal jährlich einen mikrobiologischen Wassertest durchführen. Hierzu zählen folgende Zimmer: alle Behandlungszimmer, Aufenthaltsraum und der Aufbereitungsraum. Es reicht wenn Sie jährlich eine Stichprobe überprüfen lassen.

Zum Beispiel:
Sie haben 4 Behandlungszimmer, 1 Aufbereitungsraum und 1 Sozialrau, dann könnten Sie in 2015: 2 Behandlungszimmer und den Aufbereitungsraum prüfen und 2016: die anderen 2 Behandlungszimmer und den Aufenthaltsraum.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen, wie Sie zügig und unkompliziert ein Risikomanagement-System implementieren können zur Verfügung!
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