Fehlende Bonitätsprüfung: Makler unterliegt vor Gericht !
Datum: Mittwoch, dem 16. Juni 2010
Thema: Recht-News


Ein Urteil des Bremer Landgerichts bestätigt die Notwendigkeit einer Bonitätsauskunft, wenn die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten Teil des Maklerauftrages ist!
Verpflichtet sich ein Makler vertraglich, die Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten zu überprüfen, so muss er dafür eine Bonitätsprüfung, beispielsweise bei einer Wirtschaftsauskunftei, einholen. Das hat das Landgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall haben Hauseigentümer ihren Makler verklagt, nachdem sich der Kaufinteressent als Hochstapler entpuppt hatte und der Notarvertrag geplatzt war. Der Makler hatte sich zuvor lediglich einen Kontoauszug vorlegen lassen, der sich später als Fälschung herausstellte. Auf die Einholung einer speziellen Bonitätsauskunft hatte er verzichtet.
Für den Anwalt der auf die Immobilienbranche spezialisierten Wirtschaftsauskunftei DEMDA Deutsche Mieter Datenbank, Thomas Opitz, ist das Urteil des Gerichts wenig überraschend.

Ein Urteil des Bremer Landgerichts bestätigt die Notwendigkeit einer Bonitätsauskunft, wenn die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten Teil des Maklerauftrages ist!
Verpflichtet sich ein Makler vertraglich, die Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten zu überprüfen, so muss er dafür eine Bonitätsprüfung, beispielsweise bei einer Wirtschaftsauskunftei, einholen. Das hat das Landgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall haben Hauseigentümer ihren Makler verklagt, nachdem sich der Kaufinteressent als Hochstapler entpuppt hatte und der Notarvertrag geplatzt war. Der Makler hatte sich zuvor lediglich einen Kontoauszug vorlegen lassen, der sich später als Fälschung herausstellte. Auf die Einholung einer speziellen Bonitätsauskunft hatte er verzichtet.
Für den Anwalt der auf die Immobilienbranche spezialisierten Wirtschaftsauskunftei DEMDA Deutsche Mieter Datenbank, Thomas Opitz, ist das Urteil des Gerichts wenig überraschend.





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