Dienstleister aufgepasst! Neue Verordnung zu Informationspflichten gilt seit 17.05.2010 !
Datum: Mittwoch, dem 16. Juni 2010
Thema: Recht-Infos


Die Fülle an Informationspflichten gegenüber Kunden scheint nicht genug, der Gesetzgeber legt nach: Am 17.05.2010 tritt die neue "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer" in Kraft. Zu einer Vereinfachung führt das nicht, denn die auch bisherigen Informationspflichten bleiben weiter bestehen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Bußgeldern und Abmahnungen rechnen ....
I. Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Dienstleister mit wenigen Ausnahmen. Gemäß § 1 DL-InfoV i.V.m. Art. 2 der Richtlinie 2006/123/EG findet die neue Verordnung lediglich auf folgende Bereiche keine Anwendung:
nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;
Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung,Versicherung und Rückversicherung, betrieblicher oder individueller Altersversorgung, Wertpapieren, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung, einschließlich der in Anhang I der Richtlinie 2006/48/EG aufgeführten Dienstleistungen;

Die Fülle an Informationspflichten gegenüber Kunden scheint nicht genug, der Gesetzgeber legt nach: Am 17.05.2010 tritt die neue "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer" in Kraft. Zu einer Vereinfachung führt das nicht, denn die auch bisherigen Informationspflichten bleiben weiter bestehen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Bußgeldern und Abmahnungen rechnen ....
I. Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Dienstleister mit wenigen Ausnahmen. Gemäß § 1 DL-InfoV i.V.m. Art. 2 der Richtlinie 2006/123/EG findet die neue Verordnung lediglich auf folgende Bereiche keine Anwendung:
nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;
Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung,Versicherung und Rückversicherung, betrieblicher oder individueller Altersversorgung, Wertpapieren, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung, einschließlich der in Anhang I der Richtlinie 2006/48/EG aufgeführten Dienstleistungen;





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