Sterbehilfe-Prozess vor dem BGH !
Datum: Montag, dem 07. Juni 2010
Thema: Recht-Infos


Urteilsverkündung am 25. Juni 2010 erwartet!
Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe begann der mit Spannung erwartete Prozess gegen Wolfgang Putz (59), Münchner Rechtsanwalt für Medizinrecht und Lehrbeauftragter für Recht und Ethik der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Urteil soll am 25. Juni 2010 verkündet werden. In dem Verfahren steht das Urteil des LG Fulda vom 30.04.2009 im Fall Erika K. neu zur Verhandlung. RA Putz war vom Landgericht Fulda wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung des LG Fulda ging Putz mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision vor den Bundesgerichtshof, um einen Freispruch für sich zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft legte ebenfalls Revision ein, da sie die Strafzumessung des LG Fulda beanstandete und im Revisions-verfahren eine Erhöhung des Strafmaßes für Putz erwirken wollte. Das Urteil des LG Fulda war vier Monate vor Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes gefällt worden.

Urteilsverkündung am 25. Juni 2010 erwartet!
Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe begann der mit Spannung erwartete Prozess gegen Wolfgang Putz (59), Münchner Rechtsanwalt für Medizinrecht und Lehrbeauftragter für Recht und Ethik der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Urteil soll am 25. Juni 2010 verkündet werden. In dem Verfahren steht das Urteil des LG Fulda vom 30.04.2009 im Fall Erika K. neu zur Verhandlung. RA Putz war vom Landgericht Fulda wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung des LG Fulda ging Putz mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision vor den Bundesgerichtshof, um einen Freispruch für sich zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft legte ebenfalls Revision ein, da sie die Strafzumessung des LG Fulda beanstandete und im Revisions-verfahren eine Erhöhung des Strafmaßes für Putz erwirken wollte. Das Urteil des LG Fulda war vier Monate vor Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes gefällt worden.





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