Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!
Datum: Donnerstag, dem 27. Mai 2010
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: In der Praxis vernachlässigen Arbeitnehmer häufig ihre Pflicht, auch nach Ablauf des sechswöchigen-Lohnfortzahlungszeitraums dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Das kann gravierende arbeitsrechtliche Folgen haben.
So kündigte ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos wegen einer solchen Pflichtverletzung. Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hatte über den Fall zu entscheiden.
Das Landesarbeitsgericht stellte im Rahmen des von dem gekündigten Angestellten eingeleiteten Kündigungsschutzverfahrens zunächst fest, dass der Arbeitnehmer tatsächlich eine Pflichtverletzung begangen hat, da er keine neue ärztliche Bescheinigung über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt hat. Hierzu war er trotz Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung aber verpflichtet.

OpenPr.de: In der Praxis vernachlässigen Arbeitnehmer häufig ihre Pflicht, auch nach Ablauf des sechswöchigen-Lohnfortzahlungszeitraums dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Das kann gravierende arbeitsrechtliche Folgen haben.
So kündigte ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos wegen einer solchen Pflichtverletzung. Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hatte über den Fall zu entscheiden.
Das Landesarbeitsgericht stellte im Rahmen des von dem gekündigten Angestellten eingeleiteten Kündigungsschutzverfahrens zunächst fest, dass der Arbeitnehmer tatsächlich eine Pflichtverletzung begangen hat, da er keine neue ärztliche Bescheinigung über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt hat. Hierzu war er trotz Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung aber verpflichtet.





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