Arbeitsgericht Köln: Kündigung wegen Schweißgeruch rechtens !
Datum: Montag, dem 03. Mai 2010
Thema: Recht-Infos


Und wieder ein Urteil zum Thema Schweiß und Gestank: Eine arbeitgeberseitige Kündigung während der Probezeit ist auch mit der Begründung, der Gekündigte leide unter extremen "Schweißgeruch" rechtens, da sie nicht die Menschwürde verletzt, nicht sittenwidrig (§138 BGB) ist, noch gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt - so jedenfalls begründete das Arbeitsgericht Köln seine Bestätigung der Kündigung. Doch ist an diesem Fall nicht nur die arbeitsrechtliche oder juristische Komponente interessant. Vielmehr zeigt die Berichterstattung in den Medien sowie viele Leserkommentare im Internet, welche Missverständnisse es noch immer bei dem Thema Körpergeruch gibt. "Schweißgeruch: Kündigung wegen mangelnder Hygiene rechtens" schreibt beispielsweise DCRS Online und setzt pauschal Schweißgeruch mit mangelnder Hygiene gleich. Zudem war in dem Urteil einzig und allein entscheidend, dass die Kündigung während der Probezeit erfolgte. Die Frage ob der Kläger nun tatsächlich nach Schweiß gerochen hatte, geschweige denn, ob mangelnde Hygiene daran Schuld war, wurde vor Gericht überhaupt nicht erörtert. Trotzdem ereifern sich anonyme Kommentatoren im Internet einem Urteilsspruch beizupflichten, den es so gar nicht gibt. "Selbst Schuld!", "Wer Arbeit will soll sich gefälligst waschen!", "Bah! Dieses Ekelpaket" ... so liebenswürdig äußern sich die Menschen zum Thema.

Und wieder ein Urteil zum Thema Schweiß und Gestank: Eine arbeitgeberseitige Kündigung während der Probezeit ist auch mit der Begründung, der Gekündigte leide unter extremen "Schweißgeruch" rechtens, da sie nicht die Menschwürde verletzt, nicht sittenwidrig (§138 BGB) ist, noch gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt - so jedenfalls begründete das Arbeitsgericht Köln seine Bestätigung der Kündigung. Doch ist an diesem Fall nicht nur die arbeitsrechtliche oder juristische Komponente interessant. Vielmehr zeigt die Berichterstattung in den Medien sowie viele Leserkommentare im Internet, welche Missverständnisse es noch immer bei dem Thema Körpergeruch gibt. "Schweißgeruch: Kündigung wegen mangelnder Hygiene rechtens" schreibt beispielsweise DCRS Online und setzt pauschal Schweißgeruch mit mangelnder Hygiene gleich. Zudem war in dem Urteil einzig und allein entscheidend, dass die Kündigung während der Probezeit erfolgte. Die Frage ob der Kläger nun tatsächlich nach Schweiß gerochen hatte, geschweige denn, ob mangelnde Hygiene daran Schuld war, wurde vor Gericht überhaupt nicht erörtert. Trotzdem ereifern sich anonyme Kommentatoren im Internet einem Urteilsspruch beizupflichten, den es so gar nicht gibt. "Selbst Schuld!", "Wer Arbeit will soll sich gefälligst waschen!", "Bah! Dieses Ekelpaket" ... so liebenswürdig äußern sich die Menschen zum Thema.





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