Fachanwalt für Steuerrecht Rosner in Friedberg Bayern
Datum: Donnerstag, dem 14. August 2014
Thema: Recht-Infos


Die Rechtsanwaltskanzlei Rosner mit Sitz in Friedberg Bayern ist ein Familienunternehmen, das auf eine mehr als 40jährige Tradition zurückblicken kann. Der Fachanwalt für Steuerrecht steht für alle Fragen zur Steuererklärung zur Verfügung.

Aufgrund der Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist und bei der Steuererklärung zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden müssen, ist es nicht empfehlenswert, die Steuererklärung allein zu erstellen, sondern in die Hände von einem erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht zu geben. Der Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern steht jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wer Unterstützung bei der Steuererklärung benötigt, kann kurzfristig einen Termin vereinbaren, in dem alles weitere besprochen wird. Der Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern steht für Privatpersonen und für Unternehmer zur Verfügung. Ein wichtiger Punkt bei der privaten Steuererklärung sind die haushaltsnahen Dienstleistungen, die seit dem Jahre 2003 steuerlich geltend gemacht werden können. Das Gleiche gilt für private Handwerksleistungen. Alle Faktoren, die in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden müssen, sind im Einkommenssteuergesetz ( EStG) geregelt. Maßgebend ist der § 35a EStG. Nähere Informationen zu dieser Thematik können beim Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern eingeholt werden. www.kanzlei-rosner.net (http://www.kanzlei-rosner.net/)

Fachanwalt für Steuerrecht - haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu einer maximalen Höhe von 4000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang weist der Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern darauf hin, dass höchstens 20% der gesamten Kosten abzugsfähig sind. Werden Barzahlungen an Handwerker geleistet, können sie leider nicht berücksichtigt werden. Unter die Rubrik haushaltsnahe Dienstleistungen fallen zahlreiche Tätigkeiten, die in der Wohnung oder am Haus ausgeführt werden. Laut Aussagen von dem Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern zählen dazu unter anderem:
Arbeitskosten am Dach, an der Fassade und an der Garage. Malerarbeiten, Installationsarbeiten, Elektroarbeiten, Heizungswartungs- oder Gartengestaltungsarbeiten können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Für Kaminkehrer oder Verwaltungsarbeiten, die im Rahmen handwerklicher oder hauswirtschaftlicher Tätigkeiten anfallen, gelten gesonderte Regelungen.

Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern - Sonderregelungen
Die Rechtsanwaltskanzlei Rosner in Friedberg Bayern weist darauf hin, dass ein Dachgeschossausbau erst nach dem Einzug in ein neues Haus empfehlenswert ist. Andernfalls können die Kosten nicht als haushaltsnahe oder handwerkliche Dienstleistungen geltend gemacht werden, denn für Neubaumaßnahmen gibt es keine Steuererleichterungen. Fallen hohe Rechnungsbeträge an, empfiehlt der Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern, dass zumindest ein Teil davon auf das Folgejahr verschoben wird. Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Rechnungserstellung durch einen Kaminkehrer geboten, denn Messleistungen und die Feuerstättenschau werden nicht mehr berücksichtigt.
Kanzlei Rosner GbR
Kanzlei Rosner GbR
Michael Rosner
Am Hopfengarten 39-41
86316 Friedberg
0821/26090-0

http://www.kanzlei-rosner.net/

Pressekontakt:
Kunze Medien AG
Christiane Reiner
Maria-Josepha-Str. 6-8
86316 München
info@kanzlei-rosner.net
089/38187-169
http://www.kunze-medien.de



Die Rechtsanwaltskanzlei Rosner mit Sitz in Friedberg Bayern ist ein Familienunternehmen, das auf eine mehr als 40jährige Tradition zurückblicken kann. Der Fachanwalt für Steuerrecht steht für alle Fragen zur Steuererklärung zur Verfügung.

Aufgrund der Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist und bei der Steuererklärung zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden müssen, ist es nicht empfehlenswert, die Steuererklärung allein zu erstellen, sondern in die Hände von einem erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht zu geben. Der Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern steht jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wer Unterstützung bei der Steuererklärung benötigt, kann kurzfristig einen Termin vereinbaren, in dem alles weitere besprochen wird. Der Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern steht für Privatpersonen und für Unternehmer zur Verfügung. Ein wichtiger Punkt bei der privaten Steuererklärung sind die haushaltsnahen Dienstleistungen, die seit dem Jahre 2003 steuerlich geltend gemacht werden können. Das Gleiche gilt für private Handwerksleistungen. Alle Faktoren, die in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden müssen, sind im Einkommenssteuergesetz ( EStG) geregelt. Maßgebend ist der § 35a EStG. Nähere Informationen zu dieser Thematik können beim Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern eingeholt werden. www.kanzlei-rosner.net (http://www.kanzlei-rosner.net/)

Fachanwalt für Steuerrecht - haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu einer maximalen Höhe von 4000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang weist der Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern darauf hin, dass höchstens 20% der gesamten Kosten abzugsfähig sind. Werden Barzahlungen an Handwerker geleistet, können sie leider nicht berücksichtigt werden. Unter die Rubrik haushaltsnahe Dienstleistungen fallen zahlreiche Tätigkeiten, die in der Wohnung oder am Haus ausgeführt werden. Laut Aussagen von dem Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern zählen dazu unter anderem:
Arbeitskosten am Dach, an der Fassade und an der Garage. Malerarbeiten, Installationsarbeiten, Elektroarbeiten, Heizungswartungs- oder Gartengestaltungsarbeiten können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Für Kaminkehrer oder Verwaltungsarbeiten, die im Rahmen handwerklicher oder hauswirtschaftlicher Tätigkeiten anfallen, gelten gesonderte Regelungen.

Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern - Sonderregelungen
Die Rechtsanwaltskanzlei Rosner in Friedberg Bayern weist darauf hin, dass ein Dachgeschossausbau erst nach dem Einzug in ein neues Haus empfehlenswert ist. Andernfalls können die Kosten nicht als haushaltsnahe oder handwerkliche Dienstleistungen geltend gemacht werden, denn für Neubaumaßnahmen gibt es keine Steuererleichterungen. Fallen hohe Rechnungsbeträge an, empfiehlt der Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg Bayern, dass zumindest ein Teil davon auf das Folgejahr verschoben wird. Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Rechnungserstellung durch einen Kaminkehrer geboten, denn Messleistungen und die Feuerstättenschau werden nicht mehr berücksichtigt.
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86316 Friedberg
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