Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte: Richtiges Verhalten bei Verkehrskontrollen !
Datum: Montag, dem 22. März 2010
Thema: Recht-Infos


Ein Polizist, der mit der roten Leuchtkelle das Zeichen zum Anhalten gibt, lässt wohl bei den meisten Autofahrern den Puls schneller schlagen. Auch das blinkende Anhaltesignal STOP POLIZEI auf dem Dach eines Streifenwagens entdeckt kein Verkehrsteilnehmer gerne im Rückspiegel. Da wird gleich fieberhaft überlegt: Sind Fahrzeugschein und Führerschein am Ende zuhause auf dem Schreibtisch liegen geblieben? Sind Verbandskasten und Warndreieck noch im Kofferraum? Wie viele Gläser Bier waren es doch gleich - nur eins oder doch zwei? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps für das richtige Verhalten bei Verkehrskontrollen.

"Generell darf die Polizei jederzeit eine Verkehrskontrolle durchführen und das Fahrzeug und den Fahrer überprüfen", betont Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. "Ein besonderer Grund ist dafür nicht erforderlich (§ 36 StVO)."

Rechts ranfahren:

Sobald der Autofahrer das STOP POLIZEI Signal auf einem Polizeiwagen sieht, muss er anhalten. Fühlt er sich dennoch nicht angesprochen, schaltet die Polizei ein rotes Blinklicht und ein lautes akustisches Signal (Yelp-Ton) ein. Spätestens dann kann der betroffene Fahrer die Zeichen nicht mehr ignorieren. Er sollte schleunigst rechts heranfahren und den Motor abstellen. Wer jetzt noch weiterfährt, riskiert eine Geldbuße von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg.

Steht das Auto dann am Straßenrand, fühlt sich mancher Fahrer schnell unsicher: Sollte er aussteigen und den Polizisten entgegengehen? Zu Geduld und ruhiger Hand rät besonders in diesem Moment die D.A.S. Expertin: "Bleiben Sie ruhig im Fahrzeug sitzen, schalten Sie bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung an und öffnen Sie das Seitenfenster. Anschließend die Hände am besten sichtbar aufs Lenkrad legen - denn ein fahriger Griff ins Handschuhfach kann auf die Polizisten schnell bedrohlich wirken!"

Fahrzeugpapiere & Zustand des Autos:

Die erste Frage der Polizei betrifft meist die Papiere: Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) und Führerschein. Fehlt eins der Dokumente, kann es innerhalb von einer Woche nachträglich bei der Polizeidienststelle vorgelegt werden - allerdings inklusive zehn Euro Strafgebühr. Fehlen beide, erhöht sich die Strafe sogar auf 20 Euro. Wem zuvor die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dem bringt die Ausrede "Führerschein vergessen" übrigens nichts: Die Polizei prüft die Angaben anhand eines polizeilichen Informationssystems nach: Die entsprechende Datenbank enthüllt diesen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ausnahmslos und im Handumdrehen.
Einem kritischen Blick wird im Rahmen der Kontrolle meist auch gleich das Auto selbst unterzogen - die Profiltiefe der Reifen sowie das Datum auf der TÜV-Plakette muss stimmen. Dazu kommt der Nachweis von Warndreieck und Verbandkasten - fehlt ein Teil, kostet dies 15 Euro.

Alkohol am Steuer:

Bei nächtlichen Polizeikontrollen fragt die Polizei regelmäßig nach dem Alkoholkonsum. "Diese Frage sollte man klar verneinen oder keine Angaben machen", empfiehlt die D.A.S. Juristin. "Auch wenn man Alkohol getrunken hat, muss man sich dennoch nicht selbst belasten." Ebenso kann das Blasen in ein Röhrchen verweigert werden. Allerdings folgt dann meist eine Blutabnahme auf dem Revier. Schon der erste Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze hat schmerzhafte Folgen: 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot!

Übrigens: Auch Polizisten in Zivilkleidung oder in einem Zivilfahrzeug dürfen das Auto stoppen. Betroffene sollten sich dann aber in jedem Fall die Kripo-Marke oder den Polizei-Dienstausweis zeigen lassen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.722

Kurzfassung:
Achtung Polizeikontrolle!
Wie verhält man sich richtig?

Ein Polizist, der mit der roten Leuchtkelle das Zeichen zum Anhalten gibt, lässt bei Autofahrern den Puls schneller schlagen. Auch das blinkende Anhaltesignal STOP POLIZEI auf dem Dach eines Streifenwagens entdeckt wohl kein Verkehrsteilnehmer gerne im Rückspiegel. "Die Polizei darf jederzeit eine Verkehrskontrolle durchführen und das Fahrzeug und den Fahrer überprüfen", erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung die rechtliche Grundlage, "ein besonderer Grund ist dafür nicht erforderlich (§ 36 StVO)." Wer in eine Verkehrskontrolle kommt, sollte schleunigst rechts heranfahren und den Motor abstellen. Wer weiterfährt, riskiert eine Geldbuße von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Die erste Frage der Polizei betrifft meist die Papiere: Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) und Führerschein. Fehlt ein Dokument, dann kann es innerhalb von einer Woche nachträglich bei der Polizeidienststelle vorlegen, allerdings gegen eine Strafgebühr von 10 Euro.

Einem kritischen Blick wird im Rahmen der Kontrolle meist auch gleich das Auto selbst unterzogen - die Profiltiefe der Reifen sowie das Datum auf der TÜV- Plakette muss stimmen. Dazu kommt der Nachweis von Warndreieck und Verbandkasten - fehlt ein Teil, kostet dies 15 Euro. Bei nächtlichen Polizeikontrollen fragt die Polizei außerdem regelmäßig nach dem Alkoholkonsum. Diese Frage sollte man klar verneinen oder keine Angaben machen. Denn selbst wenn man Alkohol getrunken hat, muss man sich dennoch nicht selbst belasten.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.550

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de

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Ein Polizist, der mit der roten Leuchtkelle das Zeichen zum Anhalten gibt, lässt wohl bei den meisten Autofahrern den Puls schneller schlagen. Auch das blinkende Anhaltesignal STOP POLIZEI auf dem Dach eines Streifenwagens entdeckt kein Verkehrsteilnehmer gerne im Rückspiegel. Da wird gleich fieberhaft überlegt: Sind Fahrzeugschein und Führerschein am Ende zuhause auf dem Schreibtisch liegen geblieben? Sind Verbandskasten und Warndreieck noch im Kofferraum? Wie viele Gläser Bier waren es doch gleich - nur eins oder doch zwei? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps für das richtige Verhalten bei Verkehrskontrollen.

"Generell darf die Polizei jederzeit eine Verkehrskontrolle durchführen und das Fahrzeug und den Fahrer überprüfen", betont Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. "Ein besonderer Grund ist dafür nicht erforderlich (§ 36 StVO)."

Rechts ranfahren:

Sobald der Autofahrer das STOP POLIZEI Signal auf einem Polizeiwagen sieht, muss er anhalten. Fühlt er sich dennoch nicht angesprochen, schaltet die Polizei ein rotes Blinklicht und ein lautes akustisches Signal (Yelp-Ton) ein. Spätestens dann kann der betroffene Fahrer die Zeichen nicht mehr ignorieren. Er sollte schleunigst rechts heranfahren und den Motor abstellen. Wer jetzt noch weiterfährt, riskiert eine Geldbuße von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg.

Steht das Auto dann am Straßenrand, fühlt sich mancher Fahrer schnell unsicher: Sollte er aussteigen und den Polizisten entgegengehen? Zu Geduld und ruhiger Hand rät besonders in diesem Moment die D.A.S. Expertin: "Bleiben Sie ruhig im Fahrzeug sitzen, schalten Sie bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung an und öffnen Sie das Seitenfenster. Anschließend die Hände am besten sichtbar aufs Lenkrad legen - denn ein fahriger Griff ins Handschuhfach kann auf die Polizisten schnell bedrohlich wirken!"

Fahrzeugpapiere & Zustand des Autos:

Die erste Frage der Polizei betrifft meist die Papiere: Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) und Führerschein. Fehlt eins der Dokumente, kann es innerhalb von einer Woche nachträglich bei der Polizeidienststelle vorgelegt werden - allerdings inklusive zehn Euro Strafgebühr. Fehlen beide, erhöht sich die Strafe sogar auf 20 Euro. Wem zuvor die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dem bringt die Ausrede "Führerschein vergessen" übrigens nichts: Die Polizei prüft die Angaben anhand eines polizeilichen Informationssystems nach: Die entsprechende Datenbank enthüllt diesen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ausnahmslos und im Handumdrehen.
Einem kritischen Blick wird im Rahmen der Kontrolle meist auch gleich das Auto selbst unterzogen - die Profiltiefe der Reifen sowie das Datum auf der TÜV-Plakette muss stimmen. Dazu kommt der Nachweis von Warndreieck und Verbandkasten - fehlt ein Teil, kostet dies 15 Euro.

Alkohol am Steuer:

Bei nächtlichen Polizeikontrollen fragt die Polizei regelmäßig nach dem Alkoholkonsum. "Diese Frage sollte man klar verneinen oder keine Angaben machen", empfiehlt die D.A.S. Juristin. "Auch wenn man Alkohol getrunken hat, muss man sich dennoch nicht selbst belasten." Ebenso kann das Blasen in ein Röhrchen verweigert werden. Allerdings folgt dann meist eine Blutabnahme auf dem Revier. Schon der erste Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze hat schmerzhafte Folgen: 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot!

Übrigens: Auch Polizisten in Zivilkleidung oder in einem Zivilfahrzeug dürfen das Auto stoppen. Betroffene sollten sich dann aber in jedem Fall die Kripo-Marke oder den Polizei-Dienstausweis zeigen lassen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.722

Kurzfassung:
Achtung Polizeikontrolle!
Wie verhält man sich richtig?

Ein Polizist, der mit der roten Leuchtkelle das Zeichen zum Anhalten gibt, lässt bei Autofahrern den Puls schneller schlagen. Auch das blinkende Anhaltesignal STOP POLIZEI auf dem Dach eines Streifenwagens entdeckt wohl kein Verkehrsteilnehmer gerne im Rückspiegel. "Die Polizei darf jederzeit eine Verkehrskontrolle durchführen und das Fahrzeug und den Fahrer überprüfen", erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung die rechtliche Grundlage, "ein besonderer Grund ist dafür nicht erforderlich (§ 36 StVO)." Wer in eine Verkehrskontrolle kommt, sollte schleunigst rechts heranfahren und den Motor abstellen. Wer weiterfährt, riskiert eine Geldbuße von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Die erste Frage der Polizei betrifft meist die Papiere: Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) und Führerschein. Fehlt ein Dokument, dann kann es innerhalb von einer Woche nachträglich bei der Polizeidienststelle vorlegen, allerdings gegen eine Strafgebühr von 10 Euro.

Einem kritischen Blick wird im Rahmen der Kontrolle meist auch gleich das Auto selbst unterzogen - die Profiltiefe der Reifen sowie das Datum auf der TÜV- Plakette muss stimmen. Dazu kommt der Nachweis von Warndreieck und Verbandkasten - fehlt ein Teil, kostet dies 15 Euro. Bei nächtlichen Polizeikontrollen fragt die Polizei außerdem regelmäßig nach dem Alkoholkonsum. Diese Frage sollte man klar verneinen oder keine Angaben machen. Denn selbst wenn man Alkohol getrunken hat, muss man sich dennoch nicht selbst belasten.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.550

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
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