Schneeballsystem muss nicht rechtswidrig sein!
Datum: Mittwoch, dem 24. Februar 2010
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Sehr häufig wird in den Medien auf sog. Schneeballsysteme und deren Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht.
Doch sind dabei die Gründe der Rechtswidrigkeit genauestens zu durchleuchten, denn nicht jedes Schneeballsystem muss automatisch in Konflikt mit der Rechtsordnung stehen.
So entschieden am 18.11.2009 die Richter am Oberlandesgericht Naumburg (Az.: 1 Ws 673/09) über ein Schneeballsystem, das auf einem gewinnorientierten progressiven Vertriebssystem basiert.
Im verhandelten Fall warben Mitglieder des Vertriebssystems neue Mitglieder, die ihrerseits „Eintrittsgelder“ und „Seminargebühren“ zu entrichten hatten. Je mehr Mitglieder eine Person geworben hatte, desto höher stand sie in der vertriebsinternen Hierarchie.
Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten dem Schutz der Verbraucher. Insofern komme es also auf die Zielgruppe des Schneeballsystems an.

OpenPr.de: Sehr häufig wird in den Medien auf sog. Schneeballsysteme und deren Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht.
Doch sind dabei die Gründe der Rechtswidrigkeit genauestens zu durchleuchten, denn nicht jedes Schneeballsystem muss automatisch in Konflikt mit der Rechtsordnung stehen.
So entschieden am 18.11.2009 die Richter am Oberlandesgericht Naumburg (Az.: 1 Ws 673/09) über ein Schneeballsystem, das auf einem gewinnorientierten progressiven Vertriebssystem basiert.
Im verhandelten Fall warben Mitglieder des Vertriebssystems neue Mitglieder, die ihrerseits „Eintrittsgelder“ und „Seminargebühren“ zu entrichten hatten. Je mehr Mitglieder eine Person geworben hatte, desto höher stand sie in der vertriebsinternen Hierarchie.
Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten dem Schutz der Verbraucher. Insofern komme es also auf die Zielgruppe des Schneeballsystems an.





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