Firmengründung in Hong Kong - Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht
Datum: Dienstag, dem 04. Juni 2013
Thema: Recht-Infos


Sprechen Sie uns an – Aczento Group - Ihr Partner in Asien. Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich, zur Einreise ist ein zumindest noch sechs Monate gültiger Reisepass ausreichend. Im Falle einer Arbeitsaufnahme muss ein Arbeitsvisum beantragt werden. Die Erteilung eines Arbeitsvisums setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch einen Sponsor, den Arbeitgeber, eingeladen wurde, über einen wirksamen Arbeitsvertrag sowie über eine entsprechende hochqualifizierte Ausbildung und Berufserfahrung verfügt. Der Arbeitgeber muss seinerseits Nachweise über sein Unternehmen erbringen sowie begründen, warum die entsprechende Stelle nicht an einen lokalen Arbeitnehmer vergeben werden kann. Im Falle eines Aufenthalts von mehr als 90 Tagen zur Gründung und Leitung eines Unternehmens ist ein Visum zu Investitionszwecken zu beantragen. Dessen Erteilung setzt Angaben insbesondere zur geplanten Unternehmung voraus. http://www.aczento.com/recht-in-hong-kong/aufenthalts-und-arbeitserlaubnisrech

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