Das Rechtssystem in den USA
Datum: Samstag, dem 20. April 2013
Thema: Recht-Infos


Das Rechtssystem in den USA unterscheidet sich wesentlich von dem im deutschsprachigen Europa. Die folgenden Seiten geben einen Überblick über grundlegende Aspekte der amerikanischen Rechtsordnung, die bei jeder Unternehmensentscheidung mit USA-Bezug wichtig werden können. Zunächst werden der Aufbau der Gerichtsbarkeit und wirtschaftsrechtlich wichtige Bereiche des Vertragsrechts wie z.B. Formvorschriften und Besonderheiten des Handelskaufs dargestellt. Wegen der Bedeutung der Eigentumssicherung für den Unternehmer und der diesbezüglichen Unterschiede zum Recht im deutschsprachigen Raum wird dieses Thema im Abschnitt "Eigentumsvorbehalt" gesondert behandelt. Schließlich wird den Bereichen Produkthaftung. Patente und Marken, Kartellrecht sowie Insolvenzverfahren jeweils ein eigener Abschnitt gewidmet. Diese Themen betreffen wichtige Schutzrechte, die man von Anfang an bei einer Entscheidung über eine Investition in den USA berücksichtigen sollte. An dieser Stelle sei auch schon auf das amerikanische Prozessrechtsverständnis hingewiesen. In den USA zahlt grundsätzlich jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig davon ob sie gewinnt oder verliert. Dies zu wissen ist wichtig, da die Prozesskosten sehr schnell sehr hohe Beträge erreichen können. Man muss sich daher genau überlegen ob es sich lohnt, ein Verfahren anzustrengen. Noch wichtiger ist aber der Hinweis auf das amerikanische Discovery-Verfahren. Dieses Verfahren erlaubt den Prozessparteien im Rahmen der Beweiserhebung voneinander die Herausgabe von Informationen und Dokumenten zu verlangen, die auf irgendeine Art prozessrelevant sein könnten. Ein weiterer Punkt der für Europäer überraschend oder gar unverständlich ist, ist die territoriale Zuständigkeit amerikanischer Gerichte. Das amerikanische Recht und die Rechtsprechung gehen von einer weltweiten Zuständigkeit aus, sofern amerikanische Interessen in irgendeiner Form betroffen sind oder die einem Gericht vorgelegte Fallgestaltung in einem Aspekt einen Berührungspunkt mit den USA hat. Weiter findet man im amerikanischen Rechtssystem ernannte und gewählte Richter. Diese Differenzierung kann für den deutschsprachigen Unternehmensgründer im Falle eines Rechtsstreits eine Rolle spielen. Die Zuständigkeit des Richters hängt jedoch von der Gerichtsorganisation des jeweiligen Bundesstaats ab, so dass auf Einzelheiten hier nicht eingegangen werden kann. http://www.aczento.com/rechtsordnung/das-rechtssystem-in-den-usa
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Website: www.aczento.com Die Presse-Meldung wurde verteilt über Press-Report.de - Der online Presseverteiler!

Das Rechtssystem in den USA unterscheidet sich wesentlich von dem im deutschsprachigen Europa. Die folgenden Seiten geben einen Überblick über grundlegende Aspekte der amerikanischen Rechtsordnung, die bei jeder Unternehmensentscheidung mit USA-Bezug wichtig werden können. Zunächst werden der Aufbau der Gerichtsbarkeit und wirtschaftsrechtlich wichtige Bereiche des Vertragsrechts wie z.B. Formvorschriften und Besonderheiten des Handelskaufs dargestellt. Wegen der Bedeutung der Eigentumssicherung für den Unternehmer und der diesbezüglichen Unterschiede zum Recht im deutschsprachigen Raum wird dieses Thema im Abschnitt "Eigentumsvorbehalt" gesondert behandelt. Schließlich wird den Bereichen Produkthaftung. Patente und Marken, Kartellrecht sowie Insolvenzverfahren jeweils ein eigener Abschnitt gewidmet. Diese Themen betreffen wichtige Schutzrechte, die man von Anfang an bei einer Entscheidung über eine Investition in den USA berücksichtigen sollte. An dieser Stelle sei auch schon auf das amerikanische Prozessrechtsverständnis hingewiesen. In den USA zahlt grundsätzlich jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig davon ob sie gewinnt oder verliert. Dies zu wissen ist wichtig, da die Prozesskosten sehr schnell sehr hohe Beträge erreichen können. Man muss sich daher genau überlegen ob es sich lohnt, ein Verfahren anzustrengen. Noch wichtiger ist aber der Hinweis auf das amerikanische Discovery-Verfahren. Dieses Verfahren erlaubt den Prozessparteien im Rahmen der Beweiserhebung voneinander die Herausgabe von Informationen und Dokumenten zu verlangen, die auf irgendeine Art prozessrelevant sein könnten. Ein weiterer Punkt der für Europäer überraschend oder gar unverständlich ist, ist die territoriale Zuständigkeit amerikanischer Gerichte. Das amerikanische Recht und die Rechtsprechung gehen von einer weltweiten Zuständigkeit aus, sofern amerikanische Interessen in irgendeiner Form betroffen sind oder die einem Gericht vorgelegte Fallgestaltung in einem Aspekt einen Berührungspunkt mit den USA hat. Weiter findet man im amerikanischen Rechtssystem ernannte und gewählte Richter. Diese Differenzierung kann für den deutschsprachigen Unternehmensgründer im Falle eines Rechtsstreits eine Rolle spielen. Die Zuständigkeit des Richters hängt jedoch von der Gerichtsorganisation des jeweiligen Bundesstaats ab, so dass auf Einzelheiten hier nicht eingegangen werden kann. http://www.aczento.com/rechtsordnung/das-rechtssystem-in-den-usa
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