Schulrecht für die Grundschule: Neuer Praxisratgeber von Günther Hoegg
Datum: Freitag, dem 12. April 2013
Thema: Recht-Infos


Fotos als Erinnerung an die Klassenfahrt - eine Selbstverständlichkeit? Das hängt ganz vom Alter der Schüler ab: Während Zehntklässler selbst entscheiden können, ob sie fotografiert werden, müssen Lehrkräfte bei Grundschulkindern grundsätzlich die Eltern einbeziehen. Prinzipiell geht mit schulrechtlichen Fragen gerade für Lehrerinnen und Lehrer an der Grundschule eine große Verantwortung einher. Einen praxisnahen Überblick bietet nun der Band "Schulrecht für die Grundschule" von Günther Hoegg, neu erschienen bei Cornelsen Scriptor. Der Autor, Lehrer und Jurist informiert über die Rechte und Pflichten von Grundschullehrkräften und hilft dabei, unklare Situationen zu vermeiden.

"Schulrecht für die Grundschule" betrachtet Fallbeispiele, für die juristisches Know-how hilfreich ist und orientiert sich am Klassensystem der Grundschule. Der Abschnitt "Das erste Jahr" widmet sich beispielsweise Fragen zum ersten Elternabend und den Grundzügen des Beamtenrechts. "Das zweite Jahr" führt in die Rechte und Pflichten der Eltern ein und geht bei dem Thema Kinderschutz auch darauf ein, wie sich Lehrerinnen und Lehrer bei Verdacht auf Verwahrlosung oder Misshandlung verhalten sollen. Ein Schwerpunkt des Abschnitts "Das dritte Jahr" sind die Grundlagen der Leistungsbewertung. "Das vierte Jahr" behandelt unter anderem die Annahme von Geschenken und die Empfehlung für die weiterführende Schule. Der Band schließt mit nützlichen Checklisten und Kopiervorlagen, zum Beispiel für Einverständniserklärungen seitens der Eltern.

Dr. jur. Günther Hoegg ist promovierter Schulrechtler und seit über 20 Jahren als Lehrer tätig. Daher verliert er neben den juristischen Gegebenheiten nie den Alltag an Schulen aus dem Auge und kennt beide Seiten. In Kooperation mit der Cornelsen Akademie erläutert er im Internet wichtige Urteile zum Schulrecht und stellt monatlich einen typischen Fall aus der Schulpraxis vor ( www.cornelsen-akademie.de (http://www.cornelsen-akademie.de) ).

Schulrecht für die Grundschule
Von Günther Hoegg
112 S. / Eur (D) 16,50 / ISBN: 978-3-589-16201-7
Cornelsen Verlag Scriptor 2013
www.cornelsen.de (http://www.cornelsen.de)

Die Cornelsen Schulverlage bündeln Erfolgsmarken wie Cornelsen, Duden Schulbuch, Oldenbourg Schulbuch oder Volk und Wissen. Das Verlagsunternehmen entwickelt neue Konzepte für Schule und Unterricht, um das Lernen und Lehren zu erleichtern und den digitalen Wandel an Schulen zu unterstützen. Curriculare Vorgaben werden in mehrjährigen Bildungsgängen und unterschiedlichen Medienformaten abgebildet. Das Verlagsprogramm umfasst Bildungsmedien für alle Fächer, Schulformen und Bundesländer. Heute sind die Cornelsen Schulverlage fester Bestandteil der Bildungslandschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Cornelsen Schulverlage
Judith Krieg
Mecklenburgische Straße 53
10437 Berlin
judith.krieg@cornelsen-schulverlage.de
030-89785-186
http://www.cornelsen.de



Fotos als Erinnerung an die Klassenfahrt - eine Selbstverständlichkeit? Das hängt ganz vom Alter der Schüler ab: Während Zehntklässler selbst entscheiden können, ob sie fotografiert werden, müssen Lehrkräfte bei Grundschulkindern grundsätzlich die Eltern einbeziehen. Prinzipiell geht mit schulrechtlichen Fragen gerade für Lehrerinnen und Lehrer an der Grundschule eine große Verantwortung einher. Einen praxisnahen Überblick bietet nun der Band "Schulrecht für die Grundschule" von Günther Hoegg, neu erschienen bei Cornelsen Scriptor. Der Autor, Lehrer und Jurist informiert über die Rechte und Pflichten von Grundschullehrkräften und hilft dabei, unklare Situationen zu vermeiden.

"Schulrecht für die Grundschule" betrachtet Fallbeispiele, für die juristisches Know-how hilfreich ist und orientiert sich am Klassensystem der Grundschule. Der Abschnitt "Das erste Jahr" widmet sich beispielsweise Fragen zum ersten Elternabend und den Grundzügen des Beamtenrechts. "Das zweite Jahr" führt in die Rechte und Pflichten der Eltern ein und geht bei dem Thema Kinderschutz auch darauf ein, wie sich Lehrerinnen und Lehrer bei Verdacht auf Verwahrlosung oder Misshandlung verhalten sollen. Ein Schwerpunkt des Abschnitts "Das dritte Jahr" sind die Grundlagen der Leistungsbewertung. "Das vierte Jahr" behandelt unter anderem die Annahme von Geschenken und die Empfehlung für die weiterführende Schule. Der Band schließt mit nützlichen Checklisten und Kopiervorlagen, zum Beispiel für Einverständniserklärungen seitens der Eltern.

Dr. jur. Günther Hoegg ist promovierter Schulrechtler und seit über 20 Jahren als Lehrer tätig. Daher verliert er neben den juristischen Gegebenheiten nie den Alltag an Schulen aus dem Auge und kennt beide Seiten. In Kooperation mit der Cornelsen Akademie erläutert er im Internet wichtige Urteile zum Schulrecht und stellt monatlich einen typischen Fall aus der Schulpraxis vor ( www.cornelsen-akademie.de (http://www.cornelsen-akademie.de) ).

Schulrecht für die Grundschule
Von Günther Hoegg
112 S. / Eur (D) 16,50 / ISBN: 978-3-589-16201-7
Cornelsen Verlag Scriptor 2013
www.cornelsen.de (http://www.cornelsen.de)

Die Cornelsen Schulverlage bündeln Erfolgsmarken wie Cornelsen, Duden Schulbuch, Oldenbourg Schulbuch oder Volk und Wissen. Das Verlagsunternehmen entwickelt neue Konzepte für Schule und Unterricht, um das Lernen und Lehren zu erleichtern und den digitalen Wandel an Schulen zu unterstützen. Curriculare Vorgaben werden in mehrjährigen Bildungsgängen und unterschiedlichen Medienformaten abgebildet. Das Verlagsprogramm umfasst Bildungsmedien für alle Fächer, Schulformen und Bundesländer. Heute sind die Cornelsen Schulverlage fester Bestandteil der Bildungslandschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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Mecklenburgische Straße 53
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