Erste Steueränderungen der neuen Bundesregierung zeichnen sich ab!
Datum: Montag, dem 26. Oktober 2009
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht kurz vor der Unterzeichnung und es zeichnen sich damit auch bereits die ersten Auswirkungen auf die Besteuerung von Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen ab. Die Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH hat den endgültigen Entwurf des Koalitionsvertrags bereits kurz nach der Veröffentlichung analysiert und die wichtigsten Vorhaben der neuen Bundesregierung im Bereich des Steuerrechts zusammengestellt.
Viele der Ausführungen im Koalitionsvertrag lassen nach Einschätzung der Steuerexperten von SH+C auf durchdachte und systemkonforme Neuregelungen hoffen. "Anzuerkennen ist insbesondere das Bemühen darum, dass bürokratisch kaum noch anwendbare Vorschriften abgeschafft oder vereinfacht werden sollen", sagt Steuerberater und Rechtsbeistand Gerhard Wagner.
Nachstehend hat die Steuerkanzlei SH+C die wichtigsten Änderungen im Bereich der Steuergesetze zusammengestellt:
1. Änderungen bei der Besteuerung von Privatpersonen
- Zum 1. Januar 2010 wird das Kindergeld jeweils um 20 Euro pro Monat und der Kinderfreibetrag auf 7.008 Euro per anno erhöht.

OpenPr.de: Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht kurz vor der Unterzeichnung und es zeichnen sich damit auch bereits die ersten Auswirkungen auf die Besteuerung von Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen ab. Die Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH hat den endgültigen Entwurf des Koalitionsvertrags bereits kurz nach der Veröffentlichung analysiert und die wichtigsten Vorhaben der neuen Bundesregierung im Bereich des Steuerrechts zusammengestellt.
Viele der Ausführungen im Koalitionsvertrag lassen nach Einschätzung der Steuerexperten von SH+C auf durchdachte und systemkonforme Neuregelungen hoffen. "Anzuerkennen ist insbesondere das Bemühen darum, dass bürokratisch kaum noch anwendbare Vorschriften abgeschafft oder vereinfacht werden sollen", sagt Steuerberater und Rechtsbeistand Gerhard Wagner.
Nachstehend hat die Steuerkanzlei SH+C die wichtigsten Änderungen im Bereich der Steuergesetze zusammengestellt:
1. Änderungen bei der Besteuerung von Privatpersonen
- Zum 1. Januar 2010 wird das Kindergeld jeweils um 20 Euro pro Monat und der Kinderfreibetrag auf 7.008 Euro per anno erhöht.





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