Das Arbeitsrecht in der Insolvenz: Fortgeltung des allgemeinen Arbeitsrechts!
Datum: Mittwoch, dem 21. Oktober 2009
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Die Insolvenzmeldungen einstmals namhafter Unternehmen mehren sich im Zuge der aktuellen Finanzkrise wieder einmal. Betroffen sind davon auch zahlreiche Arbeitnehmer.
Doch welches Recht gilt eigentlich in der Insolvenz?
"Was viele nicht wissen ist, dass es bei dem Grundsatz bleibt, dass die Insolvenz des Arbeitgebers keinen Einfluss auf die Fortgeltung des allgemeinen Arbeitsrechts hat!", teilt Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf mit. "Die zum Schutz des Arbeitnehmers bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen treten durch die Sanierungsbedürftigkeit des Arbeitgebers nicht zurück.", erklärt er weiter.
Die Insolvenzordnung enthält aber durchaus einige Sonderbestimmungen. So werden für Teilbereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechts die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters erweitert. Zum Beispiel werden die Kündigungsfristen vereinheitlicht und zugleich abgekürzt.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter kraft Gesetzes die Arbeitgeberfunktion mit allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten.

OpenPr.de: Die Insolvenzmeldungen einstmals namhafter Unternehmen mehren sich im Zuge der aktuellen Finanzkrise wieder einmal. Betroffen sind davon auch zahlreiche Arbeitnehmer.
Doch welches Recht gilt eigentlich in der Insolvenz?
"Was viele nicht wissen ist, dass es bei dem Grundsatz bleibt, dass die Insolvenz des Arbeitgebers keinen Einfluss auf die Fortgeltung des allgemeinen Arbeitsrechts hat!", teilt Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf mit. "Die zum Schutz des Arbeitnehmers bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen treten durch die Sanierungsbedürftigkeit des Arbeitgebers nicht zurück.", erklärt er weiter.
Die Insolvenzordnung enthält aber durchaus einige Sonderbestimmungen. So werden für Teilbereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechts die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters erweitert. Zum Beispiel werden die Kündigungsfristen vereinheitlicht und zugleich abgekürzt.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter kraft Gesetzes die Arbeitgeberfunktion mit allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten.





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