Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Mitte 2009: Schon über 12 000 Neugründungen nach reformiertem GmbH-Recht!
Datum: Mittwoch, dem 19. August 2009
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Im November 2008 war es endlich soweit: Der deutsche Gesetzgeber hat als Reaktion auf den zunehmenden Wettbewerb ausländischer Gesellschaftsformen - allen voran der englischen Limited - das seit 25 Jahren im Wesentlichen unveränderte Recht der GmbH modernisiert. Ziel war es, ab 2009 den Einsatz der GmbH speziell für Existenzgründer zu erleichtern. Statt 25 000 Euro Stammkapital genügt nun für den Start der neu geschaffenen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ein symbolischer Euro. Die Gründung geht schnell und unbürokratisch, wenn man sich an das Musterprotokoll hält, und kostet fast nichts. Die für Unternehmer so wichtige Haftungsbeschränkung und die Vorteile der Rechtssicherheit nach deutscher Rechtsprechung blieben erhalten. Die „gute alte GmbH“ wurde reformiert, etwas abgespeckt und damit für Gewerbetreibende interessant, denen sie bisher zu teuer, zu langsam oder zu unflexibel war. Statt wie in den vorangegangenen Jahren auf die angelsächsische Rechtsform „Limited“ zurückzugreifen, die seit wenigen Jahren in Deutschland zugelassen ist, haben sich bis Juni 2009 schon über 12 000 junge Unternehmen das Kürzel „UG“ mit dem nicht abkürzbaren Zusatz (haftungsbeschänkt) gegeben.

OpenPr.de: Im November 2008 war es endlich soweit: Der deutsche Gesetzgeber hat als Reaktion auf den zunehmenden Wettbewerb ausländischer Gesellschaftsformen - allen voran der englischen Limited - das seit 25 Jahren im Wesentlichen unveränderte Recht der GmbH modernisiert. Ziel war es, ab 2009 den Einsatz der GmbH speziell für Existenzgründer zu erleichtern. Statt 25 000 Euro Stammkapital genügt nun für den Start der neu geschaffenen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ein symbolischer Euro. Die Gründung geht schnell und unbürokratisch, wenn man sich an das Musterprotokoll hält, und kostet fast nichts. Die für Unternehmer so wichtige Haftungsbeschränkung und die Vorteile der Rechtssicherheit nach deutscher Rechtsprechung blieben erhalten. Die „gute alte GmbH“ wurde reformiert, etwas abgespeckt und damit für Gewerbetreibende interessant, denen sie bisher zu teuer, zu langsam oder zu unflexibel war. Statt wie in den vorangegangenen Jahren auf die angelsächsische Rechtsform „Limited“ zurückzugreifen, die seit wenigen Jahren in Deutschland zugelassen ist, haben sich bis Juni 2009 schon über 12 000 junge Unternehmen das Kürzel „UG“ mit dem nicht abkürzbaren Zusatz (haftungsbeschänkt) gegeben.





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