Bundesregierung beschließt Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung!
Datum: Dienstag, dem 22. September 2009
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Staaten und Gebiete, die ausländischen Finanzbehörden nicht entsprechend den von der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Standards auf Ersuchen die für ein Besteuerungsverfahren erforderlichen Auskünfte erteilen, erleichtern es Bürgern anderer Staaten, Steuern auf ihre Einkünfte zu hinterziehen. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2302) werden Maßnahmen ergriffen, die einerseits Staaten und Gebiete veranlassen, die Standards der OECD zu befolgen, und die andererseits den Finanzbehörden Möglichkeiten einräumen, um die Aufklärung bei Sachverhalten mit Auslandsbezug zu verbessern.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz gegen Steuerhinterziehung schnell umgesetzt werden.
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 05.08.2009 heißt es u.a.:
Wer Geschäftsbeziehungen zu Staaten oder Gebieten unterhält, die nicht bereit sind, Auskunftsaustausch in Steuersachen nach dem Standard der OECD zu leisten, der unterliegt in Zukunft strengeren Mitwirkungs- und Nachweispflichten über diese Geschäfte.

OpenPr.de: Staaten und Gebiete, die ausländischen Finanzbehörden nicht entsprechend den von der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Standards auf Ersuchen die für ein Besteuerungsverfahren erforderlichen Auskünfte erteilen, erleichtern es Bürgern anderer Staaten, Steuern auf ihre Einkünfte zu hinterziehen. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2302) werden Maßnahmen ergriffen, die einerseits Staaten und Gebiete veranlassen, die Standards der OECD zu befolgen, und die andererseits den Finanzbehörden Möglichkeiten einräumen, um die Aufklärung bei Sachverhalten mit Auslandsbezug zu verbessern.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz gegen Steuerhinterziehung schnell umgesetzt werden.
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 05.08.2009 heißt es u.a.:
Wer Geschäftsbeziehungen zu Staaten oder Gebieten unterhält, die nicht bereit sind, Auskunftsaustausch in Steuersachen nach dem Standard der OECD zu leisten, der unterliegt in Zukunft strengeren Mitwirkungs- und Nachweispflichten über diese Geschäfte.





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