Das Verwaltungsgericht Berlin verlangt die Rückführung der Angehörigen von IS-Kämpfern: Die Bundesregierung ist verpflichtet, diese Angehörigen nach Deutschland zurück zu holen!
Datum: Freitag, dem 12. Juli 2019
Thema: Recht-News


Zur Rückführung der Angehörigen von IS-Kämpfern:

Hamburg (ots) - Erstmals hat ein deutsches Gericht entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück zu holen.

Dies geht nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin aus dieser Woche hervor.

Mit diesem Beschluss wird das Auswärtige Amt aufgefordert, nun unverzüglich die Identität dreier minderjähriger Kinder im syrischen Flüchtlingslager al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen.

In der im Eilverfahren getroffenen Entscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich "unmittelbar" auf die im Grundgesetz verankerte "staatliche Schutzpflicht berufen."

Das Auswärtige Amt hatte in dem von dem Hannoveraner Anwalt Dirk Schoenian angestrengten Verfahren erklärt, es sei bereit, die Kinder aus al-Haul zu holen. Diese sind acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Die medizinischen und humanitären Bedingungen in dem Camp gelten als katastrophal.

Allerdings hatte das Auswärtige Amt argumentiert, dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen.

In der Bundesregierung besteht die Sorge, dass radikalisierte IS-Frauen - ebenso wie ihre Männer - oft ein zu großes Sicherheitsrisiko darstellten. Ebenso hatte das Amt auch vor Gericht argumentiert. In den kurdischen Lagern sitzen Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl an Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft ein.

Die prinzipielle Rechtsfrage, ob erwachsene IS-Anhänger durch die Bundesregierung nach Deutschland geholt werden müssen, ließ das Gericht offen.

Es billigte darüber hinaus dem Auswärtigen Amt generell einen großen Ermessensspielraum bei der Beantwortung dieser heiklen Frage zu. Da aber in diesem Fall eine "isolierte Rückkehr" der Kinder ausweislich der Erklärungen kurdischer Vertreter nicht möglich sei, müsse die Mutter ebenfalls nach Deutschland geholt werden.

Eine so weitreichende Entscheidung im Eilverfahren ist ungewöhnlich. Das Gericht erklärte seine Entscheidung damit, dass bei "Untätigkeit" mindestens den Kindern "schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile" drohten.

Schoenian sagte NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung: "Das ist eine grundsätzliche Entscheidung, bei der dem Auswärtigen Amt deutlich gezeigt worden ist, dass es so nicht geht, dass man sich nicht vor der politischen Verantwortung und vor der rechtlichen Verantwortung drücken kann."

Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, "der noch nicht rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren liegt dem Auswärtigen Amt vor und wird nun geprüft."

Die Leiterin der Beratungsstelle "Hayat Deutschland" Claudia Dantschke, die solche Familien betreut, sprach von einem Durchbruch: "Jetzt haben wir endlich ein Urteil von einem deutschen Gericht, das die Bundesregierung verpflichtet, nicht nur die Kinder zurück zu holen, sondern zusammen mit ihren Müttern."

In der Bundesregierung werden angesichts von zahlreichen weiteren Klagen von IS-Angehörigen und ihren Familien schon bald weitere Gerichtsentscheidungen erwartet. Trotz monatelanger Diskussionen haben sich die beteiligten Ministerien bisher auf keine Linie einigen können, wie mit dieser Problematik umgegangen werden soll.

Selbst innerhalb der Sicherheitsbehörden gibt es mancherorts Kritik an der als zu zögerlich empfundenen Linie des Auswärtige Amts. Vor allem die Kinder hätte man viel schneller aus den Lagern herausholen und nach Deutschland bringen sollen, heißt es dort.

Pressekontakt:

Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Iris Bents
Tel.: 040/4156-2304
Mail: i.bents@ndr.de

http://www.ndr.de
https://twitter.com/NDRpresse

Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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euronews (deutsch) / Berliner Gericht: 4 Angehörige von IS-Kämpfer nach Deutschland
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 11.07.2019):

Zitat: "Der Beschluss wird jetzt vom Auswärtigen Amt in Berlin geprüft. Er ist noch nicht rechtskräftig, aber bislang einmalig konkret."




MDR Investigativ / IS-Kämpfer wollen nach Hause | Exakt | MDR
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 07.03.2019):

Zitat: "Der gefangen genommene IS-Kämpfer Martin Lemke aus Zeitz und seine Frau wollen zurück nach Deutschland.

Doch an eine Rückkehr ist derzeit nicht zu denken. Wie konnte sich Lemke derart radikalisieren?"




RT Deutsch / Protest in Berlin: Verwandte von IS-Kämpfern fordern Rückführung ihrer Kinder nach Deutschland
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 30.04.2019):

Zitat: "Rund zwei Dutzend Angehörige von deutschen IS-Kämpfern haben gestern vor dem Auswärtigen Amt in Berlin protestiert und die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Rückführung ihrer Witwen und minderjährigen Kinder aus Syrien und dem Irak nach Deutschland zu ergreifen."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/6561/4321283, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zur Rückführung der Angehörigen von IS-Kämpfern:

Hamburg (ots) - Erstmals hat ein deutsches Gericht entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück zu holen.

Dies geht nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin aus dieser Woche hervor.

Mit diesem Beschluss wird das Auswärtige Amt aufgefordert, nun unverzüglich die Identität dreier minderjähriger Kinder im syrischen Flüchtlingslager al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen.

In der im Eilverfahren getroffenen Entscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich "unmittelbar" auf die im Grundgesetz verankerte "staatliche Schutzpflicht berufen."

Das Auswärtige Amt hatte in dem von dem Hannoveraner Anwalt Dirk Schoenian angestrengten Verfahren erklärt, es sei bereit, die Kinder aus al-Haul zu holen. Diese sind acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Die medizinischen und humanitären Bedingungen in dem Camp gelten als katastrophal.

Allerdings hatte das Auswärtige Amt argumentiert, dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen.

In der Bundesregierung besteht die Sorge, dass radikalisierte IS-Frauen - ebenso wie ihre Männer - oft ein zu großes Sicherheitsrisiko darstellten. Ebenso hatte das Amt auch vor Gericht argumentiert. In den kurdischen Lagern sitzen Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl an Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft ein.

Die prinzipielle Rechtsfrage, ob erwachsene IS-Anhänger durch die Bundesregierung nach Deutschland geholt werden müssen, ließ das Gericht offen.

Es billigte darüber hinaus dem Auswärtigen Amt generell einen großen Ermessensspielraum bei der Beantwortung dieser heiklen Frage zu. Da aber in diesem Fall eine "isolierte Rückkehr" der Kinder ausweislich der Erklärungen kurdischer Vertreter nicht möglich sei, müsse die Mutter ebenfalls nach Deutschland geholt werden.

Eine so weitreichende Entscheidung im Eilverfahren ist ungewöhnlich. Das Gericht erklärte seine Entscheidung damit, dass bei "Untätigkeit" mindestens den Kindern "schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile" drohten.

Schoenian sagte NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung: "Das ist eine grundsätzliche Entscheidung, bei der dem Auswärtigen Amt deutlich gezeigt worden ist, dass es so nicht geht, dass man sich nicht vor der politischen Verantwortung und vor der rechtlichen Verantwortung drücken kann."

Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, "der noch nicht rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren liegt dem Auswärtigen Amt vor und wird nun geprüft."

Die Leiterin der Beratungsstelle "Hayat Deutschland" Claudia Dantschke, die solche Familien betreut, sprach von einem Durchbruch: "Jetzt haben wir endlich ein Urteil von einem deutschen Gericht, das die Bundesregierung verpflichtet, nicht nur die Kinder zurück zu holen, sondern zusammen mit ihren Müttern."

In der Bundesregierung werden angesichts von zahlreichen weiteren Klagen von IS-Angehörigen und ihren Familien schon bald weitere Gerichtsentscheidungen erwartet. Trotz monatelanger Diskussionen haben sich die beteiligten Ministerien bisher auf keine Linie einigen können, wie mit dieser Problematik umgegangen werden soll.

Selbst innerhalb der Sicherheitsbehörden gibt es mancherorts Kritik an der als zu zögerlich empfundenen Linie des Auswärtige Amts. Vor allem die Kinder hätte man viel schneller aus den Lagern herausholen und nach Deutschland bringen sollen, heißt es dort.

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euronews (deutsch) / Berliner Gericht: 4 Angehörige von IS-Kämpfer nach Deutschland
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 11.07.2019):

Zitat: "Der Beschluss wird jetzt vom Auswärtigen Amt in Berlin geprüft. Er ist noch nicht rechtskräftig, aber bislang einmalig konkret."




MDR Investigativ / IS-Kämpfer wollen nach Hause | Exakt | MDR
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 07.03.2019):

Zitat: "Der gefangen genommene IS-Kämpfer Martin Lemke aus Zeitz und seine Frau wollen zurück nach Deutschland.

Doch an eine Rückkehr ist derzeit nicht zu denken. Wie konnte sich Lemke derart radikalisieren?"




RT Deutsch / Protest in Berlin: Verwandte von IS-Kämpfern fordern Rückführung ihrer Kinder nach Deutschland
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 30.04.2019):

Zitat: "Rund zwei Dutzend Angehörige von deutschen IS-Kämpfern haben gestern vor dem Auswärtigen Amt in Berlin protestiert und die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Rückführung ihrer Witwen und minderjährigen Kinder aus Syrien und dem Irak nach Deutschland zu ergreifen."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/6561/4321283, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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