Steinhoff Bilanzskandal: Aktionäre können Schadensersatz geltend machen
Datum: Montag, dem 03. Juni 2019
Thema: Recht-Infos


Steinhoff Bilanzskandal: Aktionäre können Schadensersatz geltend machen

Ende 2017 erschütterte ein Bilanzskandal die Steinhoff International Holding und die Aktie stürzte ab. Steinhoff-Aktionäre können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Im Dezember 2017 musste der Möbelkonzern Steinhoff Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen einräumen und die Aktie erlebte einen massiven Kursrutsch, blickt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück. Inzwischen liegt der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor, die die Vorgänge untersucht hat. Demnach wurden Umsätze und Gewinne bei Steinhoff über Jahre künstlich aufgebläht.

Aktionäre erlebten einen massiven Wertverlust ihrer Aktien. Sie haben nun die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Steinhoff geltend zu machen, weil der Konzern nicht rechtzeitig oder nicht vollständig über die Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen informiert und über die Werthaltigkeit des Unternehmens getäuscht hat. Schadensersatzansprüche kommen für Aktionäre in Betracht, die ihre Steinhoff-Aktien vor der Ad-hoc-Meldung über Unregelmäßigkeiten vom 5.12.2017 erworben haben.

Das Landgericht Frankfurt hat inzwischen einen Vorlagebeschluss für die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gefasst. Aktionäre können sich der Sammelklage gegen Steinhoff anschließen.

Im Aktienrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

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Im Dezember 2017 musste der Möbelkonzern Steinhoff Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen einräumen und die Aktie erlebte einen massiven Kursrutsch, blickt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück. Inzwischen liegt der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor, die die Vorgänge untersucht hat. Demnach wurden Umsätze und Gewinne bei Steinhoff über Jahre künstlich aufgebläht.

Aktionäre erlebten einen massiven Wertverlust ihrer Aktien. Sie haben nun die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Steinhoff geltend zu machen, weil der Konzern nicht rechtzeitig oder nicht vollständig über die Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen informiert und über die Werthaltigkeit des Unternehmens getäuscht hat. Schadensersatzansprüche kommen für Aktionäre in Betracht, die ihre Steinhoff-Aktien vor der Ad-hoc-Meldung über Unregelmäßigkeiten vom 5.12.2017 erworben haben.

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