Steuerhinterziehung & Steuerstrafrecht: Regierung beschließt Verordnung zum Steuerhinterziehungsgesetz!
Datum: Montag, dem 10. August 2009
Thema: Recht-News


Das neue Gesetz gegen Steuerhinterziehung nimmt Gestalt an. Welche Länder betroffen sind wird künftig vom Finanzministerium gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt bestimmt. Der Kampf der Behörden gegen die Steuerhinterziehung wird somit konkreter.
Bezüglich der betroffenen Staaten, die in Steuersachen nicht zum Auskunftsaustausch entsprechend dem aktuellen OECD-STandard bereit sind können besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten für Geschäftsbeziehungen festgelegt werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem droht z.B. die Versagung des Abzugs von Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
Diese besonderen Mitwirkungs- und Nachweispflichten werden nun von der Verordnung konkretisiert.
Die Verordnung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beinhaltet auch eine Bagatellregelung: Wer Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Personen unterhält, muss diese besonderen Aufzeichnungen nicht führen, wenn die gezahlten Entgelte die Summe von EUR 10.000/Person nicht überschreiten.
Immer dünner wird die Luft für Steuerhinterzieher mit ausländischen Bankkonten. Wer Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken in nicht nach OECD-Standard kooperierenden Staaten und Gebieten unterhält, muss diesen erlauben an deutsche Behörden Auskünfte über ihn zu erteilen und die Steuerverwaltung zur Einholun dieser Auskünfte in seinem Namen bevollmächtigen.

Das neue Gesetz gegen Steuerhinterziehung nimmt Gestalt an. Welche Länder betroffen sind wird künftig vom Finanzministerium gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt bestimmt. Der Kampf der Behörden gegen die Steuerhinterziehung wird somit konkreter.
Bezüglich der betroffenen Staaten, die in Steuersachen nicht zum Auskunftsaustausch entsprechend dem aktuellen OECD-STandard bereit sind können besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten für Geschäftsbeziehungen festgelegt werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem droht z.B. die Versagung des Abzugs von Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
Diese besonderen Mitwirkungs- und Nachweispflichten werden nun von der Verordnung konkretisiert.
Die Verordnung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beinhaltet auch eine Bagatellregelung: Wer Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Personen unterhält, muss diese besonderen Aufzeichnungen nicht führen, wenn die gezahlten Entgelte die Summe von EUR 10.000/Person nicht überschreiten.
Immer dünner wird die Luft für Steuerhinterzieher mit ausländischen Bankkonten. Wer Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken in nicht nach OECD-Standard kooperierenden Staaten und Gebieten unterhält, muss diesen erlauben an deutsche Behörden Auskünfte über ihn zu erteilen und die Steuerverwaltung zur Einholun dieser Auskünfte in seinem Namen bevollmächtigen.





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