Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH): Raser können Mörder sein - Rasern müssen künftig mit der härtesten Sanktion rechnen, die das deutsche Strafrecht zu bieten hat
Datum: Samstag, dem 02. März 2019
Thema: Recht-News


Zu Rasern im Straßenverkehr:

Stuttgart (ots) - Zugegeben, es ist ein sehr spezieller, ein außergewöhnlich seltener Fall von rücksichtsloser Raserei gewesen, über den der Bundesgerichtshof (BGH) da zu befinden hatte.

Ohne Führerschein, dafür mit viel Alkohol im Blut, war ein Mann im gestohlenen Taxi durch die Hamburger Innenstadt gerast, 155 Kilometer pro Stunde schnell, verfolgt von der Polizei.

Landgerichte, die diese Entscheidung aufmerksam studieren und auf Fälle in ihrem Zuständigkeitsbereich anwenden, werden künftig keine Bange haben müssen, von Karlsruhe zurückgepfiffen zu werden.

Auch ohne filmreife Verfolgungsjagd und ohne Alkoholkonsum müssen die schlimmsten unter den Rasern künftig mit der härtesten Sanktion rechnen, die das deutsche Strafrecht zu bieten hat.

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WELT / BETRUNKEN AUF DER FLUCHT: BGH bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 01.03.2019):

Zitat: "Ein Mann klaut betrunken ein Taxi und liefert sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Dabei kollidiert er mit einem anderen Fahrzeug, ein Mann stirbt.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt erstmals ein Mordurteil gegen diesen Raser bestätigt."




RON TV / BGH-Urteil zu Kudamm-Raser | RON TV |
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 14.04.2018):

Zitat: "Der Bundesgerichtshof sollte über die Frage entscheiden, ob die Raser vom Berliner Kudamm, die einen Unbeteiligten getötet hatten, als Mörder verurteilt werden können.

So hatte das Berliner Landgericht vor einem Jahr entschieden. Der BGH hob dieses Urteil heute auf.

Die höchsten deutschen Strafrichter entschieden, dass das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser unzulässig sei. Sie sehen den Tötungsvorsatz nicht erfüllt."




faz / Ku'damm-Raser erneut vor Gericht
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 19.11.2018):

Zitat: "Vor dem Landgericht Berlin hat am Dienstag ein neuer Prozesses gegen die beiden sogenannten Ku’damm-Raser begonnen.

Es ist der dritte Prozess gegen die beiden Personen, die 2016 einen Mann getötet hatten, als sie über mehrere rote Ampeln durch Berlin rasten.

© REUTERS"




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/48503/4207233, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Stuttgart (ots) - Zugegeben, es ist ein sehr spezieller, ein außergewöhnlich seltener Fall von rücksichtsloser Raserei gewesen, über den der Bundesgerichtshof (BGH) da zu befinden hatte.

Ohne Führerschein, dafür mit viel Alkohol im Blut, war ein Mann im gestohlenen Taxi durch die Hamburger Innenstadt gerast, 155 Kilometer pro Stunde schnell, verfolgt von der Polizei.

Landgerichte, die diese Entscheidung aufmerksam studieren und auf Fälle in ihrem Zuständigkeitsbereich anwenden, werden künftig keine Bange haben müssen, von Karlsruhe zurückgepfiffen zu werden.

Auch ohne filmreife Verfolgungsjagd und ohne Alkoholkonsum müssen die schlimmsten unter den Rasern künftig mit der härtesten Sanktion rechnen, die das deutsche Strafrecht zu bieten hat.

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WELT / BETRUNKEN AUF DER FLUCHT: BGH bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 01.03.2019):

Zitat: "Ein Mann klaut betrunken ein Taxi und liefert sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Dabei kollidiert er mit einem anderen Fahrzeug, ein Mann stirbt.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt erstmals ein Mordurteil gegen diesen Raser bestätigt."




RON TV / BGH-Urteil zu Kudamm-Raser | RON TV |
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 14.04.2018):

Zitat: "Der Bundesgerichtshof sollte über die Frage entscheiden, ob die Raser vom Berliner Kudamm, die einen Unbeteiligten getötet hatten, als Mörder verurteilt werden können.

So hatte das Berliner Landgericht vor einem Jahr entschieden. Der BGH hob dieses Urteil heute auf.

Die höchsten deutschen Strafrichter entschieden, dass das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser unzulässig sei. Sie sehen den Tötungsvorsatz nicht erfüllt."




faz / Ku'damm-Raser erneut vor Gericht
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 19.11.2018):

Zitat: "Vor dem Landgericht Berlin hat am Dienstag ein neuer Prozesses gegen die beiden sogenannten Ku’damm-Raser begonnen.

Es ist der dritte Prozess gegen die beiden Personen, die 2016 einen Mann getötet hatten, als sie über mehrere rote Ampeln durch Berlin rasten.

© REUTERS"




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