Künstlersozialabgabesatz auch 2019 unverändert
Datum: Donnerstag, dem 06. September 2018
Thema: Recht-News


Essen, 06. September 2018*****Man wundert sich mittlerweile tatsächlich, wen bzw. welche Berufsgruppen die Künstlersozialkasse als Künstler bezeichnet. Deshalb weist Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, auf zwei für alle Unternehmen wichtige Punkte hin:

1. Künstlersozialkassenbeiträge werden nie fällig, wenn Unternehmen Rechnungen von Kapitalgesellschaften bekommen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG).

2. Bei Einzelkämpfern sieht dies anders aus. Natürliche Personen, die eine Einzelfirma betreiben, können künstlersozialabgabepflichtig werden. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre kann man davon ausgehen, dass Einzelunternehmer, die sich um Internetseiten kümmern, Anzeigen in Zeitungen gestalten etc., auf jeden Fall unter die Künstlersozialkasse fallen.

"Sollten Sie bei der Beurteilung der Frage, wer ist Künstler und wer nicht, Probleme haben, helfen wir gerne weiter. Auf jeden Fall kann man sagen, dass der Künstlersozialabgabesatz für das Jahr 2019 bei 4,2 % bleibt, also unverändert wie zurzeit", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
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Essen, 06. September 2018*****Man wundert sich mittlerweile tatsächlich, wen bzw. welche Berufsgruppen die Künstlersozialkasse als Künstler bezeichnet. Deshalb weist Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, auf zwei für alle Unternehmen wichtige Punkte hin:

1. Künstlersozialkassenbeiträge werden nie fällig, wenn Unternehmen Rechnungen von Kapitalgesellschaften bekommen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG).

2. Bei Einzelkämpfern sieht dies anders aus. Natürliche Personen, die eine Einzelfirma betreiben, können künstlersozialabgabepflichtig werden. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre kann man davon ausgehen, dass Einzelunternehmer, die sich um Internetseiten kümmern, Anzeigen in Zeitungen gestalten etc., auf jeden Fall unter die Künstlersozialkasse fallen.

"Sollten Sie bei der Beurteilung der Frage, wer ist Künstler und wer nicht, Probleme haben, helfen wir gerne weiter. Auf jeden Fall kann man sagen, dass der Künstlersozialabgabesatz für das Jahr 2019 bei 4,2 % bleibt, also unverändert wie zurzeit", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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