NRW stellt Gesetzentwurf zur Landarztquote vor
Datum: Donnerstag, dem 14. Juni 2018
Thema: Recht-News


Hohe Strafen für Trickser

NRW stellt Gesetzentwurf zur Landarztquote vor: Hohe Strafen für Trickser

Als erstes Bundesland will Nordrhein-Westfalen eine sogenannte Landarztquote im Medizinstudium einführen - unabhängig von den bislang üblichen Quoten nach Leistung, Wartezeit und Auswahlverfahren der Hochschulen.

Die Landarztquote gilt für Bewerber, die sich vertraglich verpflichten, zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten. NRW will zum Wintersemester 2019/2020 mit 168 Landarzt-Studienplätzen starten, kündigte der Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Dienstag an.

Dies entspreche dem (bisherigen) Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen. Demnach dürften bis zu 20 % der Medizinstudienplätze über Vorabquoten vergeben werden. Neben festen Quoten etwa für ausländische Staatsangehörige und den Sanitätsoffiziersdienst seien davon noch 7,6 % verfügbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar in seinem Urteil vom 19.12.2017 eine gerechtere Studienplatzvergabe für Medizin angemahnt, jedoch die sog. "Vorabquoten" ohne nähere Ausführungen "stehen lassen".

Die Auswahl der Landarzt-Studierenden soll das "Landeszentrum für Gesundheit-NRW" verantworten. Die Kriterien müssen noch in einer "Verordnung zum Landarztgesetz" geregelt werden, das das Kabinett bereits im Entwurf beschlossen habe. Neben der Abiturnote sollen Berufsausbildung und -erfahrung sowie Eignungstests eine wichtige Rolle spielen: "In die Auswahl der Studierenden werden neben der Abiturnote Kriterien wie die Berufsausbildung und Berufserfahrung einfließen. Und: Patientenorientierung in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Daher ist zudem geplant, im Rahmen eines standardisierten Tests die Eignung zur Tätigkeit als Landarzt zu überprüfen."

Absolventen, die sich nicht an die Landarzt-Zusage hielten, müssten mit empfindlichen Vertragsstrafen rechnen, sagte Laumann.

Die Pressemitteilung des Ministeriums hierzu finden Sie unter

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/gesetzentwurf-zur-landarztquote-nordrhein-westfalen-geht-mutig-voran

Auch andere Bundesländer diskutieren den Ansatz, um künftig den Bedarf an Hausärzten in entlegenen Regionen abdecken zu können: Auch in Rheinland-Pfalz wird aktuell ebenfalls über die Einführung einer Landarztquote diskutiert, um den Bedarf an Hausärzten in entlegenen Regionen abdecken zu können, berichtet die Süddeutsche Zeitung:

http://www.sueddeutsche.de/news/politik/landtag---mainz-ampel-regierung-ist-offen-fuer-landarztquote-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180524-99-440508

In Bayern bereitet derzeit das Wissenschaftsministerium Änderungen im Hochschulzulassungsrecht vor, um die Landarztquote zu ermöglichen. "Bayern wird bis zu fünf Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu acht Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen tätig zu sein", teilte ein Sprecher des Ministeriums auf SZ-Anfrage mit.

Wir berichten weiter, sobald uns konkrete Informationen vorliegen.
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Hohe Strafen für Trickser

NRW stellt Gesetzentwurf zur Landarztquote vor: Hohe Strafen für Trickser

Als erstes Bundesland will Nordrhein-Westfalen eine sogenannte Landarztquote im Medizinstudium einführen - unabhängig von den bislang üblichen Quoten nach Leistung, Wartezeit und Auswahlverfahren der Hochschulen.

Die Landarztquote gilt für Bewerber, die sich vertraglich verpflichten, zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten. NRW will zum Wintersemester 2019/2020 mit 168 Landarzt-Studienplätzen starten, kündigte der Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Dienstag an.

Dies entspreche dem (bisherigen) Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen. Demnach dürften bis zu 20 % der Medizinstudienplätze über Vorabquoten vergeben werden. Neben festen Quoten etwa für ausländische Staatsangehörige und den Sanitätsoffiziersdienst seien davon noch 7,6 % verfügbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar in seinem Urteil vom 19.12.2017 eine gerechtere Studienplatzvergabe für Medizin angemahnt, jedoch die sog. "Vorabquoten" ohne nähere Ausführungen "stehen lassen".

Die Auswahl der Landarzt-Studierenden soll das "Landeszentrum für Gesundheit-NRW" verantworten. Die Kriterien müssen noch in einer "Verordnung zum Landarztgesetz" geregelt werden, das das Kabinett bereits im Entwurf beschlossen habe. Neben der Abiturnote sollen Berufsausbildung und -erfahrung sowie Eignungstests eine wichtige Rolle spielen: "In die Auswahl der Studierenden werden neben der Abiturnote Kriterien wie die Berufsausbildung und Berufserfahrung einfließen. Und: Patientenorientierung in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Daher ist zudem geplant, im Rahmen eines standardisierten Tests die Eignung zur Tätigkeit als Landarzt zu überprüfen."

Absolventen, die sich nicht an die Landarzt-Zusage hielten, müssten mit empfindlichen Vertragsstrafen rechnen, sagte Laumann.

Die Pressemitteilung des Ministeriums hierzu finden Sie unter

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/gesetzentwurf-zur-landarztquote-nordrhein-westfalen-geht-mutig-voran

Auch andere Bundesländer diskutieren den Ansatz, um künftig den Bedarf an Hausärzten in entlegenen Regionen abdecken zu können: Auch in Rheinland-Pfalz wird aktuell ebenfalls über die Einführung einer Landarztquote diskutiert, um den Bedarf an Hausärzten in entlegenen Regionen abdecken zu können, berichtet die Süddeutsche Zeitung:

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In Bayern bereitet derzeit das Wissenschaftsministerium Änderungen im Hochschulzulassungsrecht vor, um die Landarztquote zu ermöglichen. "Bayern wird bis zu fünf Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu acht Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen tätig zu sein", teilte ein Sprecher des Ministeriums auf SZ-Anfrage mit.

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