Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO nicht lange zögern …
Datum: Freitag, dem 09. Februar 2018
Thema: Recht-Infos


Der Vorwurf der Steuerhinterziehung erwischt den Betroffenen häufig kalt. Die Steuerfahndung schätzt den Überraschungseffekt, da er viele Beschuldigte zum Reden bringt. Deren erster Gedanke ist häufig: "Lieber alles schnell bezahlen". Das ist jedoch in vielen Fällen überhaupt nicht nötig, wenn man gut verteidigt ist. Die Steuerfahndung greift in ihrem Überschwang, selbst wenn an den Vorwürfen etwas dran ist, meist viel zu hoch. Zudem sind die weitreichenden negativen Folgen einer "Unterwerfung" im Steuerstrafverfahren für die Betroffenen ohne Beratung meist gar nicht absehbar.

Aber auch ein "Aussitzen" des Steuerstrafverfahrens ist keine empfehlenswerte Alternative. Die Verjährungsfristen sind zu lang und werden von den Ermittlungsbehörden auch genau überwacht. Und wenn sich die Steuerfahndung in monatelanger Kleinarbeit erst auf eine mögliche Interpretation des tatsächlichen Geschehens eingeschossen hat, wird es für den Verteidiger schwer, diese Interpretation wieder aufzubrechen. Daher ist die rechtzeitige Beauftragung eines versierten Steuerstrafverteidigers anzuraten.

Auf dem Gebiet der Steuerstrafverteidigung ist in Berlin nun ein neues Kompetenzzentrum entstanden. Die Rechtsanwaltskanzlei Hildebrandt und Steuerstrafanwalt Kai Bruno Westen gehen eine Kooperation ein und bilden damit eine der bundesweit wenigen Steuerstrafrechtsboutiquen*. Beide Rechtsanwälte bleiben jedoch jeweils selbständig als Steuerstrafverteidiger tätig und bilden keine Sozietät.

Beide Verteidiger sind auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts hochspezialisiert. Durch die Synergie beider Verteidiger bietet sich nun die Möglichkeit, noch umfangreichere und zeitintensive steuer- und steuerstrafrechtliche Verfahren zu betreuen.

Die neue Steuerstrafrechtsboutique* liegt mitten im Herzen des Berliner Westens in der Nähe Gedächtniskirche. Torsten Hildebrandt und Kai Bruno Westen sind jeweils Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht. Rechtsanwalt Hildebrandt verfügt darüber hinaus über den Titel des zertifizierten Beraters für Steuerstrafrecht (DAA), Rechtsanwalt Westen ist zudem ausgebildeter Mediator.

Neben der Kooperation mit Steuerstrafanwalt Kai Bruno Westen ist die Rechtsanwaltskanzlei Hildebrandt über die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Hurlebaus und Göckmann aus dem Großraum Stuttgart deutschlandweit auch über das Strafrecht hinaus bestens vernetzt.



*berufsrechtsbedingter Hinweis: Bei der Kooperation der Rechtsanwälte handelt es sich nicht um eine Sozietät, die Rechtsanwälte arbeiten jeweils selbständig und haften nicht für die Tätigkeit des jeweils anderen Rechtsanwalts.

Rechtsanwalt Hildebrandt
Fachanwalt für Strafrecht, Steuerrecht u. zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: (030) 398 898 23
www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
rechtsanwalt-hildebrandt@gmx.de
Torsten Hildebrandt

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Der Vorwurf der Steuerhinterziehung erwischt den Betroffenen häufig kalt. Die Steuerfahndung schätzt den Überraschungseffekt, da er viele Beschuldigte zum Reden bringt. Deren erster Gedanke ist häufig: "Lieber alles schnell bezahlen". Das ist jedoch in vielen Fällen überhaupt nicht nötig, wenn man gut verteidigt ist. Die Steuerfahndung greift in ihrem Überschwang, selbst wenn an den Vorwürfen etwas dran ist, meist viel zu hoch. Zudem sind die weitreichenden negativen Folgen einer "Unterwerfung" im Steuerstrafverfahren für die Betroffenen ohne Beratung meist gar nicht absehbar.

Aber auch ein "Aussitzen" des Steuerstrafverfahrens ist keine empfehlenswerte Alternative. Die Verjährungsfristen sind zu lang und werden von den Ermittlungsbehörden auch genau überwacht. Und wenn sich die Steuerfahndung in monatelanger Kleinarbeit erst auf eine mögliche Interpretation des tatsächlichen Geschehens eingeschossen hat, wird es für den Verteidiger schwer, diese Interpretation wieder aufzubrechen. Daher ist die rechtzeitige Beauftragung eines versierten Steuerstrafverteidigers anzuraten.

Auf dem Gebiet der Steuerstrafverteidigung ist in Berlin nun ein neues Kompetenzzentrum entstanden. Die Rechtsanwaltskanzlei Hildebrandt und Steuerstrafanwalt Kai Bruno Westen gehen eine Kooperation ein und bilden damit eine der bundesweit wenigen Steuerstrafrechtsboutiquen*. Beide Rechtsanwälte bleiben jedoch jeweils selbständig als Steuerstrafverteidiger tätig und bilden keine Sozietät.

Beide Verteidiger sind auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts hochspezialisiert. Durch die Synergie beider Verteidiger bietet sich nun die Möglichkeit, noch umfangreichere und zeitintensive steuer- und steuerstrafrechtliche Verfahren zu betreuen.

Die neue Steuerstrafrechtsboutique* liegt mitten im Herzen des Berliner Westens in der Nähe Gedächtniskirche. Torsten Hildebrandt und Kai Bruno Westen sind jeweils Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht. Rechtsanwalt Hildebrandt verfügt darüber hinaus über den Titel des zertifizierten Beraters für Steuerstrafrecht (DAA), Rechtsanwalt Westen ist zudem ausgebildeter Mediator.

Neben der Kooperation mit Steuerstrafanwalt Kai Bruno Westen ist die Rechtsanwaltskanzlei Hildebrandt über die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Hurlebaus und Göckmann aus dem Großraum Stuttgart deutschlandweit auch über das Strafrecht hinaus bestens vernetzt.



*berufsrechtsbedingter Hinweis: Bei der Kooperation der Rechtsanwälte handelt es sich nicht um eine Sozietät, die Rechtsanwälte arbeiten jeweils selbständig und haften nicht für die Tätigkeit des jeweils anderen Rechtsanwalts.

Rechtsanwalt Hildebrandt
Fachanwalt für Strafrecht, Steuerrecht u. zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: (030) 398 898 23
www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
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