Hartz IV: Maximal 300 EUR für Klassenfahrt!
Datum: Montag, dem 12. November 2012
Thema: Recht-News


Das Landessozialgericht Hessen entscheidet: Hartz IV beziehende Schüler können in Hessen für Inlandsklassenfahrten lediglich 300 und für Auslandsklassenfahrten maximal 450 Euro erstattet bekommen (Hess. LSG Az.: L 7 AS 409/11).

Das LSG Hessen hat entschieden, dass Schüler in Hessen, die Hartz IV beziehen, bei Erstattung von Kosten für eine Klassenfahrt im Inland nicht mehr als 300 Euro und im Ausland nicht mehr als 450 Euro erhalten können.

Im hessischen Landesschulrecht sei eine Kostenobergrenze für Klassenfahrten in dieser Höhe vorgesehen.

Eine Schülerin hatte gegen das Jobcenter geklagt. Es ging um die Übernahme von Kosten für eine Klassenfahrt in Höhe von 350 Euro, die die Schülerin beantragt hatte.

Das Landessozialgericht Hessen entscheidet: Hartz IV beziehende Schüler können in Hessen für Inlandsklassenfahrten lediglich 300 und für Auslandsklassenfahrten maximal 450 Euro erstattet bekommen (Hess. LSG Az.: L 7 AS 409/11).

Das LSG Hessen hat entschieden, dass Schüler in Hessen, die Hartz IV beziehen, bei Erstattung von Kosten für eine Klassenfahrt im Inland nicht mehr als 300 Euro und im Ausland nicht mehr als 450 Euro erhalten können.

Im hessischen Landesschulrecht sei eine Kostenobergrenze für Klassenfahrten in dieser Höhe vorgesehen.

Eine Schülerin hatte gegen das Jobcenter geklagt. Es ging um die Übernahme von Kosten für eine Klassenfahrt in Höhe von 350 Euro, die die Schülerin beantragt hatte.





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