Top - Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Flensburg
Datum: Dienstag, dem 23. Januar 2018
Thema: Recht-Infos


Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM.

Landgericht Flensburg

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlbehandelter Bandscheibenvorfall im Segment LW 4/5, 27.000,- Euro, LG Flensburg, Az.: 3 O 28/15

Chronologie:

Die Klägerin wurde aufgrund akuter Rückenschmerzen in die Klinik des Beklagten eingeliefert. Dort verwies sie auf einen zwei Jahre zurückliegenden Bandscheibenvorfall. Als einzige Therapiemöglichkeit nannten die Mediziner ihr das sogenannte DIANA-Verfahren, das auch vorgenommen wurde. Postoperativ verstärkten sich allerdings die Beschwerden.

Verfahren:

Das Landgericht Flensburg hat den Vorfall mittels eines neurochirurgischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter zahlreiche erhebliche Fehler, die teilweise nicht nachvollziehbar seien, fest. Auch Anamnese und Befunderhebung seien nicht in gebotenem Umfange erfolgt. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über 27.000,- Euro nahegelegt, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Die Verfahrenszeit in dieser Sache betrug rund drei Jahre. Das entspricht auch erfahrungsgemäß der Durchschnittsdauer eines Arzthaftungsprozesses, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM fest.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper@t-online.de
030
www.ciper.de

(Weitere interessante Italien News, Italien Infos & Italien Tipps gibt es hier.)

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlbehandelter Bandscheibenvorfall im Segment LW 4/5, 27.000,- Euro, LG Flensburg, Az.: 3 O 28/15

Chronologie:

Die Klägerin wurde aufgrund akuter Rückenschmerzen in die Klinik des Beklagten eingeliefert. Dort verwies sie auf einen zwei Jahre zurückliegenden Bandscheibenvorfall. Als einzige Therapiemöglichkeit nannten die Mediziner ihr das sogenannte DIANA-Verfahren, das auch vorgenommen wurde. Postoperativ verstärkten sich allerdings die Beschwerden.

Verfahren:

Das Landgericht Flensburg hat den Vorfall mittels eines neurochirurgischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter zahlreiche erhebliche Fehler, die teilweise nicht nachvollziehbar seien, fest. Auch Anamnese und Befunderhebung seien nicht in gebotenem Umfange erfolgt. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über 27.000,- Euro nahegelegt, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Die Verfahrenszeit in dieser Sache betrug rund drei Jahre. Das entspricht auch erfahrungsgemäß der Durchschnittsdauer eines Arzthaftungsprozesses, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM fest.
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