Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor dem Landgericht Regensburg
Datum: Freitag, dem 15. Dezember 2017
Thema: Recht-Infos


Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von
Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Landgericht Regensburg vom 06.12.2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlgeschlagene Arthroskopie des rechten Knies nach Meniskusschaden, LG Regensburg, Az.: 4 O 610/16

Chronologie:

Die Klägerin begab sich in die Praxis des Beklagten zwecks Arthroskopie des rechten Knies. Behandlungsfehlerhaft wurde aber das linke Knie operiert, das insbesondere keinen Meniskusschaden aufwies.

Verfahren:

Das Landgericht Regensburg hat den Vorfall mittels eines fachorthopädischen unfallchirurgischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der Gutachter konstatierte im Ergebnis, dass das falsche Knie operiert wurde. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über 9.000,- Euro vor. Darüber hinaus muss der Beklagte natürlich auch noch die anteiligen Verfahrenskosten zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bemerkenswert ist in dieser Sache u.a., dass der Versicherer des Beklagten, die Bayerische Versicherungskammer, trotz der eindeutigen Sachlage nicht vorgerichtlich regulieren wollte. Die Zusatzkosten gehen nun zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft, stellen Rechtsanwältin Irene Rist und Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM heraus.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper@t-online.de
030
www.ciper.de

(Weitere interessante Italien News, Italien Infos & Italien Tipps gibt es hier.)

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Landgericht Regensburg vom 06.12.2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlgeschlagene Arthroskopie des rechten Knies nach Meniskusschaden, LG Regensburg, Az.: 4 O 610/16

Chronologie:

Die Klägerin begab sich in die Praxis des Beklagten zwecks Arthroskopie des rechten Knies. Behandlungsfehlerhaft wurde aber das linke Knie operiert, das insbesondere keinen Meniskusschaden aufwies.

Verfahren:

Das Landgericht Regensburg hat den Vorfall mittels eines fachorthopädischen unfallchirurgischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der Gutachter konstatierte im Ergebnis, dass das falsche Knie operiert wurde. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über 9.000,- Euro vor. Darüber hinaus muss der Beklagte natürlich auch noch die anteiligen Verfahrenskosten zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bemerkenswert ist in dieser Sache u.a., dass der Versicherer des Beklagten, die Bayerische Versicherungskammer, trotz der eindeutigen Sachlage nicht vorgerichtlich regulieren wollte. Die Zusatzkosten gehen nun zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft, stellen Rechtsanwältin Irene Rist und Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM heraus.
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