Entschädigung bei Flugverspätung: EuGH bestätigt seine Rechtsprechung!
Datum: Montag, dem 29. Oktober 2012
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Verspätet sich ein Flug um mehrere Stunden, so besteht ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von bis zu 600,-- EUR pro Person.

Wesentliche Voraussetzungen für einen Anspruch sind, dass eine Flugverspätung von mindestens drei Stunden vorliegt. Weiter, dass es sich um einen innereuropäischen Flug handelt oder um einen Abflug von der EU in ein außereuropäisches Land.

Bei einem Flug von außerhalb Europas nach Europa muss die Fluggesellschaft eine europäische Fluggesellschaft sein.

Dieser Anspruch beruht insbesondere auf Urteilen des EUGH und des BGH. Der EUGH hat seine eigene bisherige Rechtsprechung aus dem Jahre 2009 in diesem weiteren Grundsatzurteil bestätigt.

OpenPr.de: Verspätet sich ein Flug um mehrere Stunden, so besteht ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von bis zu 600,-- EUR pro Person.

Wesentliche Voraussetzungen für einen Anspruch sind, dass eine Flugverspätung von mindestens drei Stunden vorliegt. Weiter, dass es sich um einen innereuropäischen Flug handelt oder um einen Abflug von der EU in ein außereuropäisches Land.

Bei einem Flug von außerhalb Europas nach Europa muss die Fluggesellschaft eine europäische Fluggesellschaft sein.

Dieser Anspruch beruht insbesondere auf Urteilen des EUGH und des BGH. Der EUGH hat seine eigene bisherige Rechtsprechung aus dem Jahre 2009 in diesem weiteren Grundsatzurteil bestätigt.





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