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Datum: Dienstag, dem 23. Oktober 2012 Thema: Recht-News
Landgericht Duisburg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Durchtrennung des nervus accessorius im Rahmen einer Lymphknotenentfernung, LG Duisburg, Az. 1 O 496/09!
Chronologie: Bei der Klägerin wurde im Rahmen einer Lymphknotenentfernung im September 2008 der nervus accessorius durchtrennt. Dadurch ist es zu einer Parese des Trapezmuskels und Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich sowie zu Funktionsbeeinträchtigungen gekommen.
Die Klägerin musste in Teilrente gehen und ist in ihrer Haushaltsführung erheblich eingeschränkt.
Verfahren: Das Landgericht Duisburg hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Nachdem der Gutachter Behandlungsfehler konstatierte und zur Überzeugung der Kammer die Schädigung durch die Fehler eintrat, erliess das Gericht ein Grund- und Teilurteil, wonach die Leistungsklage gerechtfertigt ist und festgestellt wird, daß die Beklagte sämtliche materiellen Schäden zu tragen hat.
Landgericht Duisburg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Durchtrennung des nervus accessorius im Rahmen einer Lymphknotenentfernung, LG Duisburg, Az. 1 O 496/09!
Chronologie: Bei der Klägerin wurde im Rahmen einer Lymphknotenentfernung im September 2008 der nervus accessorius durchtrennt. Dadurch ist es zu einer Parese des Trapezmuskels und Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich sowie zu Funktionsbeeinträchtigungen gekommen.
Die Klägerin musste in Teilrente gehen und ist in ihrer Haushaltsführung erheblich eingeschränkt.
Verfahren: Das Landgericht Duisburg hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Nachdem der Gutachter Behandlungsfehler konstatierte und zur Überzeugung der Kammer die Schädigung durch die Fehler eintrat, erliess das Gericht ein Grund- und Teilurteil, wonach die Leistungsklage gerechtfertigt ist und festgestellt wird, daß die Beklagte sämtliche materiellen Schäden zu tragen hat.
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