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Recht(s) - Seite - News ! Kapitalmarktrecht: MPC Offen Flotte (MS Santa-B Schiffe) - Teilverlust der bisherigen Beteiligung steht endgültig fest!

Veröffentlicht am Dienstag, dem 04. September 2012 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
Freie-PM.de: Anleger sollen ohne Aussicht auf Kapitalerhalt aber 12% nachschießen!

In den Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG investierten Anleger in den Jahren 2006 und 2007 über 177 Mio. €. Auf dem MPC-Zweitmarktportal werden gegenwärtig 5% der Zeichnungssumme als Kaufpreis geboten (Stand 23.07.2012).

Jetzt soll es eine Kapitalerhöhung richten, über die die Anleger auf einer Informationsveranstaltung am 10. September Näheres erfahren könne. Die Beschlussfassung über das längst fällige, knapp 24 Mio. € schwere Sanierungskonzept soll aber auf schriftlichem Wege erfolgen, wofür bis zum 28. September Zeit sei, so die Treuhandkommanditistin in einem Rundschreiben vom 28. August 2012.

Nach fast vier Monaten wird endlich ein Sanierungskonzept vorgelegt

Bereits mit Schreiben vom 10. Mai 2012 hatte die Vertragsreederei und Gründungsgesellschafterin, die Reederei Claus-Peter Offen, angekündigt, dass es nicht ohne "einen Kapitalnachschuss von 8 - 10%" abgehen werde. Begründet wurde dies damit, dass es – nach 2009 – unabsehbarer Weise im Jahre 2011 nochmals einen erheblichen Einbruch der Charterraten gegeben habe. Dieser sei durch „ruinösen Wettbewerb der weltgrößten Linienreedereien um Marktanteile“ ausgelöst worden.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Fonds MPC Offen Flotte bisher überhaupt nur 4% ausgeschüttet hat, bedeutet der jetzt unterbreitete Vorschlag für die Anleger, dass sie in jedem Fall 8% frisches Geld in die Hand nehmen müssen, um ihre Beteiligung zu retten. Ob das nun vorliegende Sanierungs- und Fortführungskonzept tatsächlich erfolgreich sein wird, ist aus heutiger Sicht unsicher, das räumt auch die Reederei Offen in ihrem Begleitschreiben vom 8. August 2012 ein.

Anleger sollten sich reiflich überlegen, ob sie am Sanierungskonzept teilnehmen

Aus Sicht von Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der in der Kanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die Mandanten aus dem MPC Offen Flotte - "Santa B Schiffe" betreut, erscheint es durchaus fraglich, ob die dem Sanierungskonzept zugrunde liegende Prognoserechnung zurückhaltend genug ist, um auch derzeit nicht absehbare Rückschläge verkraften zu können. "Wir erwarten nicht, dass es gelingen wird, ab 2015 ‚den Ratendurchschnitt der vergangenen 10 Jahre, d.h. 2002 - 2011‘ zu treffen, wie dies Claus-Peter Offen meint. Schon die ursprüngliche Annahme im Prospekt erwies sich nach unserer Auffassung als deutlich zu hoch, weil man sich wegen der, durch die Hausse der Jahre 2004/05 erheblich erhöhten Durchschnittswerte reich gerechnet hat", meint Minderjahn.

Knapp 60% der Einlage sind heute schon verloren

Vorsicht ist für Anleger bereits deshalb geboten, weil auf der Grundlage der Zahlen des neuen Finanzierungskonzepts schon heute 58,7% des von den Anlegern investieren Kapitals als verloren gelten müssen. Für die Jahre 2025 bis 2027 werden nämlich nur noch Rückflüsse von insgesamt 41,3% in Aussicht gestellt. Versprochen werden aber auch diese Zahlungen keineswegs, betont Minderjahn.

Was bedeutet das Finanzierungskonzept für einen Anleger mit einer nominalen Beteiligung von 20.000,00 €? Anwalt Minderjahn: "Nun, zunächst muss er sich darüber klar sein, dass [20.000,00 € x 58,7% =] 11.740,00 € schon heute verloren sind."

Die Kapitalerhöhung soll nicht einmal das bisherige Kapital retten!

Um diesen verlorenen Betrag - nach der nunmehr vorgelegten Prognoserechnung! - am Ende der Laufzeit wieder eingespielt zu haben, müsste dieser Anleger also mit mindestens [11.740,00 € / 255% =] 4.603,92 €, also 4.604,00 € an der Kapitalerhöhung teilnehmen, um die Chance (und nicht mehr!) zu be- bzw. erhalten, im Jahre 2027 auch wieder seine im Jahre 2006/07 eingesetzten 20.000,00 € zurückzuerhalten. Agio, Steuern, Inflation und ähnliches sind hier natürlich außer Acht gelassen!

Um also keinen Verlust zu machen, müsste ein Anleger also mit rd. 23% an dieser Kapitalerhöhung teilnehmen, was - wenigstens vorläufig - ausscheidet, weil nur die Teilnahme der Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen vorgesehen ist. Es heißt nämlich: "ein Anspruch auf Überzeichnung besteht nicht". Ein Anleger kann also nur in dem Masse an der Kapitalerhöhung höher teilnehmen, als andere das nicht tun. Insgesamt soll ja auch nur eine Kapitalerhöhung von 23,7 Mio. € beschlossen werden.

Die vorstehende Rechnung signalisiert aber, dass die Teilnahme an der Kapitalerhöhung entsprechend der bisherigen Beteiligung mit [20.000,00 € x 12% =] 2.400,00 € zu prognostizierten Rückflüssen von [2.400,00 € x 255% =] 6.120,00 € führen wird, womit der Anleger am Ende der geplanten Laufzeit immer noch einen Verlust von [11.740,00 € ./. 6.120,00 € =] 5.620,00 € zu beklagen haben wird, was 28,1% seiner ursprünglichen Beteiligung ausmacht.

Nach Meinung von Anlegeranwalt Minderjahn dürfte es nach diesen Berechnungen wenig Sinn machen, sich an der Kapitalerhöhung mit mehr als der Höhe der bisherigen Ausschüttungen (nach Darstellung der Gesellschaft 4,41%) zu beteiligen. Insofern könne gar nicht deutlich genug darauf hingewiesen werden, dass die Treuhandkommanditistin zwar eine Zustimmung zum Finanzierungskonzept empfiehlt, eine Teilnahme aber nur in Höhe der bisherigen Auszahlung.

Merkt der Beirat nicht, was ihm die Geschäftsführung unterjubelt?

Aus Sicht der Anleger stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls warum der Beirat nicht darauf hingewirkt hat, die Sanierung so zu gestalten, dass für die Altgesellschafter zumindest die Chance auf Erhalt der bisherigen Beteiligung besteht. Dass durch die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung um 12% der Verlust von derzeit rd. 43% auf "nur" noch rd. 28% begrenzt wird, scheint dem Beirat entgangen zu sein; in seiner - zustimmenden! - Stellungnahme tauchen diese Überlegungen gar nicht auf.

Die Geschäftsführung mag sich nicht den Fragen der Anleger stellen?

Darüber hinaus fällt aus Sicht der Anlegeranwälte auch unangenehm auf, warum die Geschäftsleitung eine Präsenzveranstaltung der Gesellschaft scheut und eine Entscheidung über das Finanzierungskonzept im schriftlichen Umlaufverfahren vorgeschlagen hat. Eine Informationsveranstaltung kostet ganz sicher ebenso Geld, bietet aber nicht die Möglichkeiten für die Anleger, die eine Gesellschafterversammlung eröffnet. Vermutlich mag man sich dem Unmut der allenthalben erzürnten Anleger nicht stellen, die zu Recht unbequeme Fragen stellen werden. Immerhin wäre ja nach dem Gesellschaftsvertrag ohnehin bis zum 31. Oktober eine ordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten. Es bestünde also die Möglichkeit, hier ohne Mehraufwand den Gesellschaftern die Möglichkeit zu geben, miteinander über den richtigen Weg in ihrem Fonds zu diskutieren.

Anlegern, die dieser Meinung sind, empfiehlt Rechtsanwalt Minderjahn daher, der schriftlichen Beschlussfassung (Punkt 1 des Stimmbogens) zu widersprechen. Nur wenn auf diese Weise mindestens 20% des Gesellschaftskapitals der Beschlussfassung auf schriftlichem Wege widersprechen, kann es überhaupt zu einer Präsenzveranstaltung kommen.

Zustimmung zum Finanzierungskonzept und Teilnahme an der Kapitalerhöhung hindert die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht!

Abschließend weist Minderjahn darauf hin, dass Gesellschafter, die vor der Beteiligung an dem Fonds falsch beraten wurden, nicht befürchten müssen, durch Zustimmung und/oder Teilnahme an der Sanierung ihre möglichen Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Gründungsgesellschafter des Fonds zu verlieren. Nach der Rechtsprechung besteht der Schaden in der Beteiligung selbst, deren Zeichnung wegen der fehlerhaften Beratung erfolgte. Der geschädigte Anleger ist weder verpflichtet, sich an solchen Sanierungsbeschlüssen aktiv zu beteiligen, noch verliert er dadurch seine Rechte gegen den Berater und andere Anspruchsverpflichtete. Wichtig sei es aber, wegen einer eventuellen Verjährung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
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Berlin:
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Tel.: 030 95999280 | Fax: 030 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-offen-flotte-beteiligungsgesellschaft-ms-santa-b-schiffe-mbh-co.-kg-teilverlust-der-bisherigen-beteiligung-steht-endgueltig-fest-anleger-sollen-ohne-aussicht-auf-kapitalerhalt-aber-12-nachschiessen.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

Veröffentlicht von >> nittel << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Anleger sollen ohne Aussicht auf Kapitalerhalt aber 12% nachschießen!

In den Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG investierten Anleger in den Jahren 2006 und 2007 über 177 Mio. €. Auf dem MPC-Zweitmarktportal werden gegenwärtig 5% der Zeichnungssumme als Kaufpreis geboten (Stand 23.07.2012).

Jetzt soll es eine Kapitalerhöhung richten, über die die Anleger auf einer Informationsveranstaltung am 10. September Näheres erfahren könne. Die Beschlussfassung über das längst fällige, knapp 24 Mio. € schwere Sanierungskonzept soll aber auf schriftlichem Wege erfolgen, wofür bis zum 28. September Zeit sei, so die Treuhandkommanditistin in einem Rundschreiben vom 28. August 2012.

Nach fast vier Monaten wird endlich ein Sanierungskonzept vorgelegt

Bereits mit Schreiben vom 10. Mai 2012 hatte die Vertragsreederei und Gründungsgesellschafterin, die Reederei Claus-Peter Offen, angekündigt, dass es nicht ohne "einen Kapitalnachschuss von 8 - 10%" abgehen werde. Begründet wurde dies damit, dass es – nach 2009 – unabsehbarer Weise im Jahre 2011 nochmals einen erheblichen Einbruch der Charterraten gegeben habe. Dieser sei durch „ruinösen Wettbewerb der weltgrößten Linienreedereien um Marktanteile“ ausgelöst worden.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Fonds MPC Offen Flotte bisher überhaupt nur 4% ausgeschüttet hat, bedeutet der jetzt unterbreitete Vorschlag für die Anleger, dass sie in jedem Fall 8% frisches Geld in die Hand nehmen müssen, um ihre Beteiligung zu retten. Ob das nun vorliegende Sanierungs- und Fortführungskonzept tatsächlich erfolgreich sein wird, ist aus heutiger Sicht unsicher, das räumt auch die Reederei Offen in ihrem Begleitschreiben vom 8. August 2012 ein.

Anleger sollten sich reiflich überlegen, ob sie am Sanierungskonzept teilnehmen

Aus Sicht von Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der in der Kanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die Mandanten aus dem MPC Offen Flotte - "Santa B Schiffe" betreut, erscheint es durchaus fraglich, ob die dem Sanierungskonzept zugrunde liegende Prognoserechnung zurückhaltend genug ist, um auch derzeit nicht absehbare Rückschläge verkraften zu können. "Wir erwarten nicht, dass es gelingen wird, ab 2015 ‚den Ratendurchschnitt der vergangenen 10 Jahre, d.h. 2002 - 2011‘ zu treffen, wie dies Claus-Peter Offen meint. Schon die ursprüngliche Annahme im Prospekt erwies sich nach unserer Auffassung als deutlich zu hoch, weil man sich wegen der, durch die Hausse der Jahre 2004/05 erheblich erhöhten Durchschnittswerte reich gerechnet hat", meint Minderjahn.

Knapp 60% der Einlage sind heute schon verloren

Vorsicht ist für Anleger bereits deshalb geboten, weil auf der Grundlage der Zahlen des neuen Finanzierungskonzepts schon heute 58,7% des von den Anlegern investieren Kapitals als verloren gelten müssen. Für die Jahre 2025 bis 2027 werden nämlich nur noch Rückflüsse von insgesamt 41,3% in Aussicht gestellt. Versprochen werden aber auch diese Zahlungen keineswegs, betont Minderjahn.

Was bedeutet das Finanzierungskonzept für einen Anleger mit einer nominalen Beteiligung von 20.000,00 €? Anwalt Minderjahn: "Nun, zunächst muss er sich darüber klar sein, dass [20.000,00 € x 58,7% =] 11.740,00 € schon heute verloren sind."

Die Kapitalerhöhung soll nicht einmal das bisherige Kapital retten!

Um diesen verlorenen Betrag - nach der nunmehr vorgelegten Prognoserechnung! - am Ende der Laufzeit wieder eingespielt zu haben, müsste dieser Anleger also mit mindestens [11.740,00 € / 255% =] 4.603,92 €, also 4.604,00 € an der Kapitalerhöhung teilnehmen, um die Chance (und nicht mehr!) zu be- bzw. erhalten, im Jahre 2027 auch wieder seine im Jahre 2006/07 eingesetzten 20.000,00 € zurückzuerhalten. Agio, Steuern, Inflation und ähnliches sind hier natürlich außer Acht gelassen!

Um also keinen Verlust zu machen, müsste ein Anleger also mit rd. 23% an dieser Kapitalerhöhung teilnehmen, was - wenigstens vorläufig - ausscheidet, weil nur die Teilnahme der Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen vorgesehen ist. Es heißt nämlich: "ein Anspruch auf Überzeichnung besteht nicht". Ein Anleger kann also nur in dem Masse an der Kapitalerhöhung höher teilnehmen, als andere das nicht tun. Insgesamt soll ja auch nur eine Kapitalerhöhung von 23,7 Mio. € beschlossen werden.

Die vorstehende Rechnung signalisiert aber, dass die Teilnahme an der Kapitalerhöhung entsprechend der bisherigen Beteiligung mit [20.000,00 € x 12% =] 2.400,00 € zu prognostizierten Rückflüssen von [2.400,00 € x 255% =] 6.120,00 € führen wird, womit der Anleger am Ende der geplanten Laufzeit immer noch einen Verlust von [11.740,00 € ./. 6.120,00 € =] 5.620,00 € zu beklagen haben wird, was 28,1% seiner ursprünglichen Beteiligung ausmacht.

Nach Meinung von Anlegeranwalt Minderjahn dürfte es nach diesen Berechnungen wenig Sinn machen, sich an der Kapitalerhöhung mit mehr als der Höhe der bisherigen Ausschüttungen (nach Darstellung der Gesellschaft 4,41%) zu beteiligen. Insofern könne gar nicht deutlich genug darauf hingewiesen werden, dass die Treuhandkommanditistin zwar eine Zustimmung zum Finanzierungskonzept empfiehlt, eine Teilnahme aber nur in Höhe der bisherigen Auszahlung.

Merkt der Beirat nicht, was ihm die Geschäftsführung unterjubelt?

Aus Sicht der Anleger stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls warum der Beirat nicht darauf hingewirkt hat, die Sanierung so zu gestalten, dass für die Altgesellschafter zumindest die Chance auf Erhalt der bisherigen Beteiligung besteht. Dass durch die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung um 12% der Verlust von derzeit rd. 43% auf "nur" noch rd. 28% begrenzt wird, scheint dem Beirat entgangen zu sein; in seiner - zustimmenden! - Stellungnahme tauchen diese Überlegungen gar nicht auf.

Die Geschäftsführung mag sich nicht den Fragen der Anleger stellen?

Darüber hinaus fällt aus Sicht der Anlegeranwälte auch unangenehm auf, warum die Geschäftsleitung eine Präsenzveranstaltung der Gesellschaft scheut und eine Entscheidung über das Finanzierungskonzept im schriftlichen Umlaufverfahren vorgeschlagen hat. Eine Informationsveranstaltung kostet ganz sicher ebenso Geld, bietet aber nicht die Möglichkeiten für die Anleger, die eine Gesellschafterversammlung eröffnet. Vermutlich mag man sich dem Unmut der allenthalben erzürnten Anleger nicht stellen, die zu Recht unbequeme Fragen stellen werden. Immerhin wäre ja nach dem Gesellschaftsvertrag ohnehin bis zum 31. Oktober eine ordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten. Es bestünde also die Möglichkeit, hier ohne Mehraufwand den Gesellschaftern die Möglichkeit zu geben, miteinander über den richtigen Weg in ihrem Fonds zu diskutieren.

Anlegern, die dieser Meinung sind, empfiehlt Rechtsanwalt Minderjahn daher, der schriftlichen Beschlussfassung (Punkt 1 des Stimmbogens) zu widersprechen. Nur wenn auf diese Weise mindestens 20% des Gesellschaftskapitals der Beschlussfassung auf schriftlichem Wege widersprechen, kann es überhaupt zu einer Präsenzveranstaltung kommen.

Zustimmung zum Finanzierungskonzept und Teilnahme an der Kapitalerhöhung hindert die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht!

Abschließend weist Minderjahn darauf hin, dass Gesellschafter, die vor der Beteiligung an dem Fonds falsch beraten wurden, nicht befürchten müssen, durch Zustimmung und/oder Teilnahme an der Sanierung ihre möglichen Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Gründungsgesellschafter des Fonds zu verlieren. Nach der Rechtsprechung besteht der Schaden in der Beteiligung selbst, deren Zeichnung wegen der fehlerhaften Beratung erfolgte. Der geschädigte Anleger ist weder verpflichtet, sich an solchen Sanierungsbeschlüssen aktiv zu beteiligen, noch verliert er dadurch seine Rechte gegen den Berater und andere Anspruchsverpflichtete. Wichtig sei es aber, wegen einer eventuellen Verjährung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-offen-flotte-beteiligungsgesellschaft-ms-santa-b-schiffe-mbh-co.-kg-teilverlust-der-bisherigen-beteiligung-steht-endgueltig-fest-anleger-sollen-ohne-aussicht-auf-kapitalerhalt-aber-12-nachschiessen.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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Der MPC Reefer Flottenfonds 2 konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Noch können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berl ...

 MPC Reefer Flottenfonds 1: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen (PR-Gateway, 23.08.2016)
MPC Reefer Flottenfonds 1: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/mpc-schiffsfonds.html

Die Beteiligung am MPC Reefer Flottenfonds 1 verlief für die Anleger enttäuschend. Schadensersatzansprüche müssen jetzt geltend gemacht werden, bevor sie verjähren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerbe ...

 MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen (PR-Gateway, 04.08.2016)
MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/mpc-lebensversicherungsfonds.html

Die Beteiligung an dem geschlossenen Leben ...

 
Solarfonds Krise: Auch spanische Solarparks stoppen Ausschüttungen (Freie-PM.de, 23.10.2015)
Spanien: Rückwirkende Neuregulierung der Einspeisevergütung

Wir hatten vor einigen Monaten über die infolge staatlicher Kürzungen in Schieflage geratenen und in italienische Solarparks investierenden geschlossenen Solarfonds berichtet. Wie das Managermagazin und das Fondstelegramm in deren Onlineausgaben bereits im vergangenen Monat berichteten sind nun auch in spanische Solaranlagen investierende geschlossene Solarfonds und mit ihnen tausende von Fondsanlegern von Subventionskürzungen be ...

 MPC CPO Nordamerika Schiffe 1: Anlegern drohen Verluste (Freie-PM.de, 06.07.2015)
MPC CPO Nordamerika Schiffe 1: Anlegern drohen Verluste

http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html Der Schiffsfonds MPC CPO Nordamerika Schiffe 1 befindet sich offenbar in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anlegern kann der Totalverlust ihrer Einlage drohen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Schiffsfonds CPO Norda ...

 MPC Nordamerika Schiffe 1: Nachschuss oder Insolvenz (Freie-PM.de, 06.07.2015)
Konzept gescheitert - Totalverlust für Anleger

26.06.2015 - Der vom Emissionshaus Münchmeyer & Petersen (MPC) aufgelegte Schiffsfonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 GmbH & Co. KG steht vor der Zahlungsunfähigkeit. Wie in einem Rundschreiben der Treuhänderin vom 23. Juni 2015 mitgeteilt wurde, reichen die erzielten Chartereinnahmen und vorhandenen Reserven nicht aus, um den Verpflichtungen gegenüber den finanzierenden Banken nachzukommen. Zwei der fünf Schifffahrtsgesellschaften werden, ...

 Prozesserfolg für Anlegerin des MPC Zweite Reefer Flottenfonds (Freie-PM.de, 06.07.2015)
23.06.2015 - Wegen eines besonders deutlichen Falls fehlerhafter Anlageberatung verurteilte das Landgericht Dessau-Roßlau am 16. Juni 2015 (nicht rechtskräftig) die Sparkasse Dessau ohne Beweisaufnahme zu Schadenersatz in Höhe von rund 23.000 €. Die Sparkasse hatte einer Kundin im März 2007 zur Zeichnung einer Beteiligung an der Zweite Reefer Flottenfonds GmbH & Co. KG des Emissionshauses MPC geraten.

Wie das Landgericht in seinem Urteil feststellt, hat die Sparkasse Dessau die An ...

 MPC Santa-P-Schiffe 1: MS Santa Regina und MS Santa Regula offenbar verkauft (Freie-PM.de, 06.07.2015)
MPC Santa-P-Schiffe 1: MS Santa Regina und MS Santa Regula offenbar verkauft

http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html Die Schiffe MS Santa Regina und MS Santa Regula aus dem insolventen Flottenfonds MPC Santa-P-Schiffe 1 wurden offenbar verkauft, berichtet "Fonds professionell online".

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für den Flottenfonds MPC Santa-P-Schiffe 1 wurde bereits im vergang ...

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MPC Offen Flotte (MS Santa-B Schiffe) - Teilverlust der bisherigen Beteiligung steht endgültig fest!

 
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