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Erbrecht: BGH entscheidet über Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge!
Veröffentlicht am Montag, dem 13. August 2012 von RechtsPortal-247.de |
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Freie-PM.de: BGH entscheidet über Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge!
Der Pflichtteilsanspruch eines entfernten Abkömmlings soll auch bei Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings nicht ausgeschlossen sein, wenn beide Abkömmlinge demselben Stamm angehören.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe.
Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören.
BGH entscheidet über Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge!
Der Pflichtteilsanspruch eines entfernten Abkömmlings soll auch bei Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings nicht ausgeschlossen sein, wenn beide Abkömmlinge demselben Stamm angehören.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe.
Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören.
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