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Recht(s) - Seite - News ! Wirtschaftsrecht: BaFin zieht geplantes Verbot für Bonitätsanleihen vorerst zurück

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 21. Dezember 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
RechtsPortal-24/7.de - Recht & Juristisches |
PR-Gateway: BaFin zieht geplantes Verbot für Bonitätsanleihen vorerst zurück

Die BaFin zieht ihr angedachtes Vertriebsverbot für Bonitätsanleihen für Privatanleger zunächst zurück. Das gab die Finanzaufsicht am 16. Dezember 2016 bekannt.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzaufsicht BaFin hatte geplant, den Vertrieb von Bonitätsanleihen an private Anleger zu verbieten. Sie seien zu komplex und zu riskant. Die BaFin hielt schon die Produktbezeichnung Bonitätsanleihen für irreführend, da sie eine vermeintliche Sicherheit für die Anleger suggeriere ohne das Risiko zu berücksichtigen.

Das geplante Verbot liegt nach Mitteilung der BaFin nun vorerst auf Eis. Zumindest für die nächsten sechs Monate. Grund ist demnach eine Selbstverpflichtung der Zertifikatebranche. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben der Finanzaufsicht diese Verpflichtung vorgelegt. Inhaltlich verpflichten sie sich zu mehr Anlegerschutz und Transparenz beim Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen, die bisher als Bonitätsanleihen bekannt waren. Sowohl das Produktangebot als auch der Vertrieb sollen eingeschränkt werden. Die bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen werden demnach nur mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert. Dadurch sollen sie für typische Kleinanleger uninteressant werden. Zudem dürfen sie nur an private Anleger ab der Risikobereitschaftsstufe 3 vertrieben werden. Verbrauchern mit nur einer geringen oder ohne Risikobereitschaft dürfen die Bonitätsanleihen in den Anlageberatungsgesprächen nicht mehr empfohlen werden. Nach sechs Monaten will die BaFin erneut überprüfen, ob diese Maßnahmen fruchten.

Die Finanzaufsicht hatte vor einigen Wochen auch die Qualität der Anlageberatung kritisiert. Privaten Kunden seien die Funktionsweise und die Risiken häufig nicht ausführlich und anschaulich erklärt worden.

Für private Anleger, die mit Bonitätsanleihen bereits Geld verloren haben, kommt die Selbstverpflichtung zu spät. Allerdings müssen sie nicht zwangsläufig auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben. Möglicherweise sind durch eine fehlerhafte Anlageberatung Ansprüche auf Schadensersatz entstanden. Die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch die umfassende Aufklärung über die Funktionsweise und Risiken von Bonitätsanleihen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, können daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein. Zur Durchsetzung ihrer möglichen Ansprüche können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
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BaFin zieht geplantes Verbot für Bonitätsanleihen vorerst zurück

Die BaFin zieht ihr angedachtes Vertriebsverbot für Bonitätsanleihen für Privatanleger zunächst zurück. Das gab die Finanzaufsicht am 16. Dezember 2016 bekannt.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzaufsicht BaFin hatte geplant, den Vertrieb von Bonitätsanleihen an private Anleger zu verbieten. Sie seien zu komplex und zu riskant. Die BaFin hielt schon die Produktbezeichnung Bonitätsanleihen für irreführend, da sie eine vermeintliche Sicherheit für die Anleger suggeriere ohne das Risiko zu berücksichtigen.

Das geplante Verbot liegt nach Mitteilung der BaFin nun vorerst auf Eis. Zumindest für die nächsten sechs Monate. Grund ist demnach eine Selbstverpflichtung der Zertifikatebranche. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben der Finanzaufsicht diese Verpflichtung vorgelegt. Inhaltlich verpflichten sie sich zu mehr Anlegerschutz und Transparenz beim Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen, die bisher als Bonitätsanleihen bekannt waren. Sowohl das Produktangebot als auch der Vertrieb sollen eingeschränkt werden. Die bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen werden demnach nur mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert. Dadurch sollen sie für typische Kleinanleger uninteressant werden. Zudem dürfen sie nur an private Anleger ab der Risikobereitschaftsstufe 3 vertrieben werden. Verbrauchern mit nur einer geringen oder ohne Risikobereitschaft dürfen die Bonitätsanleihen in den Anlageberatungsgesprächen nicht mehr empfohlen werden. Nach sechs Monaten will die BaFin erneut überprüfen, ob diese Maßnahmen fruchten.

Die Finanzaufsicht hatte vor einigen Wochen auch die Qualität der Anlageberatung kritisiert. Privaten Kunden seien die Funktionsweise und die Risiken häufig nicht ausführlich und anschaulich erklärt worden.

Für private Anleger, die mit Bonitätsanleihen bereits Geld verloren haben, kommt die Selbstverpflichtung zu spät. Allerdings müssen sie nicht zwangsläufig auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben. Möglicherweise sind durch eine fehlerhafte Anlageberatung Ansprüche auf Schadensersatz entstanden. Die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch die umfassende Aufklärung über die Funktionsweise und Risiken von Bonitätsanleihen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, können daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein. Zur Durchsetzung ihrer möglichen Ansprüche können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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