Recht(s) News ! Recht(s) News & Infos Recht(s) Forum ! Recht(s) Forum Recht(s) Videos ! RechtsPortal 24/7 Video-Links RechtsPortal 24/7 Foto-Galerie ! RechtsPortal 24/7 Foto-Galerie Recht(s) Links ! Recht(s) Web-Links Recht(s) Lexikon ! Recht(s) Lexikon

 RechtsPortal-247.de: News, Infos & Tipps zum Thema Recht

Seiten-Suche:  
 RechtsPortal-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neueste
Web-Tipps @
RP-247.de:
Foto: Screenshot Fluglinien-247.de.
Fluglinien / Fluggesellschaften @ Fluglinien-247.de!
Foto: Screenshot http://www.heimwerker-infos.de
Heimwerker-Infos.de: Rund ums Heimwerken!
Foto: Screenshot Thailand-News-247.de
Thailand News, Infos & Tipps @ Thailand-News-247.de!
Foto: Landschaft im Fläming / Brandenburg.
Der Fläming - eine historische Kulturlandschaft in Brandenburg / Sachsen-Anhalt!
Foto: Screenshot Senioren-Page.de!
Senioren Portal @ Senioren-Page.de!
RechtsPortal 24/7 Tipp: Anwalts Hotline
Beratungsflat - telefonische Rechtsberatung

RechtsPortal 24/7 Who's Online
Zur Zeit sind 47 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Rechts-Portal 24/7 Videos
Arbeitsrecht(24.10.2018)
Ausländerrecht(21.12.2023)
Bankenrecht(15.03.2018)
Baurecht(15.03.2018)
Erbrecht(18.09.2019)
Europarecht(19.07.2022)
Familienrecht(10.03.2024)
Gesellschaftsrecht(10.03.2024)
Immobilienrecht(23.01.2020)
Internet- / IT-Recht(03.12.2018)
Islamisches Recht(03.12.2018)
Kaufrecht(26.08.2021)
Medizinrecht(13.06.2018)
Mietrecht(24.07.2019)
Ordnungswidrigkeitenrecht(24.07.2019)
Patentrecht(11.04.2018)
Persönlichkeitsrecht(18.12.2018)
Reiserecht(06.05.2020)
Sozialrecht(13.11.2022)
Staatsrecht(31.01.2024)
Strafrecht(26.07.2023)
Urheberrecht(21.05.2019)
Verbraucherrecht(07.05.2018)
Verfassungsrecht(30.01.2024)
Verkehrsrecht(07.07.2019)
Verwaltungsrecht(07.07.2019)
Völkerrecht(04.07.2023)
Werberecht(05.02.2019)
Recht im Ausland(24.07.2019)

RechtsPortal 24/7 Rechts-Portal 24/7 News
Arbeitsrecht(07.06.2020)
Ausländerrecht(16.07.2019)
Bankenrecht(29.10.2018)
Baurecht(14.09.2021)
Erbrecht(29.06.2022)
Europarecht(16.07.2020)
Familienrecht(20.06.2020)
Gesellschaftsrecht(23.08.2019)
Immobilienrecht(11.06.2019)
Insolvenzrecht(17.02.2023)
Internet- / IT-Recht(06.07.2020)
Kapitalmarktrecht(03.07.2020)
Kaufrecht(12.10.2018)
Markenrecht(12.08.2019)
Medienrecht(06.03.2018)
Medizinrecht(21.04.2020)
Mietrecht(18.07.2019)
Nachbarschaftsrecht(02.10.2017)
Ordnungswidrigkeitenrecht(29.05.2020)
Patentrecht(12.07.2017)
Persönlichkeitsrecht(01.08.2019)
Reiserecht(05.09.2017)
Sozialrecht(07.03.2018)
Steuerrecht(03.04.2024)
Strafrecht(29.07.2019)
Tierrecht(22.05.2019)
Urheberrecht(19.10.2022)
Verbraucherrecht(22.08.2019)
Verfassungsrecht(07.08.2019)
Verkehrsrecht(12.01.2022)
Versicherungsrecht(08.11.2017)
Vertragsrecht(26.03.2020)
Vertriebsrecht(02.09.2020)
Verwaltungsrecht(01.09.2019)
Völkerrecht(04.03.2022)
Werberecht(08.08.2017)
Wettbewerbsrecht(07.05.2020)
Wirtschaftsrecht(12.03.2024)
Zivilrecht(21.03.2022)

RechtsPortal 24/7 RA Scherret: Familien- & Strafrecht
Rechtsanwältin Anette Scherret
Rechtsgebiete:
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht

Kanzlei Anette Scherret
Gielsdorfer Str. 18a
12623 Berlin

RechtsPortal 24/7 Haupt - Menü
Rechts-Portal - Services
· Rechts-Portal - News
· Rechts-Portal - Links
· Rechts-Portal - Forum
· Rechts-Portal - Lexikon
· Rechts-Portal - Kalender
· Rechts-Portal - Foto-Galerie
· Rechts-Portal - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Rechts-Portal News
· Rechts-Portal Rubriken
· Top 5 bei Rechts-Portal

Account / LogIn
· Log-In @ Rechts-Portal
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Rechts-Portal
· Account löschen

Interaktiv
· Rechts-Portal Link senden
· Rechts-Portal Event senden
· Rechts-Portal Artikel senden
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Rechts-Portal Mitglieder
· Rechts-Portal Gästebuch

Information
· Rechts-Portal FAQ/ Hilfe
· Rechts-Portal Impressum
· Rechts-Portal AGB & Datenschutz
· Rechts-Portal Statistik
· Rechts-Portal Werbung

Accounts
· Twitter
· google+

RechtsPortal 24/7 Scheidungstipps & -tricks!
200x60-Fragen-zu-Scheidung

RechtsPortal 24/7 Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

RechtsPortal 24/7 Seiten - Infos
RechtsPortal 24/7 - Mitglieder!  Mitglieder:1940
RechtsPortal 24/7 -  News!  Rechts-News:9.541
RechtsPortal 24/7 -  Links!  Rechts-Links:82
RechtsPortal 24/7 -  Kalender!  Rechts-Termine:0
RechtsPortal 24/7 -  Lexikon!  Rechts-Lexikon:15
RechtsPortal 24/7 - Forumposts!  Forumposts:86
RechtsPortal 24/7 -  Galerie!  Galerie Bilder:260
RechtsPortal 24/7 -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:5

RechtsPortal 24/7 Wichtige Web-Links
Online Markenprüfung: tmdn.org

RechtsPortal 24/7 Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

RechtsPortal 24/7: News, Infos und Tipps rund um das Thema Recht!

Recht(s) - Seite - News ! Gläubigerversammlung zur Bestellung eines neuen Gläubigervertreters für die GEWA-Anleihe (WKN A1YC7Y) soll kurzfristig einberufen werden

Veröffentlicht am Freitag, dem 09. Dezember 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
PR-Gateway: Gläubiger haben Ihre Interessen schon im Umfang von über 18 Mio. Euro bei mzs-Anwälte gebündelt

Düsseldorf, 9. Dezember 2016 - Nachdem die GEWA 5 to1 GmbH & Co. KG den Insolvenzantrag gestellt hatte, bündeln die Anleihegläubiger ihr Interesse, um einen neuen unabhängigen Gläubigervertreter zu bestellen. Mittlerweile haben private und institutionelle Investoren in einem Gesamtumfang von mehr als 18 Mio. Euro den mzs-Rechtsanwälten aus Düsseldorf das Mandat zur Vertretung Ihrer Interessen erteilt. Die Vertretung der Interessen ist dabei kostenfrei.

Die Rödl Treuhand Hamburg GmbH - Steuerberatungsgesellschaft wurde im Anleihenprospekt als Vertreter in einem Insolvenzfall definiert und ist darüber hinaus auch für die Verwaltung der Sicherheiten sowie für die Mittelverwendungskontrolle der GEWA-Anleihe zuständig. Sowohl mzs-Rechtsanwälte als auch die KFM Deutsche Mittelstand AG sowie die Rödl Treuhand selbst würden indes eine Trennung der Funktion des Gläubigervertreters von den Aufgaben der Sicherheitenverwaltung und Mittelverwendungskontrolle begrüßen. Hierauf hatte die KFM Deutsche Mittelstand AG bereits in dem KFM-Sonder-Telegramm vom 21.11.2016 und in der Pressemitteilung vom 29.11.2016 hingewiesen.

Inzwischen gab es auch zwischen der Rödl Treuhand Hamburg GmbH - Steuerberatungsgesellschaft und den mzs-Rechtanwälten ein Gespräch, bei dem Einvernehmen darüber erzielt wurde, dass ein neuer Gläubigervertreter zeitnah bestellt werden soll. Geplant ist es, dass die Gläubigerversammlung noch vor Weihnachten einberufen wird und im Januar 2017 stattfinden kann. Ziel ist es, die Interessen möglich vieler Anleihegläubiger zu bündeln, um dann die Entscheidung für einen neuen Gläubigervertreter zu treffen. Auf dieser Grundlage soll dann im nächsten Schritt mit dem vorläufig bestellten Insolvenzverwalter eine Entscheidung getroffen werden, wie mit dem Bauprojekt weiter verfahren werden soll.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG hatte zuvor schon die Anleihegläubiger aufgerufen, sich kostenfrei über die mzs-Rechtsanwälte vertreten zu lassen. Die KFM Deutsche Mittelstand AG lässt sich ebenfalls von den mzs Rechtsanwälten in Düsseldorf in dieser Angelegenheit unterstützen. Die mzs-Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Von den 13 dort tätigen Anwälten sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2016 wurde die Kanzlei im Handelsblatt mit dem "Best Lawyer Award" auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ausgezeichnet.

Inhaber von Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG können sich durch die mzs Rechtsanwälte kostenfrei bei den Gläubigerversammlungen der Emittentin vertreten lassen.

Hierzu ist lediglich die Kontaktaufnahme mit der KFM Deutsche Mittelstand AG per Telefon unter 0211-21073741 oder 0211-21073735, per Fax unter 0211- 21073733 oder per E-Mail an info@kfmag.de nötig.

Hinweise zur Beachtung

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sondern dient allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Informationen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind daher unverbindlich. Soweit in dieser Ausarbeitung Aussagen über Preise, Zinssätze oder sonstige Indikationen getroffen werden, beziehen sich diese ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung und enthalten keine Aussage über die zukünftige Entwicklung, insbesondere nicht hinsichtlich zukünftiger Gewinne oder Verluste. Diese Ausarbeitung stellt ferner keinen Rat oder Empfehlung dar. Wichtiger Hinweis: Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Informationen stützen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Kredit- und Wertpapierinstitute. Die Zulässigkeit des Erwerbs eines Wertpapiers kann an verschiedene Voraussetzungen - insbesondere Ihre Staatsangehörigkeit - gebunden sein. Bitte lassen Sie sich auch hierzu vor einer Anlageentscheidung entsprechend beraten. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS ist in dem im Artikel genannten Wertpapier zum Zeitpunkt des Publikmachens des Artikels investiert. Die KFM Deutsche Mittelstand AG, der Ersteller oder an der Erstellung mitwirkende Personen halten Anteile am Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS. Aus Veränderungen des Anleihekurses kann sich ein wirtschaftlicher Vorteil für die KFM Deutsche Mittelstand AG, den Ersteller oder an der Erstellung mitwirkende Personen ergeben. Vor Abschluss eines in dieser Ausarbeitung dargestellten Geschäfts ist auf jeden Fall eine kunden- und produktgerechte Beratung durch Ihren Berater erforderlich. Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen vollständigen Verkaufsprospekt, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie dem Jahres- und ggf. Halbjahresbericht. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen. Sie sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft (WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., 2, Place Dargent in L-1413 Luxemburg) sowie bei Zahl- und Informationsstellen (M.M.Warburg Bank & CO Luxembourg S.A., 2, Place Dargent in L-1413 Luxemburg, M.M.Warburg & CO KGaA, Ferdinandstraße 75 in D-20095 Hamburg oder Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Graben 21 in A-1010 Wien) und über die Homepage des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS erhältlich. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung und/oder der Verteilung dieser Ausarbeitung entstehen oder entstanden sind, übernehmen die Verwaltungsgesellschaft und die KFM Deutsche Mittelstand AG keine Haftung.
Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist Experte für Mittelstandsanleihen und Initiator des Deutschen Mittelstandanleihen FONDS (WKN A1W5T2). Manager dieses Fonds ist die Heemann Vermögensverwaltung GmbH; Verwaltungsgesellschaft ist die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. Der Fonds bietet für private und institutionelle Investoren eine attraktive Rendite in Verbindung mit einer breiten Streuung im Mittelstandsanleihen-Markt. Die Investmentstrategie des Fonds basiert dabei auf den Ergebnissen des von der KFM Deutsche Mittelstand AG entwickelten Analyseverfahrens KFM-Scoring. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS schüttet seine Erträge jährlich an seine Anleger aus. Für das Jahr 2014 schüttete der Fonds seinen Anlegern 2,10 Euro je Fondsanteil aus; für das Jahr 2015 erfolgte eine Ausschüttung von 2,29 Euro je Fondsanteil. Das bedeutet eine Ausschüttungsrendite von über 4% p.a. für die Anleger. Auch im laufenden Jahr profitieren die Anleger von der Wertentwicklung des Fonds und einer damit verbundenen geplanten Ausschüttung wie in den Vorjahren. Die KFM Deutsche Mittelstand AG wurde beim Großen Preis des Mittelstandes 2016 als Preisträger für das KFM-Auswahlverfahren und die überdurchschnittliche Entwicklung des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS ausgezeichnet.
KFM Deutsche Mittelstand AG
Hans-Jürgen Friedrich
Rathausufer 10
40213 Düsseldorf
info@kfmag.de
0211-21073741
http://www.kfmag.de/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Gläubiger haben Ihre Interessen schon im Umfang von über 18 Mio. Euro bei mzs-Anwälte gebündelt

Düsseldorf, 9. Dezember 2016 - Nachdem die GEWA 5 to1 GmbH & Co. KG den Insolvenzantrag gestellt hatte, bündeln die Anleihegläubiger ihr Interesse, um einen neuen unabhängigen Gläubigervertreter zu bestellen. Mittlerweile haben private und institutionelle Investoren in einem Gesamtumfang von mehr als 18 Mio. Euro den mzs-Rechtsanwälten aus Düsseldorf das Mandat zur Vertretung Ihrer Interessen erteilt. Die Vertretung der Interessen ist dabei kostenfrei.

Die Rödl Treuhand Hamburg GmbH - Steuerberatungsgesellschaft wurde im Anleihenprospekt als Vertreter in einem Insolvenzfall definiert und ist darüber hinaus auch für die Verwaltung der Sicherheiten sowie für die Mittelverwendungskontrolle der GEWA-Anleihe zuständig. Sowohl mzs-Rechtsanwälte als auch die KFM Deutsche Mittelstand AG sowie die Rödl Treuhand selbst würden indes eine Trennung der Funktion des Gläubigervertreters von den Aufgaben der Sicherheitenverwaltung und Mittelverwendungskontrolle begrüßen. Hierauf hatte die KFM Deutsche Mittelstand AG bereits in dem KFM-Sonder-Telegramm vom 21.11.2016 und in der Pressemitteilung vom 29.11.2016 hingewiesen.

Inzwischen gab es auch zwischen der Rödl Treuhand Hamburg GmbH - Steuerberatungsgesellschaft und den mzs-Rechtanwälten ein Gespräch, bei dem Einvernehmen darüber erzielt wurde, dass ein neuer Gläubigervertreter zeitnah bestellt werden soll. Geplant ist es, dass die Gläubigerversammlung noch vor Weihnachten einberufen wird und im Januar 2017 stattfinden kann. Ziel ist es, die Interessen möglich vieler Anleihegläubiger zu bündeln, um dann die Entscheidung für einen neuen Gläubigervertreter zu treffen. Auf dieser Grundlage soll dann im nächsten Schritt mit dem vorläufig bestellten Insolvenzverwalter eine Entscheidung getroffen werden, wie mit dem Bauprojekt weiter verfahren werden soll.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG hatte zuvor schon die Anleihegläubiger aufgerufen, sich kostenfrei über die mzs-Rechtsanwälte vertreten zu lassen. Die KFM Deutsche Mittelstand AG lässt sich ebenfalls von den mzs Rechtsanwälten in Düsseldorf in dieser Angelegenheit unterstützen. Die mzs-Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Von den 13 dort tätigen Anwälten sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2016 wurde die Kanzlei im Handelsblatt mit dem "Best Lawyer Award" auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ausgezeichnet.

Inhaber von Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG können sich durch die mzs Rechtsanwälte kostenfrei bei den Gläubigerversammlungen der Emittentin vertreten lassen.

Hierzu ist lediglich die Kontaktaufnahme mit der KFM Deutsche Mittelstand AG per Telefon unter 0211-21073741 oder 0211-21073735, per Fax unter 0211- 21073733 oder per E-Mail an info@kfmag.de nötig.

Hinweise zur Beachtung

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sondern dient allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Informationen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind daher unverbindlich. Soweit in dieser Ausarbeitung Aussagen über Preise, Zinssätze oder sonstige Indikationen getroffen werden, beziehen sich diese ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung und enthalten keine Aussage über die zukünftige Entwicklung, insbesondere nicht hinsichtlich zukünftiger Gewinne oder Verluste. Diese Ausarbeitung stellt ferner keinen Rat oder Empfehlung dar. Wichtiger Hinweis: Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Informationen stützen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Kredit- und Wertpapierinstitute. Die Zulässigkeit des Erwerbs eines Wertpapiers kann an verschiedene Voraussetzungen - insbesondere Ihre Staatsangehörigkeit - gebunden sein. Bitte lassen Sie sich auch hierzu vor einer Anlageentscheidung entsprechend beraten. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS ist in dem im Artikel genannten Wertpapier zum Zeitpunkt des Publikmachens des Artikels investiert. Die KFM Deutsche Mittelstand AG, der Ersteller oder an der Erstellung mitwirkende Personen halten Anteile am Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS. Aus Veränderungen des Anleihekurses kann sich ein wirtschaftlicher Vorteil für die KFM Deutsche Mittelstand AG, den Ersteller oder an der Erstellung mitwirkende Personen ergeben. Vor Abschluss eines in dieser Ausarbeitung dargestellten Geschäfts ist auf jeden Fall eine kunden- und produktgerechte Beratung durch Ihren Berater erforderlich. Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen vollständigen Verkaufsprospekt, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie dem Jahres- und ggf. Halbjahresbericht. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen. Sie sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft (WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., 2, Place Dargent in L-1413 Luxemburg) sowie bei Zahl- und Informationsstellen (M.M.Warburg Bank & CO Luxembourg S.A., 2, Place Dargent in L-1413 Luxemburg, M.M.Warburg & CO KGaA, Ferdinandstraße 75 in D-20095 Hamburg oder Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Graben 21 in A-1010 Wien) und über die Homepage des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS erhältlich. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung und/oder der Verteilung dieser Ausarbeitung entstehen oder entstanden sind, übernehmen die Verwaltungsgesellschaft und die KFM Deutsche Mittelstand AG keine Haftung.
Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist Experte für Mittelstandsanleihen und Initiator des Deutschen Mittelstandanleihen FONDS (WKN A1W5T2). Manager dieses Fonds ist die Heemann Vermögensverwaltung GmbH; Verwaltungsgesellschaft ist die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. Der Fonds bietet für private und institutionelle Investoren eine attraktive Rendite in Verbindung mit einer breiten Streuung im Mittelstandsanleihen-Markt. Die Investmentstrategie des Fonds basiert dabei auf den Ergebnissen des von der KFM Deutsche Mittelstand AG entwickelten Analyseverfahrens KFM-Scoring. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS schüttet seine Erträge jährlich an seine Anleger aus. Für das Jahr 2014 schüttete der Fonds seinen Anlegern 2,10 Euro je Fondsanteil aus; für das Jahr 2015 erfolgte eine Ausschüttung von 2,29 Euro je Fondsanteil. Das bedeutet eine Ausschüttungsrendite von über 4% p.a. für die Anleger. Auch im laufenden Jahr profitieren die Anleger von der Wertentwicklung des Fonds und einer damit verbundenen geplanten Ausschüttung wie in den Vorjahren. Die KFM Deutsche Mittelstand AG wurde beim Großen Preis des Mittelstandes 2016 als Preisträger für das KFM-Auswahlverfahren und die überdurchschnittliche Entwicklung des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS ausgezeichnet.
KFM Deutsche Mittelstand AG
Hans-Jürgen Friedrich
Rathausufer 10
40213 Düsseldorf
info@kfmag.de
0211-21073741
http://www.kfmag.de/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


(Artikel-Titel: )

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht RechtsPortal-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: RechtsPortal-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Gläubigerversammlung zur Bestellung eines neuen Gläubigervertreters für die GEWA-Anleihe (WKN A1YC7Y) soll kurzfristig einberufen werden" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Berlin: Ku'damm-Raser erneut vor Gericht - das drit ...

Berlin: Ku'damm-Raser erneut vor Gericht - das drit ...
Koffer verschwunden: Was tun, wenn der Koffer nicht ...

Koffer verschwunden: Was tun, wenn der Koffer nicht ...
Neuer Arbeitsvertrag: Darauf muss geachtet werden | ...

Neuer Arbeitsvertrag: Darauf muss geachtet werden | ...

Alle Web-Video-Links bei RechtsPortal-247.de: RechtsPortal-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Arbeitsgericht-Berlin-130228-DSC_0150.JPG

Amtsgericht-Hamburg-Harburg-130324-DSC_00 ...

Rosenburg-Wanderausstellung-Berlin-Landge ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von RechtsPortal-247.de: RechtsPortal-247.de Foto - Galerie

Diese News bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Steuerliche Auswirkungen der Insolvenz des Schuldners für den Gläubiger (RechtsanwaltHildebrandt, 07.01.2018)
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2017, VIII R 13/15

Wer sein Geld gegen Verzinsung verleiht, gewährt ein Darlehen. Der Darlehensgeber will dadurch in aller Regel durch den Zins Gewinne erzielen. Umgangssprachlich lässt er sein Geld für sich arbeiten.
Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer fällt nach § 2 Absatz I Nr. 7 EStG für ...

 Solarworld - Gläubiger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden (PR-Gateway, 04.08.2017)
Solarworld - Gläubiger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde das Insolvenzverfahren über die Solarworld AG am 1. August 2017 am Amtsgericht Bonn offiziell eröffnet (Az.: 99 IN 79/17).

Im Mai stellte die Solarworld AG aus Bonn Insolvenzantrag, das Insolvenzverfahren wurde nun offiziell eröffnet. Für die Gläubiger des einstigen Branchenriesen bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen bis zum 28. September 2017 beim Insolven ...

 Der gläserne Bürger (PR-Gateway, 02.08.2017)
Essen, 02. August 2017****Es gibt wieder einmal eine gesetzliche Änderung, von der der Großteil der Bevölkerung nichts mitbekommen hat und scheinbar auch nichts mitbekommen soll. Bis Ende Juni 2017 gab es einen § 30a in der Abgabenordnung (AO), der dem Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Bankkunden und seinen Banken diente. Die Finanzverwaltung konnte nur bestimmte Auskünfte unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Ohne einen bestehenden Anfangsverdacht oder ein laufend ...

 Insolvenz: BGH stärkt Rechte der Gläubiger (PR-Gateway, 25.07.2017)
Insolvenz: BGH stärkt Rechte der Gläubiger

Gute Nachricht für Gläubiger eines insolventen Geschäftspartners: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. Juni 2017 ihre Rechte bei der Insolvenzanfechtung gestärkt (Az.: IX ZR 111/14).

Das Insolvenzanfechtungsrecht gibt dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Zahlungen des Insolvenzschuldners aus der Zeit vor der Insolvenz zurückzufordern. Das hat bei den Zahlungsempfängern für Rechtsunsicherheit und teilweise unverhältnismäßige Bela ...

 Infinus Skandal: Wer bezahlt gemeinsamen Vertreter der FuBus Schuldverschreibungsgläubiger? (PR-Gateway, 29.06.2017)
Zahlen oder nicht Zahlen - betroffene Anleger suchen Rat

Nach der Insolvenz der Infinus Gruppe wurden u.a. von der FuBus KGaA Versammlungen der Insolvenzgläubiger durchgeführt, in welchen für diese nach dem Schuldverschreibungsgesetz sogenannte gemeinsame Vertreter gewählt wurden.

Diese wollten sich gerne aus der Insolvenzmasse der FuBus KGaA einen Vorschuss für ihre Tätigkeit auszahlen lassen. Da dies nicht erfolgte, wurde geklagt. Zunächst vor dem Landgericht (LG) Dresden, danach ...

 Solarworld AG stellt Insolvenzantrag: Gläubiger müssen handeln (PR-Gateway, 15.05.2017)
Solarworld AG stellt Insolvenzantrag: Gläubiger müssen handeln

Die Solarworld AG wird unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Das kündigte der Solarkonzern am 10. Mai 2017 an. Gläubiger des Bonner Unternehmens sollten umgehend handeln.

Der Vorstand der Solarworld AG sehe keine positive Fortbestehensprognose für den Konzern mehr. Das Unternehmen sei damit überschuldet und werde unverzüglich Insolvenzantrag stellen, teilte der einstige Branchenriese am Abend des 10. Mai 2017 mit. ...

 Schwarzer Schwan = glänzendes Gold (connektar, 05.05.2017)
Unerwartete Ereignisse schütteln die Weltordnung durch. Wenn es negative sind - schwarze Schwäne genannt - können sogar Systeme zusammenbrechen.

Saudi-Arabien hat viele Probleme. Das größte ist wohl der Ölpreis, zumindest wenn er sinkt. Das zeigte wieder einmal die Zeit nach November 2014. Damals flutete Saudi-Arabien die Märkte mit Öl, da die steigende Produktion in den Schieferölgebieten der USA den Saudis ein Dorn im Auge war. Der Plan ging nur bedingt auf. Zwar fiel der Ölpreis kräftig ...

 Silber und Gold glänzen (connektar, 04.04.2017)
Aktuell hält sich der Silberpreis besser als der Goldpreis. Das Anlage-, Schmuck- und Industriemetall ist relativ im Wert gegenüber Gold gestiegen.

Mit über 18,- US-Dollar je Feinunze glänzt Silber derzeit. Um die Gold-Silber-Ratio zu ermitteln, wird der Goldpreis für eine Unze durch den Silberpreis für eine Unze dividiert. Dann steht fest wie viel Unzen Silber für eine Unze Gold gezahlt werden müssen. Die Gold-Silber-Ratio ist auf 68,5 gefallen. Anfang letzter Woche lag sie noch bei 70. U ...

 Wöhrl-Anleihe: Gläubigerversammlung am 3. April (PR-Gateway, 29.03.2017)
Wöhrl-Anleihe: Gläubigerversammlung am 3. April

Die Anleger der Rudolf Wöhrl AG sind am 3. April zur Anleihegläubigerversammlung eingeladen. Dabei sollen die wesentlichen Weichen für die Zukunft des angeschlagenen Modeunternehmens gestellt werden.

Einen Investor hatte die Wöhrl AG vor einigen Wochen schon präsentiert. Wie das Unternehmen nun mitteilt, sollen die Anleihegläubiger am 3. April einen Beschluss zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung, die im laufenden Insolvenzverfahren in ...

 Gebr. Sanders: Gläubiger können Forderungen bis 24. Januar anmelden (PR-Gateway, 05.01.2017)
Gebr. Sanders: Gläubiger können Forderungen bis 24. Januar anmelden

Das Amtsgericht Bersenbrück hat am 1. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 9 IN 62/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Gebr. Sanders GmbH hatte Ende September 2016 Insolvenzantrag gestellt und zunächst ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt. ...

Werbung bei RechtsPortal-247.de:






Gläubigerversammlung zur Bestellung eines neuen Gläubigervertreters für die GEWA-Anleihe (WKN A1YC7Y) soll kurzfristig einberufen werden

 
RechtsPortal 24/7 Aktuelles Amazon-Schnäppchen

RechtsPortal 24/7 Video Tipp @ RechtsPortal-247.de

RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Recht-News
· Weitere News von RechtsPortal-24-7


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Recht-News:
Hells Angels »Germanenhof« in Neu-Hohenschönhausen: Der Staat agiert zu zögerlich - Sicherheitsexperten fordern eine Klausel gegen die Organisierte Kriminalität (OK)!


RechtsPortal 24/7 Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2008 - 2024 by Rechtsportal 24/7!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen. / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Rechtsportal 24/7 - Infos, News & Tipps zum Arbeitsrecht Bankrecht Baurecht Domainrecht Eherecht Erbrecht Europarecht Familienrecht Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht Geldwäscherecht Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Insolvenzrecht Internetrecht IT-Recht Kapitalmarktrecht Kaufrecht Markenrecht Medienrecht Medizinrecht Mietrecht Nachbarschaftsrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Patentrecht Persönlichkeitsrecht Reiserecht Sozialrecht Steuerrecht Strafrecht Tierrecht Urheberrecht Verbraucherrecht Vergaberecht Verfassungsrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Vertragsrecht Vertriebsrecht Verwaltungsrecht Werberecht Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht Zivilrecht