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Recht(s) - Seite - News ! Sonderzahlung: Gleichbehandlungsgrundsatz beachten

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 07. Dezember 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
PR-Gateway: Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf

1.Der in § 75 Abs. 1 BetrVG geregelte ... betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen.

2.Besteht der Zweck einer freiwilligen Sonderzahlung darin, die Arbeitsleistung sowie die Betriebstreue zu honorieren, ist hierin kein nach § 75 Abs. 1 BetrVG anerkennenswerter Grund zu sehen, bei der Ausgestaltung der Sonderzahlung zwischen Fernfahrern und allen anderen Mitarbeitern zu unterscheiden.

BAG, Urteil v. 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 -

Im Betrieb der Beklagten erhielten die Fernfahrer Sonderzahlungen auf der Basis eines bestimmten Prozentsatzes vom Vorjahreseinkommen, der niedriger war als der Prozentsatz für alle anderen Mitarbeiter. Grundlage der Zahlung waren mehrere zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarungen.

Der Kläger, der bei der Beklagten als Fernfahrer beschäftigt ist, hat mit seiner Klage den Differenzbetrag zwischen den an alle anderen Mitarbeiter gezahlten Sonderzahlungen und den Sonderzahlungen, die er als Fernfahrer erhalten hat, gefordert. Seine Klage hatte in letzter Instanz Erfolg.

Grundlage für seinen Anspruch ist der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.

Nach § 75 Abs. 1 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Daraus leitet das BAG den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ab, den die Betriebsparteien u.a. dann zu beachten haben, wenn sie die Verteilung von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers in BV regeln. Werden für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Leistungen vorgesehen, muss dies sachlich gerechtfertigt sein. Maßgeblich dafür ist der mit der Regelung verfolgte Zweck der Leistung, der sich vorrangig aus den Voraussetzungen ergibt, von deren Vorliegen die Leistung abhängig gemacht wird.

Die Sonderzahlungen bezwecken hier eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer. Dafür spricht, so das BAG, die Festlegung des Vorjahreseinkommens als Bezugsgröße sowie die Regelung, dass die Sonderzahlung zeitanteilig gezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beginnt oder endet, und sie gekürzt wird, wenn das Arbeitsverhältnis ruht. Zusätzlich wird mit der Sonderzahlung Betriebstreue honoriert. Das folgt aus den Stichtagsbestimmungen, die auf den Bestand eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abstellen, sowie der Rückzahlungspflicht.

Beide Zwecke rechtfertigen es nicht, dass die Fernfahrer geringere Leistungen erhielten. Die Beklagte hatte vorgetragen, der Verdienst der Fernfahrer sei - im Hinblick auf ihre längeren Arbeitszeiten - höher. Darin liegt nach der Entscheidung kein anerkennenswerter Grund für niedrigere Sonderzahlungen für diese Arbeitnehmergruppe, denn der Verdienst sei die Gegenleistung für eine entsprechende Arbeitsleistung, die durch die Sonderzahlungen entlohnt werden solle. Im Hinblick auf die mit den Sonderzahlungen honorierte Betriebstreue sei zudem überhaupt nicht ersichtlich, warum zwischen Fernfahrern und allen anderen Arbeitnehmern unterschieden werde.

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BAG, dass eine gleichheitswidrige Gruppenbildung bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers dazu führt, dass die benachteiligten Arbeitnehmer die Leistungen verlangen können, die der Arbeitgeber den besser gestellten Arbeitnehmern gewährt. Der Kläger hatte daher Anspruch auf die Sonderzahlungen, die an alle anderen Mitarbeiter gezahlt wurden.

Fazit: Die Pflicht zur Gleichbehandlung der Beschäftigten nach § 75 Abs. 1 BetrVG richtet sich an Arbeitgeber und Betriebsrat. Gerade bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers hat der Betriebsrat jedoch nur ein schwaches Mitbestimmungsrecht, da der Arbeitgeber allein entscheidet, ob er diese Zusatzleistungen erbringt. Nach der Rechtsprechung des BAG kann der Arbeitgeber allein über den Dotierungsrahmen, den Leistungszweck und den begünstigten Personenkreis entscheiden. Nur im Rahmen dieser Vorgaben soll der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG über die Verteilungsgrundsätze mitbestimmen können. Der Fall zeigt jedoch, dass die vom BAG angenommene Befugnis des Arbeitgebers zur Alleinentscheidung über den begünstigten Personenkreis in ein Spannungsfeld zu § 75 BetrVG geraten kann. Schon einmal hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber nicht ganz frei ist, unterschiedliche Vergütungssysteme für verschiedene Arbeitnehmergruppen festzulegen, sondern es dafür sachliche Gründe geben muss (Urteil vom 18.11.2003 - 1 AZR 604/02-). Die Maßstäbe dafür hat es in der vorliegenden Entscheidung präzisiert. Ohne Auswirkungen auf den Umfang des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG kann sie nicht bleiben. Da auch der Betriebsrat verpflichtet ist, darüber zu wachen, dass die Beschäftigten gleichbehandelt werden, muss sich sein Mitbestimmungsrecht bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers auch auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten erstrecken.

Ingrid Heinlein, Rechtsanwältin, Vorsitzende Richterin am LAG a.D.

Zuständig für Rückfragen: Ingrid Heinlein, Rechtsanwältin, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf, www.fachanwaeltinnen.de www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstraße 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.
Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen.

Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.
Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich
gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzung zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR), Stefan Bell, Regine Windirsch und Christopher Koll
Ingrid Heinlein
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
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Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
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Beide Zwecke rechtfertigen es nicht, dass die Fernfahrer geringere Leistungen erhielten. Die Beklagte hatte vorgetragen, der Verdienst der Fernfahrer sei - im Hinblick auf ihre längeren Arbeitszeiten - höher. Darin liegt nach der Entscheidung kein anerkennenswerter Grund für niedrigere Sonderzahlungen für diese Arbeitnehmergruppe, denn der Verdienst sei die Gegenleistung für eine entsprechende Arbeitsleistung, die durch die Sonderzahlungen entlohnt werden solle. Im Hinblick auf die mit den Sonderzahlungen honorierte Betriebstreue sei zudem überhaupt nicht ersichtlich, warum zwischen Fernfahrern und allen anderen Arbeitnehmern unterschieden werde.

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BAG, dass eine gleichheitswidrige Gruppenbildung bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers dazu führt, dass die benachteiligten Arbeitnehmer die Leistungen verlangen können, die der Arbeitgeber den besser gestellten Arbeitnehmern gewährt. Der Kläger hatte daher Anspruch auf die Sonderzahlungen, die an alle anderen Mitarbeiter gezahlt wurden.

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Berlin, 19.04.2020. Am 22. April findet der nunmehr 54. "Tag der Erde" ("Earth Day") statt. Der internationale Aktionstag, der seit 1970 auf Umweltschutz aufmerksam macht, steht in diesem Jahr unter dem Motto "Planet vs. Plastic". Die VERBRAUCHER INITIATIVE begrüßt dieses Thema: "Neben Unmengen Plastikmüll stellt insbesondere Mikroplastik ein wachsendes globales Umweltweltproblem dar", betont Klimareferentin Miriam Bätz ...

 Stellenangebot: Notarfachangestellte (m/w/d) in Frankfurt am Main (PR-Gateway, 18.04.2024)
Selzer Reiff Notare stellen ein: Notarfachangestellte. Arbeiten in familiärem Arbeitsklima mit vielfältigen Aufgaben. Jetzt bewerben.

Frankfurt, 18. April 2024 - Das Notarbüro Selzer Reiff Notare sucht Verstärkung. Ausgeschrieben ist eine langfristige, spannende, abwechslungsreiche und überdurchschnittlich vergütete Tätigkeit in Frankfurt für ausgebildete Notarfachangestellte (m/w/d).



"Sie arbeiten bei uns im Team zusammen mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, d ...

 Treppen aus Polen: Zeitloses Design für moderne Wohnräume (PR-Gateway, 17.04.2024)


Treppen aus Polen, besonders Kragarmtreppen, werden immer mehr zur führenden Wahl für moderne Wohnräume. Durch ihr zeitloses Design und hohe Qualität, bereichern sie jeden Raum und verleihen ihm Eleganz und Stil.



Die Popularität der Polnischen Treppen



In den letzten Jahren hat die Beliebtheit von Treppen aus Polen stark zugenommen. Ihre einzigartigen Designs und die hohe Handwerkskunst, mit der sie hergestellt werden, machen sie zu einer bevorzug ...

 Was Sprache mit mentaler Stärke zu tun hat (PR-Gateway, 15.04.2024)
Und warum Sprache ein wichtiger Schlüssel zur mentalen Stärke ist

Anna, 42 Jahre jung, fühlt sich oft müde, gestresst und überfordert.

Ihre zahlreichen Verpflichtungen scheinen sie regelrecht zu erdrücken. Morgens muss sie die Kinder zur Schule bringen, danach muss sie zur Arbeit, nachmittags soll der Haushalt erledigt werden und abends wird erwartet, dass ein leckeres Abendessen auf dem Tisch steht.

Allein dieser kleine Ausflug in Annas Leben ist ein typisches Bei ...

 Food-Domains sind in der General Availability (PR-Gateway, 11.04.2024)


Die Food-Domains sind nun in die Phase der Allgemeinen Verfügbarkeit, auch General Availability genannt, eingetreten. Dies impliziert, dass die Registrierung von Food-Domänen nunmehr jedem Interessierten offensteht, vorausgesetzt, die gewünschte Bezeichnung ist noch nicht vergeben.



In der Ära des digitalen Handels nimmt die Wahl einer adäquaten Domain für ein Unternehmen eine Stellung ein, ...

 Rund um die Uhr sicher mit Wächter Sicherheitsdienste (PR-Gateway, 09.04.2024)


Sicherheit spielt in Deutschland eine große Rolle. Dabei muss es nicht immer um das eigene Leben gehen oder die Sorge vor Einbrechern. Von leerstehenden Baustellen können Materialien entwendet, wertvolle Kunstobjekte bei Ausstellungen beschädigt werden. Auf Großveranstaltungen sind Streitigkeiten zwischen Gästen keine Seltenheit, bei VIP-Events kompetente Fahrdienste unerlässlich. Für all diese Aufgaben stehen Security-Firmen bereit. Doch die Auswahl ist groß - und sicher fühlt sich ...

 Nationales und internationales Steuerrecht der Schweiz (PR-Gateway, 03.04.2024)
Das nationale und internationale Steuerrecht der Schweiz besteht aus Gesetzen, Verordnungen und Abkommen für Einzelpersonen sowie für Unternehmen.

Nationales und internationales Steuerrecht der Schweiz

Das nationale und internationale Steuerrecht der Schweiz ist ein komplexes Geflecht aus Gesetzen, Verordnungen und Abkommen, das für Einzelpersonen und Unternehmen von Bedeutung ist. Dieser Artikel bietet einen tiefen Einblick in die verschiedenen Aspekte dieses Rechtsgebiets u ...

 ''Profitabler Einkauf aktuell'' - unwiderstehliche Verhandlungsstrategien (PR-Gateway, 03.04.2024)
Verhandlungstrainer Urs Altmannsberger liefert neues Standardwerk für Procurement

Profi-Einkäufer tragen große Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Gestiegene Energie- und Rohstoffpreise, fragile Lieferketten, kriegs- und krisenbedingte Handelsverbote und Deglobalisierungstrends in der Beschaffung einerseits, Margendruck und Sparvorgaben in den Firmen andererseits bedeuten für sie: Noch besser, noch schärfer, noch smarter verhandeln. Beschaffung, Procurement o ...

 Warum die Attorney-Domain für den Patentanwalt die richtige Domain ist ... (PR-Gateway, 26.03.2024)


In diesem Artikel zeigen wir, warum die Attorney-Domain als ideale Wahl für Patentanwälte gelten kann. Erörtert werden dabei die Branchenrelevanz der Domain, ihre Vorzüge für Marketing und Online-Präsenz sowie ihre Bedeutung für die Glaubwürdigkeit und Professionalität der Nutzenden.



Branchenrelevanz



Die Attorney-Domain adressiert unmittelbar die juristische Berufsgrup ...

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