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Recht(s) - Seite - News ! Mord verjährt nie

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. August 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
connektar: Was verbergen die Sächsische Justiz und Politik, wenn sie auch nach 20 Jahren noch nicht an einem wirklichen Ermittlungsergebnis eines heimtückischen Mordanschlages interessiert sind?

Diese Frage stellt sich heute: fast auf den Tag genau 20 Jahre nach dem mysteriösen Ereignis
auf dem Golfplatz Rammenau mehr denn je, die dubiosen Verhaltensweisen der für Aufklärung Verantwortlichen werden mit fortschreitender Zeit immer unverständlicher

Alle Rechercheergebnisse lassen nur unzweifelhafte Schlussfolgerungen dahingehend zu, dass:

a) die Ermittlungen und erfolgte Aburteilung eines Geständigen in einem an Manipulation
und gröbster Inkompetenz nicht zu überbietenden Ausmaß erfolgten,

b) das bis heute anhaltende Mauern aller beteiligten Stellen in Justiz und Politik nur darin begründet sein kann, dass diese dann wohl um die Hintergründe und Nutznießer eines der übelsten behördenübergreifenden Kapital- und Justizverbrechen des an Skandalen wahrlich nicht armen Sachsen handelt und

c) als wohl eklatantester Fakt der wirkliche Täter noch immer unbelangt ist.

Das Opfer des Anschlages, Peter Köberle (75) lebt heute am Bodensee und kämpft noch immer einen schier aussichtslosen Kampf für seine eigenen Rechte und wie sich im Zuge dessen herausstellte mittlerweile auch für Tausende von Opfern einer Gewalttat.

Als westdeutscher Investor stieß er nicht immer nur auf Gegenliebe und gab es teils massive
Widerstände und Attacken vor Ort.
Kurze Zeit nur, ehe Rechtskraft in bestehenden Vereinbarungen eingetreten wäre, ereilte ihn
der Mordanschlag. Wie ein Wunder überlebte er nach 100 Tagen im Koma und ist heute Schwerstbeschädigter.

Mit unglaublicher Energie und Überlebenswillen hat er akribisch alle Fakten zusammen getragen, welche lückenlos dokumentieren, dass die Widersprüchlichkeiten bzgl. Profil, Einschusskanal, Verletzungsfolgen alleine so ins Auge springen, dass auch der minderbemitteltste Jurist wie auch der Laie nur von einem Fehlurteil ausgehen können - ja müssen.

Der vermeintliche Täter hätte sich dadurch nur in wirtschaftliche Nachteile gestürzt, das Opfer hat Alles verloren und im Dunklen bleiben die Gewinner: eine dunkle Geschichte mehr um das "Barockschloss Rammenau".

Dies Alles ficht die Justiz und Politik in Sachen nicht an und so tritt sie einmal mehr den Beweis an, dass im früher hauptsächlich als Tal der Ahnungslosen bewussten Landstrich noch heute die Uhren anders ticken. Sachsen ist ein Freistaat und das heißt wohl nach Auffassung seiner Führungsriege "frei von den Verpflichtungen des Grundgesetzes".

Aus leidvollem Erleben eines Rechercheverbundes, dessen zugehörige 4 Journalisten körperlich und wirtschaftlich geschädigt, in ihrer Existenz vernichtet wurden ist erwiesen, dass die Justiz nicht kritisiert oder befragt werden darf.
Das Perfide am System Sachsen ist: scheinbar rechtsstaatlich werden mit den Mitteln des Strafgesetzes, dem Belastungs- und Verfolgungseifer einzelner williger Staatsanwälte und Richtern - dies unter Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit - durch Verbiegen des Zivilrechtes sogar kritische Journalisten wirtschaftlich vernichtet, kriminalisiert oder durch Ermittlungen in der Berufsausübung gelähmt: selbst wenn Fragen nur gestellt werden.
Die sächsische Landesregierung musste auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion "Die Linke" hin dazu Auskunft geben und es zeigte sich, trotz noch immer absolut unbefriedigender Antwortqualität, dass die Staatsregierung - mit unbekannter Dunkelziffer - über die bisher bereits bekannten 21 Fälle hinaus deren 39 (!) bestätigen musste, bei denen es in diesem Bundesland zu Strafverfahren gegen JournalistInnen im Rahmen deren Tätigkeitsausübung kam.

Nicht die skandalösen Abläufe, auch im braun-rechten Milieu, welche beständig für Negativschlagzeilen sorgen und Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) als "Hüter des Sachsensumpfes" in Dauererklärungsnot bringen, sind der Skandal an sich, sondern wie Justiz und Politik, sowie teilweise auch die Polizei damit umgehen.
Die Amtsträger selbst sind ein einziger Skandal.

Längst jedoch sind diese Missstände auch in der Bundesregierung und bei diversen Placebo -Organisationen wie VdK und Weißer Ring angekommen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales Andrea Nahles (SPD) ist federführend dafür verantwortlich, dass Defizite im OEG Opferentschädigungsgesetz nicht behoben werden und die vermeintlich für Opferschutz stehenden Organisationen sehen - entgegen ihren vollmundigen Werbeaussagen - ausnahmslos weg. Ihre nur aus der Politik kommende Führungsetage ist es eben schuldig, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

Durch eine gesetzeswidrige Auslegung kann Köberle unwidersprochen darlegen, dass Tausende von Opfern einer Gewalttat Jahr für Jahr durch die Behörden um Millionen ihnen zustehender Entschädigungen betrogen und damit ein zweites Mal geschädigt werden.
Auch hier macht die Justiz eine sehr fragwürdige Figur und ist eher der Verschleierung, denn der Wahrheitsfindung zugewandt.

Zu Zeiten da die Gesellschaft unseres Landes vor einer ihrer größten Zerreißproben steht,
kann es nicht angehen, dass über alle Schichten ein ekelhaftes Flüchtlingsbashing betrieben wird, während die seit Jahrzehnten bestehenden Problematiken ohne jeden Bezug zu ihnen unter den Teppich gekehrt werden.

Eine reine non-profit Initiative zur Selbsthilfe mit den, für Betroffene, Geschädigte und Opfer
dort Eintretenden www.facebook.com/OEGkuenftigfairundgerecht?fref=ts lenkt den Blick auf die Tausende von Opfern einer Gewalttat, welche ganz offensichtlich Jahr für Jahr und wissentlich durch die öffentliche Hand um Millionen ihrer Entschädigungen betrogen werden und setzt sich für eine künftig verfassungskonforme Gesetzesanwendung ein.
Soweit selbst ein Missstand beendet und aufgearbeitet werden soll, findet sich in den dortigen Gemeinschaften auch die Stärke dazu!

Vor eben dem aktuellen Zeitgeschehen werde ich den 20-Jahrestag des Mordanschlages auf Peter Köberle zum Anlass nehmen - in einzelne, trotz schwierigster Kost gut verdauliche Kapitel aufgeteilt und neben entsprechenden Veröffentlichungen auch auf der vorgenannten Facebook-Seite zu verfolgen - die überaus komplexen Umstände zu Anschlag und OEG aufzuarbeiten und so den außergerichtlichen Nachweis führen, dass Justiz und Politik, in Sachsen wie auf Bundesebene in erheblichster Bringschuld sind!

Erich Neumann, freier Journalist www.presse.ag
Postfach 14 43, 87612 Marktoberdorf
GSM +49 160 962 86 676
e-Mail e.neumann@cmp-medien.de
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Was verbergen die Sächsische Justiz und Politik, wenn sie auch nach 20 Jahren noch nicht an einem wirklichen Ermittlungsergebnis eines heimtückischen Mordanschlages interessiert sind?

Diese Frage stellt sich heute: fast auf den Tag genau 20 Jahre nach dem mysteriösen Ereignis
auf dem Golfplatz Rammenau mehr denn je, die dubiosen Verhaltensweisen der für Aufklärung Verantwortlichen werden mit fortschreitender Zeit immer unverständlicher

Alle Rechercheergebnisse lassen nur unzweifelhafte Schlussfolgerungen dahingehend zu, dass:

a) die Ermittlungen und erfolgte Aburteilung eines Geständigen in einem an Manipulation
und gröbster Inkompetenz nicht zu überbietenden Ausmaß erfolgten,

b) das bis heute anhaltende Mauern aller beteiligten Stellen in Justiz und Politik nur darin begründet sein kann, dass diese dann wohl um die Hintergründe und Nutznießer eines der übelsten behördenübergreifenden Kapital- und Justizverbrechen des an Skandalen wahrlich nicht armen Sachsen handelt und

c) als wohl eklatantester Fakt der wirkliche Täter noch immer unbelangt ist.

Das Opfer des Anschlages, Peter Köberle (75) lebt heute am Bodensee und kämpft noch immer einen schier aussichtslosen Kampf für seine eigenen Rechte und wie sich im Zuge dessen herausstellte mittlerweile auch für Tausende von Opfern einer Gewalttat.

Als westdeutscher Investor stieß er nicht immer nur auf Gegenliebe und gab es teils massive
Widerstände und Attacken vor Ort.
Kurze Zeit nur, ehe Rechtskraft in bestehenden Vereinbarungen eingetreten wäre, ereilte ihn
der Mordanschlag. Wie ein Wunder überlebte er nach 100 Tagen im Koma und ist heute Schwerstbeschädigter.

Mit unglaublicher Energie und Überlebenswillen hat er akribisch alle Fakten zusammen getragen, welche lückenlos dokumentieren, dass die Widersprüchlichkeiten bzgl. Profil, Einschusskanal, Verletzungsfolgen alleine so ins Auge springen, dass auch der minderbemitteltste Jurist wie auch der Laie nur von einem Fehlurteil ausgehen können - ja müssen.

Der vermeintliche Täter hätte sich dadurch nur in wirtschaftliche Nachteile gestürzt, das Opfer hat Alles verloren und im Dunklen bleiben die Gewinner: eine dunkle Geschichte mehr um das "Barockschloss Rammenau".

Dies Alles ficht die Justiz und Politik in Sachen nicht an und so tritt sie einmal mehr den Beweis an, dass im früher hauptsächlich als Tal der Ahnungslosen bewussten Landstrich noch heute die Uhren anders ticken. Sachsen ist ein Freistaat und das heißt wohl nach Auffassung seiner Führungsriege "frei von den Verpflichtungen des Grundgesetzes".

Aus leidvollem Erleben eines Rechercheverbundes, dessen zugehörige 4 Journalisten körperlich und wirtschaftlich geschädigt, in ihrer Existenz vernichtet wurden ist erwiesen, dass die Justiz nicht kritisiert oder befragt werden darf.
Das Perfide am System Sachsen ist: scheinbar rechtsstaatlich werden mit den Mitteln des Strafgesetzes, dem Belastungs- und Verfolgungseifer einzelner williger Staatsanwälte und Richtern - dies unter Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit - durch Verbiegen des Zivilrechtes sogar kritische Journalisten wirtschaftlich vernichtet, kriminalisiert oder durch Ermittlungen in der Berufsausübung gelähmt: selbst wenn Fragen nur gestellt werden.
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 Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH): Raser können Mörder sein - Rasern müssen künftig mit der härtesten Sanktion rechnen, die das deutsche Strafrecht zu bieten hat (RechtsPortal-24-7, 02.03.2019)
Zu Rasern im Straßenverkehr:

Stuttgart (ots) - Zugegeben, es ist ein sehr spezieller, ein außergewöhnlich seltener Fall von rücksichtsloser Raserei gewesen, über den der Bundesgerichtshof (BGH) da zu befinden hatte.

Ohne Führerschein, dafür mit viel Alkohol im Blut, war ein Mann im gestohlenen Taxi durch die Hamburger Innenstadt gerast, 155 Kilometer pro Stunde schnell, verfolgt von der Polizei.

Landgerichte, die diese Entscheidung aufmerksam studiere ...

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