Recht(s) News ! Recht(s) News & Infos Recht(s) Forum ! Recht(s) Forum Recht(s) Videos ! RechtsPortal 24/7 Video-Links RechtsPortal 24/7 Foto-Galerie ! RechtsPortal 24/7 Foto-Galerie Recht(s) Links ! Recht(s) Web-Links Recht(s) Lexikon ! Recht(s) Lexikon

 RechtsPortal-247.de: News, Infos & Tipps zum Thema Recht

Seiten-Suche:  
 RechtsPortal-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neueste
Web-Tipps @
RP-247.de:
Foto: Screenshot Fluglinien-247.de.
Fluglinien / Fluggesellschaften @ Fluglinien-247.de!
Foto: Screenshot http://www.heimwerker-infos.de
Heimwerker-Infos.de: Rund ums Heimwerken!
Foto: Screenshot Thailand-News-247.de
Thailand News, Infos & Tipps @ Thailand-News-247.de!
Foto: Landschaft im Fläming / Brandenburg.
Der Fläming - eine historische Kulturlandschaft in Brandenburg / Sachsen-Anhalt!
Foto: Screenshot Senioren-Page.de!
Senioren Portal @ Senioren-Page.de!
RechtsPortal 24/7 Tipp: Anwalts Hotline
Beratungsflat - telefonische Rechtsberatung

RechtsPortal 24/7 Who's Online
Zur Zeit sind 221 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Rechts-Portal 24/7 Videos
Arbeitsrecht(24.10.2018)
Ausländerrecht(21.12.2023)
Bankenrecht(15.03.2018)
Baurecht(15.03.2018)
Erbrecht(18.09.2019)
Europarecht(19.07.2022)
Familienrecht(10.03.2024)
Gesellschaftsrecht(10.03.2024)
Immobilienrecht(23.01.2020)
Internet- / IT-Recht(03.12.2018)
Islamisches Recht(03.12.2018)
Kaufrecht(26.08.2021)
Medizinrecht(13.06.2018)
Mietrecht(24.07.2019)
Ordnungswidrigkeitenrecht(24.07.2019)
Patentrecht(11.04.2018)
Persönlichkeitsrecht(18.12.2018)
Reiserecht(06.05.2020)
Sozialrecht(13.11.2022)
Staatsrecht(19.04.2024)
Strafrecht(26.07.2023)
Urheberrecht(21.05.2019)
Verbraucherrecht(07.05.2018)
Verfassungsrecht(30.01.2024)
Verkehrsrecht(07.07.2019)
Verwaltungsrecht(07.07.2019)
Völkerrecht(04.07.2023)
Werberecht(05.02.2019)
Recht im Ausland(24.07.2019)

RechtsPortal 24/7 Rechts-Portal 24/7 News
Arbeitsrecht(07.06.2020)
Ausländerrecht(16.07.2019)
Bankenrecht(29.10.2018)
Baurecht(14.09.2021)
Erbrecht(29.06.2022)
Europarecht(16.07.2020)
Familienrecht(20.06.2020)
Gesellschaftsrecht(23.08.2019)
Immobilienrecht(11.06.2019)
Insolvenzrecht(17.02.2023)
Internet- / IT-Recht(06.07.2020)
Kapitalmarktrecht(03.07.2020)
Kaufrecht(12.10.2018)
Markenrecht(12.08.2019)
Medienrecht(06.03.2018)
Medizinrecht(21.04.2020)
Mietrecht(18.07.2019)
Nachbarschaftsrecht(02.10.2017)
Ordnungswidrigkeitenrecht(29.05.2020)
Patentrecht(12.07.2017)
Persönlichkeitsrecht(01.08.2019)
Reiserecht(05.09.2017)
Sozialrecht(07.03.2018)
Steuerrecht(03.04.2024)
Strafrecht(29.07.2019)
Tierrecht(22.05.2019)
Urheberrecht(19.04.2024)
Verbraucherrecht(22.08.2019)
Verfassungsrecht(07.08.2019)
Verkehrsrecht(12.01.2022)
Versicherungsrecht(08.11.2017)
Vertragsrecht(26.03.2020)
Vertriebsrecht(02.09.2020)
Verwaltungsrecht(01.09.2019)
Völkerrecht(04.03.2022)
Werberecht(08.08.2017)
Wettbewerbsrecht(07.05.2020)
Wirtschaftsrecht(12.03.2024)
Zivilrecht(21.03.2022)

RechtsPortal 24/7 RA Scherret: Familien- & Strafrecht
Rechtsanwältin Anette Scherret
Rechtsgebiete:
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht

Kanzlei Anette Scherret
Gielsdorfer Str. 18a
12623 Berlin

RechtsPortal 24/7 Haupt - Menü
Rechts-Portal - Services
· Rechts-Portal - News
· Rechts-Portal - Links
· Rechts-Portal - Forum
· Rechts-Portal - Lexikon
· Rechts-Portal - Kalender
· Rechts-Portal - Foto-Galerie
· Rechts-Portal - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Rechts-Portal News
· Rechts-Portal Rubriken
· Top 5 bei Rechts-Portal

Account / LogIn
· Log-In @ Rechts-Portal
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Rechts-Portal
· Account löschen

Interaktiv
· Rechts-Portal Link senden
· Rechts-Portal Event senden
· Rechts-Portal Artikel senden
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Rechts-Portal Mitglieder
· Rechts-Portal Gästebuch

Information
· Rechts-Portal FAQ/ Hilfe
· Rechts-Portal Impressum
· Rechts-Portal AGB & Datenschutz
· Rechts-Portal Statistik
· Rechts-Portal Werbung

Accounts
· Twitter
· google+

RechtsPortal 24/7 Scheidungstipps & -tricks!
200x60-Fragen-zu-Scheidung

RechtsPortal 24/7 Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

RechtsPortal 24/7 Seiten - Infos
RechtsPortal 24/7 - Mitglieder!  Mitglieder:1976
RechtsPortal 24/7 -  News!  Rechts-News:9.541
RechtsPortal 24/7 -  Links!  Rechts-Links:82
RechtsPortal 24/7 -  Kalender!  Rechts-Termine:0
RechtsPortal 24/7 -  Lexikon!  Rechts-Lexikon:15
RechtsPortal 24/7 - Forumposts!  Forumposts:86
RechtsPortal 24/7 -  Galerie!  Galerie Bilder:260
RechtsPortal 24/7 -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:5

RechtsPortal 24/7 Wichtige Web-Links
Online Markenprüfung: tmdn.org

RechtsPortal 24/7 SEO Vergleich RankensteinSEO
Seite: SEO Vergleich RankensteinSEO

RechtsPortal 24/7 Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

RechtsPortal 24/7: News, Infos und Tipps rund um das Thema Recht!

Recht(s) - Seite - News ! Help24 hilft: So fordern Sie Ihre Beiträge zurück!

Veröffentlicht am Montag, dem 11. April 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
connektar: Beiträge jetzt einfach zurückfordern Für die Lebens- und Rentenversicherungen gilt, dass die Policen zwischen 29. Juli im Jahr 1994 und dem 31. Dezember 2007 häufig mit einem bestimmten Fehler...

in der Formulierung des Vertrags belegt sind. Der Fehler bezieht sich auf eine korrekte Belehrung über das Widerspruchsrecht. Dieser Fehler ermöglicht Versicherten nach einer Prüfung eines Experten und meist mithilfe eines Anwaltes eine Rückabwicklung der Police. So erhalten Versicherte den Anlagebetrag und die Zinsen aus der Anlage von einer Versicherung zurück.

Eine Empfehlung spricht sich für junge Verträge aus, deren Rentabilität äußerst gering ist. Auch hier musste über das Widerspruchsrecht ausreichend belehrt worden sein. Hierbei ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass ein Vertrag weniger Wert trägt, als die Einzahlung selbst hoch gewesen ist.

Versicherte müssen eine Widerspruchsbelehrung übermittelt bekommen haben und sie muss korrekt in der Formulierung verfasst sein. Beliebte Fehler in der Widerspruchsbelehrung sind beispielsweise ein fehlender Hinweis auf einen Widerspruch per E-Mail oder eine Formulierung darüber, dass eine rechtzeitige Absendung eines Widerspruchs genügt.

Dennoch sollte nicht jeder Versicherte einen Widerspruch fordern. In vielen Versicherungsfällen ist eine Versicherung trotz hoher Kosten sogar wertvoll. Die Entwicklungen der Rendite der Versicherten bleiben nicht selten hinter üblichen Erwartungen zurück. In Aussicht gestellt wurden noch vor einem Abschluss die hohen Zusatzverzinsungen. Meist erhalten Versicherte aber nur einen Garantiezins. Allerdings kommen oft hohe Abschlusskosten und weniger gute Anlagerenditen Zustande. Eine genaue Prüfung sollte zuvor angestellt werden. Möglichkeiten eine Versicherung nicht mehr weiter zu führen sind beispielsweise ein Beleihen oder ein Verkauf einer Lebensversicherung. Eine Kündigung würde bereits deutliche Nachteile schaffen, da hohe Kosten von dem ersparten Betrag abgezogen werden.

Der Widerruf einer Versicherung kommt daher vielen Versicherten gut gelegen. Einige BGH-Urteile entscheiden, dass vielzählige Lebensversicherungskunden nun ihren Vertrag widerrufen dürfen. Entsprechende Urteile sind IV ZR 76/11, IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14. Die Versicherten erhalten laut Gericht nur allein einen Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen, sondern ebenso eine Belehrung über ein Widerspruchsrecht. Eine Widerspruchsbelehrung informiert etwa darüber, dass von Beginn des Vertrags an über 30 Tage hinweg in Schriftform widersprochen werden kann. Verträge, deren Abschluss vor dem 8. Dezember 2004 lag, bestand eine Frist von 14 Tagen. Der Vertrag galt als abgeschlossen, wenn der Kunde dann nichts weiter unternommen hat.

Eine europäische Richtlinie hat dies dem deutschen Recht so vorgeschrieben. Der Verbraucher erhält hier ein unbefristetes Widerspruchsrecht, wenn die folgende Situation vorliegt. Ein Widerspruch ist dann möglich, wenn eine Widerspruchsbelehrung nicht übermittelt wurde und wenn die Formulierung der Belehrung nicht korrekt erfolgt ist. Der Widerspruch ermöglicht die Auszahlung der eingezahlten Beträge und der Zinsen. Lediglich Steuern müssen an das Finanzamt abgeführt werden, aber keine weiteren Gebühren für den Versicherer. Für die Versicherten können mittlerweile bis zu 60 % der Verträge widerrufen werden.

Verträge innerhalb des Zeitraums vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 sind betroffen. Zu den betroffenen Renten- und auch Lebensversicherungen zählen gewöhnliche Verträge ohne Fonds, Riester-Rentenversicherungen, Rürup-Rentenversicherungen und fondsgebundene Verträge. Für andere Versicherungen ist ein Widerspruch aber fraglich. Hierzu zählen Risikolebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Bei diesen sind Widersprüche eine Ausnahme. Die Versicherungen bilden einen relevanten Schutz und es geht nicht um den Aufbau von Ersparnissen. Ein Versicherter sollte seine Versicherung zunächst von einem Profi prüfen lassen. Weitere Ausnahmen sind weiterhin Riester-Banksparpläne und Riester-Fondssparpläne. Diese stehen nicht mit Versicherungen in Zusammenhang.

Das vergessene Zusenden ist der Ausnahmefall. Der Versicherer steht zunächst in der Beweislast. Sie können von dem Versicherer fordern das Zusenden einer Widerspruchsbelehrung zu belegen. Häufiger sind Fehler in den Formulierungen vorhanden. Vor dem 8.12.2004 hatten die Kunden noch zwei Wochen Frist, nun ist in der Widerspruchsbelehrung darzulegen, dass 30 Tage Frist bestehen. Ein Vertrag nach 2002 verlangt eine Widerspruchsbelehrung in Textform. Die Schriftform ist dann nicht mehr wichtig. Auch eine E-Mail kann als ein Widerspruch gelten. Eine Widerspruchsbelehrung muss von der Form her betrachtet von dem übrigen Text abgehoben sein. In den Versicherungsbedingungen darf diese nicht stehen. Ein Fehler in der Versicherungsbedingung muss zunächst einer Prüfung unterzogen werden und schafft gute Chancen.

Versicherte erhalten dann die eingezahlten Beträge zurück. Noch dazu haben sie einen Anspruch auf die Zinsen. Allerdings entstehen trotzdem für diesen Vorgang Kosten. Der Versicherer darf dem Versicherten keine Gebühren abziehen. Allerdings dürfen Steuern abgezogen werden. Eine Verzinsung darf hierbei zwischen vier Prozent und sieben Prozent im Jahr betragen. Ein Versicherer steht dann in der Beweispflicht. Es muss gezeigt werden, dass weniger Zinsen erwirtschaftet sind, als der Versicherte gefordert hat. Ein Versicherter hat allerdings bessere Chancen mit einer Forderung von 4 Prozent, da ein Versicherer sich dann weniger wahrscheinlich wehren wird.

Risikobeiträge werden von gezahlten Beiträgen abgezogen. Diese Kosten sind dem Versicherer entstanden. Für den Todesfall wird zum Beispiel eine Versicherungssumme vereinbart. Vom Versicherer wäre zudem etwa eine Berufsunfähigkeit bezahlt worden. Versicherte erhalten mehr Geld zurück, je weniger zusätzliche Versicherung vertraglich vereinbart ist.

Ein Beispiel ist eine Rentenversicherung mit 100 Euro Monatsbeitrag. Diese mag von 2006 stammen und es wurden 9.600 Euro einbezahlt. Der Vertrag ist aktuell nur 8300 Euro Wert. Ein Abzug von 1300 Euro wäre der Fall. Es ist aber keine Zusatzversicherung enthalten. Sollte ein Versicherter dann 4 Prozent Zinsen im Widerspruch verlangen, würden 9600 Euro mit einem Abzug eines vergleichsweise niedrigen Betrags für Todesfallschutz ausbezahlt. 1.600 Euro Zinsen wären möglich. Ob sich ein Widerspruch lohnt muss zuvor von einem Profi geprüft werden.

Es lohnt sich jüngeren Verträgen zu widersprechen, insbesondere zwischen 2005 und 2007. Diese Verträge sind nicht mehr steuerfrei und der Vertragswert liegt noch unter den eingezahlten Beträgen. Meist leiden solche Verträge auch noch unter Abschlusskosten. So lohnt sich ein Widerspruch zum Beispiel. Wenn Versicherte einen Riester-Vertrag rückabwickeln, müssen sie aber acht geben. Hier geht wiederum Geld bei Zulagen und Steuerrückzahlungen verloren. Eine Riester-Rentenversicherung verlangt stets hohe Abschlusskosten, sodass ein Widerspruch sicher wiederum für Versicherte lohnt. Verträge aus den 90er Jahren versprechen allerdings eine positive Entwicklung trotz hoher Abschlusskosten, sodass eine Rentabilität durchaus gegeben wäre. Weiterhin wird hierbei steuerfrei ausbezahlt. Klassische Kapitallebensversicherungen aus jener Zeit wurden zudem sinnvoll verzinst.

Ein Widerspruch lohnt sich für Versicherte vielmehr dann, wenn kaum zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart wurde. Ein Widerspruch lohnt sich weiterhin, wenn kein Berufsunfähigkeits- oder Unfallschutz in der Versicherung vereinbart ist und wenn keine Todesfallsumme oder eine niedrige Todesfallsumme erhalten. Ein Vertrag mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollte besser nicht durch einen Widerspruch aufgelöst werden.

Ein Widerspruch ist dennoch allgemein kaum zu beurteilen. Der Wert des Vertrages ist ausschlaggebend, aber davon ist noch keine Beurteilung abzuleiten. Es gibt lediglich Anhaltspunkte, die ein Fachmann dann weitaus besser beurteilen kann. Ein Lebensversicherungsrechner hilft bei einer ersten Beurteilung einer Police. Hohe Beiträge oder ein vertraglicher Wert über 25 000 Euro weisen darauf hin, dass ein Honorarberater einen Vertrag prüfen sollte. Eine Beratung kostet hierfür 150 Euro pro Stunde, wobei der Berater unvoreingenommen berechnet, ob ein Widerspruch lohnt. Ein Honorarberater sollte allerdings nicht mehr als 4 Arbeitsstunden berechnen oder 600 Euro für eine gängige Prüfung verlangen.

Für Versicherte ist es dann möglich Musterschreiben für den Widerspruch zu verwenden. Sollte ein Versicherer einem Widerspruch nicht zustimmen ist ein Anwalt für Versicherungsrecht nötig.

Lesen Sie hier mehr dazu auf Help24 Hier finden Sie Hilfe in Ihrer Nähe: Sparfreunde Deutschland eG


Über:

S4F News & Communication Ltd
Herr Uwe Hugo Zuch
Corderale Road The Picass
WF15PF Wakefield, West Yorkshire
Großbritannien

fon ..: Telefon: 0209-97747
web ..: http://www.help24.de
email : info@help24.de

HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - hilft bei den folgenden Themen: Finanzen, Versicherung, gesetzliche Krankenkasse, Gesundheit und Vorsorge, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Unterstützungskasse, Besonderheiten, E-Books und vieles mehr!


Pressekontakt:

S4F News & Communication Ltd
Herr Uwe Hugo Zuch
Corderale Road The Picass
WF15PF Wakefield, West Yorkshire

fon ..: Telefon: 0209-97747
web ..: http://www.help24.de
email : info@help24.de



Beiträge jetzt einfach zurückfordern Für die Lebens- und Rentenversicherungen gilt, dass die Policen zwischen 29. Juli im Jahr 1994 und dem 31. Dezember 2007 häufig mit einem bestimmten Fehler...

in der Formulierung des Vertrags belegt sind. Der Fehler bezieht sich auf eine korrekte Belehrung über das Widerspruchsrecht. Dieser Fehler ermöglicht Versicherten nach einer Prüfung eines Experten und meist mithilfe eines Anwaltes eine Rückabwicklung der Police. So erhalten Versicherte den Anlagebetrag und die Zinsen aus der Anlage von einer Versicherung zurück.

Eine Empfehlung spricht sich für junge Verträge aus, deren Rentabilität äußerst gering ist. Auch hier musste über das Widerspruchsrecht ausreichend belehrt worden sein. Hierbei ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass ein Vertrag weniger Wert trägt, als die Einzahlung selbst hoch gewesen ist.

Versicherte müssen eine Widerspruchsbelehrung übermittelt bekommen haben und sie muss korrekt in der Formulierung verfasst sein. Beliebte Fehler in der Widerspruchsbelehrung sind beispielsweise ein fehlender Hinweis auf einen Widerspruch per E-Mail oder eine Formulierung darüber, dass eine rechtzeitige Absendung eines Widerspruchs genügt.

Dennoch sollte nicht jeder Versicherte einen Widerspruch fordern. In vielen Versicherungsfällen ist eine Versicherung trotz hoher Kosten sogar wertvoll. Die Entwicklungen der Rendite der Versicherten bleiben nicht selten hinter üblichen Erwartungen zurück. In Aussicht gestellt wurden noch vor einem Abschluss die hohen Zusatzverzinsungen. Meist erhalten Versicherte aber nur einen Garantiezins. Allerdings kommen oft hohe Abschlusskosten und weniger gute Anlagerenditen Zustande. Eine genaue Prüfung sollte zuvor angestellt werden. Möglichkeiten eine Versicherung nicht mehr weiter zu führen sind beispielsweise ein Beleihen oder ein Verkauf einer Lebensversicherung. Eine Kündigung würde bereits deutliche Nachteile schaffen, da hohe Kosten von dem ersparten Betrag abgezogen werden.

Der Widerruf einer Versicherung kommt daher vielen Versicherten gut gelegen. Einige BGH-Urteile entscheiden, dass vielzählige Lebensversicherungskunden nun ihren Vertrag widerrufen dürfen. Entsprechende Urteile sind IV ZR 76/11, IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14. Die Versicherten erhalten laut Gericht nur allein einen Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen, sondern ebenso eine Belehrung über ein Widerspruchsrecht. Eine Widerspruchsbelehrung informiert etwa darüber, dass von Beginn des Vertrags an über 30 Tage hinweg in Schriftform widersprochen werden kann. Verträge, deren Abschluss vor dem 8. Dezember 2004 lag, bestand eine Frist von 14 Tagen. Der Vertrag galt als abgeschlossen, wenn der Kunde dann nichts weiter unternommen hat.

Eine europäische Richtlinie hat dies dem deutschen Recht so vorgeschrieben. Der Verbraucher erhält hier ein unbefristetes Widerspruchsrecht, wenn die folgende Situation vorliegt. Ein Widerspruch ist dann möglich, wenn eine Widerspruchsbelehrung nicht übermittelt wurde und wenn die Formulierung der Belehrung nicht korrekt erfolgt ist. Der Widerspruch ermöglicht die Auszahlung der eingezahlten Beträge und der Zinsen. Lediglich Steuern müssen an das Finanzamt abgeführt werden, aber keine weiteren Gebühren für den Versicherer. Für die Versicherten können mittlerweile bis zu 60 % der Verträge widerrufen werden.

Verträge innerhalb des Zeitraums vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 sind betroffen. Zu den betroffenen Renten- und auch Lebensversicherungen zählen gewöhnliche Verträge ohne Fonds, Riester-Rentenversicherungen, Rürup-Rentenversicherungen und fondsgebundene Verträge. Für andere Versicherungen ist ein Widerspruch aber fraglich. Hierzu zählen Risikolebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Bei diesen sind Widersprüche eine Ausnahme. Die Versicherungen bilden einen relevanten Schutz und es geht nicht um den Aufbau von Ersparnissen. Ein Versicherter sollte seine Versicherung zunächst von einem Profi prüfen lassen. Weitere Ausnahmen sind weiterhin Riester-Banksparpläne und Riester-Fondssparpläne. Diese stehen nicht mit Versicherungen in Zusammenhang.

Das vergessene Zusenden ist der Ausnahmefall. Der Versicherer steht zunächst in der Beweislast. Sie können von dem Versicherer fordern das Zusenden einer Widerspruchsbelehrung zu belegen. Häufiger sind Fehler in den Formulierungen vorhanden. Vor dem 8.12.2004 hatten die Kunden noch zwei Wochen Frist, nun ist in der Widerspruchsbelehrung darzulegen, dass 30 Tage Frist bestehen. Ein Vertrag nach 2002 verlangt eine Widerspruchsbelehrung in Textform. Die Schriftform ist dann nicht mehr wichtig. Auch eine E-Mail kann als ein Widerspruch gelten. Eine Widerspruchsbelehrung muss von der Form her betrachtet von dem übrigen Text abgehoben sein. In den Versicherungsbedingungen darf diese nicht stehen. Ein Fehler in der Versicherungsbedingung muss zunächst einer Prüfung unterzogen werden und schafft gute Chancen.

Versicherte erhalten dann die eingezahlten Beträge zurück. Noch dazu haben sie einen Anspruch auf die Zinsen. Allerdings entstehen trotzdem für diesen Vorgang Kosten. Der Versicherer darf dem Versicherten keine Gebühren abziehen. Allerdings dürfen Steuern abgezogen werden. Eine Verzinsung darf hierbei zwischen vier Prozent und sieben Prozent im Jahr betragen. Ein Versicherer steht dann in der Beweispflicht. Es muss gezeigt werden, dass weniger Zinsen erwirtschaftet sind, als der Versicherte gefordert hat. Ein Versicherter hat allerdings bessere Chancen mit einer Forderung von 4 Prozent, da ein Versicherer sich dann weniger wahrscheinlich wehren wird.

Risikobeiträge werden von gezahlten Beiträgen abgezogen. Diese Kosten sind dem Versicherer entstanden. Für den Todesfall wird zum Beispiel eine Versicherungssumme vereinbart. Vom Versicherer wäre zudem etwa eine Berufsunfähigkeit bezahlt worden. Versicherte erhalten mehr Geld zurück, je weniger zusätzliche Versicherung vertraglich vereinbart ist.

Ein Beispiel ist eine Rentenversicherung mit 100 Euro Monatsbeitrag. Diese mag von 2006 stammen und es wurden 9.600 Euro einbezahlt. Der Vertrag ist aktuell nur 8300 Euro Wert. Ein Abzug von 1300 Euro wäre der Fall. Es ist aber keine Zusatzversicherung enthalten. Sollte ein Versicherter dann 4 Prozent Zinsen im Widerspruch verlangen, würden 9600 Euro mit einem Abzug eines vergleichsweise niedrigen Betrags für Todesfallschutz ausbezahlt. 1.600 Euro Zinsen wären möglich. Ob sich ein Widerspruch lohnt muss zuvor von einem Profi geprüft werden.

Es lohnt sich jüngeren Verträgen zu widersprechen, insbesondere zwischen 2005 und 2007. Diese Verträge sind nicht mehr steuerfrei und der Vertragswert liegt noch unter den eingezahlten Beträgen. Meist leiden solche Verträge auch noch unter Abschlusskosten. So lohnt sich ein Widerspruch zum Beispiel. Wenn Versicherte einen Riester-Vertrag rückabwickeln, müssen sie aber acht geben. Hier geht wiederum Geld bei Zulagen und Steuerrückzahlungen verloren. Eine Riester-Rentenversicherung verlangt stets hohe Abschlusskosten, sodass ein Widerspruch sicher wiederum für Versicherte lohnt. Verträge aus den 90er Jahren versprechen allerdings eine positive Entwicklung trotz hoher Abschlusskosten, sodass eine Rentabilität durchaus gegeben wäre. Weiterhin wird hierbei steuerfrei ausbezahlt. Klassische Kapitallebensversicherungen aus jener Zeit wurden zudem sinnvoll verzinst.

Ein Widerspruch lohnt sich für Versicherte vielmehr dann, wenn kaum zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart wurde. Ein Widerspruch lohnt sich weiterhin, wenn kein Berufsunfähigkeits- oder Unfallschutz in der Versicherung vereinbart ist und wenn keine Todesfallsumme oder eine niedrige Todesfallsumme erhalten. Ein Vertrag mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollte besser nicht durch einen Widerspruch aufgelöst werden.

Ein Widerspruch ist dennoch allgemein kaum zu beurteilen. Der Wert des Vertrages ist ausschlaggebend, aber davon ist noch keine Beurteilung abzuleiten. Es gibt lediglich Anhaltspunkte, die ein Fachmann dann weitaus besser beurteilen kann. Ein Lebensversicherungsrechner hilft bei einer ersten Beurteilung einer Police. Hohe Beiträge oder ein vertraglicher Wert über 25 000 Euro weisen darauf hin, dass ein Honorarberater einen Vertrag prüfen sollte. Eine Beratung kostet hierfür 150 Euro pro Stunde, wobei der Berater unvoreingenommen berechnet, ob ein Widerspruch lohnt. Ein Honorarberater sollte allerdings nicht mehr als 4 Arbeitsstunden berechnen oder 600 Euro für eine gängige Prüfung verlangen.

Für Versicherte ist es dann möglich Musterschreiben für den Widerspruch zu verwenden. Sollte ein Versicherer einem Widerspruch nicht zustimmen ist ein Anwalt für Versicherungsrecht nötig.

Lesen Sie hier mehr dazu auf Help24 Hier finden Sie Hilfe in Ihrer Nähe: Sparfreunde Deutschland eG


Über:

S4F News & Communication Ltd
Herr Uwe Hugo Zuch
Corderale Road The Picass
WF15PF Wakefield, West Yorkshire
Großbritannien

fon ..: Telefon: 0209-97747
web ..: http://www.help24.de
email : info@help24.de

HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - HELP 24 - hilft bei den folgenden Themen: Finanzen, Versicherung, gesetzliche Krankenkasse, Gesundheit und Vorsorge, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Unterstützungskasse, Besonderheiten, E-Books und vieles mehr!


Pressekontakt:

S4F News & Communication Ltd
Herr Uwe Hugo Zuch
Corderale Road The Picass
WF15PF Wakefield, West Yorkshire

fon ..: Telefon: 0209-97747
web ..: http://www.help24.de
email : info@help24.de



(Artikel-Titel: )

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht RechtsPortal-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (connektar) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: RechtsPortal-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Help24 hilft: So fordern Sie Ihre Beiträge zurück!" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Kritik an russischen Streitkräften: 15 Jahre Haft

Kritik an russischen Streitkräften: 15 Jahre Haft
Ukraine: Internationaler Strafgerichtshof forscht z ...

Ukraine: Internationaler Strafgerichtshof forscht z ...
Internationaler Gerichtshof hört Ukraine über mögli ...

Internationaler Gerichtshof hört Ukraine über mögli ...

Alle Web-Video-Links bei RechtsPortal-247.de: RechtsPortal-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Amtsgericht-Pankow-Weissensee-Berlin-1302 ...

Amtsgericht-Winsen-120819-DSC_0151.JPG

Rosenburg-Wanderausstellung-Berlin-Landge ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von RechtsPortal-247.de: RechtsPortal-247.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden. Der moderne Gesetzgebe ...
 Rechtsanwalt
Rechtsanwalt (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von germ. rehta, althochdeutsch reht: „richten“, anawalt: „Gewalt“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. Aufgabe: Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten hab ...

Diese Forum-Threads bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Studienführer zum Bachelor im Wirtschaftsrecht (HildeBL, 09.03.2013)

Diese News bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Legen Sie das Smartphone zur Seite und lesen stattdessen ein Buch (Kummer, 24.06.2021)
Legen Sie das Smartphone zur Seite und lesen stattdessen ein Buch, denn Bücher sind zeitlos, haben Herz, Seele und verzaubern. Probieren Sie es aus. Sonst entgeht Ihnen etwas.

Buchtipps:
Nudeln mit Soße: Eine ganz normale Familie
So gebräuchlich es in einigen Haushalten ist, Nudeln mit Soße zuzubereiten, so alltäglich verläuft auch das Leben der Familie Wiesel.
Oder etwa doch nicht?
Bei fünf Kindern und diversen Haustieren sind Verwicklungen im Leben de ...

 Welttag des Buches und des Urheberrechts 2021 (Kummer, 19.04.2021)
Alles Jahre wieder. Am 23. April 2021 ist es wieder so weit. Ein Muss für jeden Bücherwurm. Überall feiern dann Buchhandlungen, Verlage, Bibliotheken, Schulen und Leseverrückte am Unesco-Welttag des Buches ein großes Fest. Ein optimaler Tag, um Menschen für Bücher und Lesen zu begeistern.

Aufgrund der momentanen Coronasituation kann natürlich nicht so gefeiert werden wie sonst. Aber einen kleinen Trost gibt es. Einige Veranstaltungen werden digital angeboten.

Der ...

 Die Arbeit der Berufsbetreuer und ehrenamtlichen Betreuer (PR-Gateway, 28.12.2018)
Der Berufsbetreuer und de ehrenamtliche Betreuer: die Anforderungen an diesen Beruf

Nach § 1896 BGB kann der Gesetzgeber für einen pflegebedürftigen Menschen, der z.B. durch eine psychische Krankheit oder Demenz und andere Beeinträchtigungen nicht mehr seinen freien Willen äußern und selbstständig entscheiden kann, eine Betreuung anordnen. Zu diesen Beeinträchtigungen können bipolare Störungen, Schizophrenie oder eine Suchterkrankung zählen. Wird eine Betreuung vorgeschlagen und eingeric ...

 Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe verlangen (PR-Gateway, 13.03.2018)
Der HELP24-Verbrauchertipp nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

Banken und Sparkassen dürfen bei der Vergabe von Krediten an Verbraucher und auch an Unternehmen keine Bearbeitungsgebühren verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) gleich in mehreren Urteilen entschieden. Insbesondere GmbH-Geschäftsführern droht ein erhebliches Haftungsrisiko, falls sie innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist die zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren nicht von ihren Kreditinstituten zurü ...

 HELP24 Verbrauchertipp (PR-Gateway, 02.02.2018)
Landgericht Tübingen: Negativzinsen für Privatkunden rechtswidrig

Banken dürfen unter bestimmten Voraussetzungen keine sogenannten Negativzinsen von Privatkunden verlangen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) Tübingen unter dem Aktenzeichen 4 O 187/17. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen. Frank Mingers vom Verbraucherportal HELP24 ( www.help24.de) wertet dieses Gericht ...

 China: Erfolg mit Wang-Domains (PR-Gateway, 12.12.2017)
Was bedeutet "wang"? Für Chinesen steht dieser chinesische Begriff für Webportal oder Webseite. Laut Wikipedia ist "wang" außerdem weltweit einer der häufigsten Familiennamen. Wenn Ihre Familie Wang heißt, können Sie sich Ihre eigene Domain sichern.

Zwischen den chinesischen Wang-Domains und den koreanischen Kim-Domains ergibt sich eine Pa ...

 Anwalt buchen ab 9 Euro / Stunde - gerichtlich* und außergerichtlich* (connektar, 26.07.2017)
Preiswerter als Putzfrau!** Deutschlands erste Anwaltsvermittlung für UltraTiefpreis-Rechtsberatung eröffnet in Kürze

Online-Vermittlungsdienste für Putzkräfte und andere Haushaltsdienstleister wie Helpling.de, bookatiger.de oder askcharlie.de schießen wie Pilze aus dem Boden.
Der Kunde kann die Dienstleister zu besonders günstigen Preisen buchen.
Das gibt es jetzt auch bei Anwälten.
DerAnwalt.tv ist Deutschlands erste "UltraTiefpreis" Anwaltsvermittlung.
Die ...

 'Euregio-Aachen hilft' bei 'Mokli-App' aufgenommen (PR-Gateway, 16.06.2017)
"Euregio-Aachen hilft" bei der vom Bundesfamilienministerium ausgezeichneten Hilfe-App "Mokli" für Straßenkinder aufgenommen

"Euregio-Aachen hilft" bei der vom Bundesfamilienministerium ausgezeichneten Hilfe-App "Mokli" für Straßenkinder gelistet.

Erst vor wenigen Tagen haben sich im brandenburgischen Jamlitz 100 auf der Straße lebenden Kinder und Jugendliche zur "Konferenz der Straßenkinder" getroffen. (Euregio-Aachen berichtete)  Zinc One übernimmt Forrester und bestellt neuen Chief Operating Officer (connektar, 02.06.2017)
Zusätzliche Topkräfte heuern bei Zinc One an.

Vancouver, Kanada - 2. Juni 2017 - Zinc One Resources Inc. ("Zinc One" oder das "Unternehmen") und Forrester Metals Inc. (TSX-V: VEM.H) ("Forrester") freuen sich im Anschluss an die Pressemeldungen beider Unternehmen vom 1. Februar 2017, 7. März 2017 und 18. Mai 2017 bekannt zu geben, dass Zinc One alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen erhalten und die Übernahme aller ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Stammaktien von Forrester ( ...

 Virtuelle Kanzleien für moderne Anwälte (PR-Gateway, 15.12.2016)
Premium-Services für Rechtsanwälte

Unternehmen, die flexibel am Markt agieren, profitieren bereits heute von den Angeboten mit virtuellen Bürolösungen bei CONTORA Office Solutions. Auch für Rechtsanwälte bietet ein virtuelles Büro an einem der Standorte in München, Berlin oder Frankfurt attraktive Möglichkeiten. Sie profitieren von allen Serviceoptionen und ständiger Erreichbarkeit, auch ohne dauerhafte Büronutzung.

München 15. Dezember 2016 - Es gibt zahlreiche Vorteile, die ein V ...

Werbung bei RechtsPortal-247.de:






Help24 hilft: So fordern Sie Ihre Beiträge zurück!

 
RechtsPortal 24/7 Aktuelles Amazon-Schnäppchen

RechtsPortal 24/7 Video Tipp @ RechtsPortal-247.de

RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Recht-Infos
· Weitere News von RechtsPortal-24-7


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Recht-Infos:
Rechtsgutachten zu Verfassungs- und Vollzugsfragen einer Besteuerung von Vermögen / Kube: Vermögensteuer wäre rückwärtsgewandt, verfassungswidrig und freiheitsfeindlich!


RechtsPortal 24/7 Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2008 - 2024 by Rechtsportal 24/7!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen. / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Rechtsportal 24/7 - Infos, News & Tipps zum Arbeitsrecht Bankrecht Baurecht Domainrecht Eherecht Erbrecht Europarecht Familienrecht Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht Geldwäscherecht Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Insolvenzrecht Internetrecht IT-Recht Kapitalmarktrecht Kaufrecht Markenrecht Medienrecht Medizinrecht Mietrecht Nachbarschaftsrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Patentrecht Persönlichkeitsrecht Reiserecht Sozialrecht Steuerrecht Strafrecht Tierrecht Urheberrecht Verbraucherrecht Vergaberecht Verfassungsrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Vertragsrecht Vertriebsrecht Verwaltungsrecht Werberecht Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht Zivilrecht