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Recht(s) - Seite - News ! Falschinformation des Betriebsrats vor Kündigung

Veröffentlicht am Dienstag, dem 02. Februar 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
PR-Gateway: Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf

Eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat für dessen Beurteilung bedeutsame, zuungunsten des Arbeitnehmers sprechende, objektiv unzutreffende Tatsachen mitteilt, von denen er selbst es für möglich hält, dass sie unrichtig sind.

BAG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 AZR 15/15 -

(Leitsatz von der Verfasserin)

Der Kläger war als Produktionsmitarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er fehlte wiederholt krankheitsbedingt in nicht unerheblichem Umfang. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis fristgemäß. Im vorangegangenen Anhörungsverfahren unterrichtete sie den Betriebsrat über ihre Kündigungsabsicht, teilte die Fehlzeiten mit und gab an, als Grund für die AU-Zeiten habe der Kläger Kopfschmerzen angegeben. Im Anhörungsschreiben heißt es weiter: "Wir haben dann nach dem letzten Rückkehrgespräch ... beschlossen, Herrn N. bei unserer Werksärztin ... vorzustellen. Dieser Termin fand am 16.01.2012 statt. Herr N wurde empfohlen, sich von einem Spezialisten untersuchen zu lassen und gezielt mit einer Therapie gegen den Kopfschmerz vorzugehen ... Diese Schmerztherapie wurde aber bereits nach kurzer Zeit von Herrn N abgebrochen, der Folgetermin im Werkarztzentrum ... nicht wahrgenommen. Herr N hat damit nach unserer Einschätzung nicht alles getan, um seine Arbeitskraft vollständig wiederherzustellen (zitiert nach der Entscheidung der Vorinstanz: LAG Hamm - 7 Sa 206/14 -)".

Tatsächlich hatte der Kläger bereits ein Kopfschmerzzentrum aufgesucht und von diesem auch eine Therapieempfehlung erhalten, bevor er sich bei der Betriebsärztin vorstellte. Im Verlauf des Kündigungsschutzprozesses wurde unstreitig, dass die Werksärztin dem Kläger nicht empfohlen hatte, sich von einem Spezialisten untersuchen zu lassen. Nach dem Vortrag der Beklagten hat die Werksärztin ihrem Personalleiter in einem Telefongespräch tatsächlich mitgeteilt, beim Kläger werde eine Schmerztherapie durchgeführt, dieser setze die verordneten Medikamente aber sofort ab, wenn sich keine Besserung einstelle. Als Grund für die fehlerhafte Unterrichtung des Betriebsrats hat die Beklagte angegeben, ihr Personalleiter sei einem Missverständnis unterlegen.

In seiner Entscheidung prüft das BAG vorab, ob die Fehlinformation des Betriebsrats Bedeutung für dessen Stellungnahme hatte. Das wird mit überzeugenden Gründen bejaht. Der Betriebsrat musste den Eindruck gewinnen, dass der Kläger nicht bereit sei, eine Schmerztherapie durchzuführen. Dies hat ihn möglicherweise davon abgehalten, dem Arbeitgeber Vorschläge zur Vermeidung der Kündigung zu unterbreiten. Damit kam es darauf an, ob die Kündigung unwirksam ist, weil die Beklagte das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Ausgangspunkt ist der Grundsatz, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat nach der Rechtsprechung des BAG die Tatsachen mitteilen muss, die aus seiner Sicht die Kündigung rechtfertigen (subjektive Determinierung des Anhörungsverfahrens). Bewusst falsch oder irreführend darf der Betriebsrat, so das BAG, nicht unterrichtet werden. Andererseits, so ebenfalls das BAG, führt eine unbewusste Fehlinformation des Betriebsrats nicht dazu, dass die Unterrichtung nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht ordnungsgemäß ist. Eine weitere Variante, durch die der Grundsatz der subjektiven Determinierung eingeschränkt wird, liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat für dessen Stellungnahme relevante Tatsachen nicht mitgeteilt hat und dann erklärt, diese Tatsachen seien für seine Kündigungsentscheidung nicht relevant gewesen. Dazu hat das BAG bereits entschieden, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat solche Tatsachen nicht vorenthalten darf.

In dem ihm nun vorliegenden Fall konnte das BAG weder davon ausgehen, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat bewusst falsch oder irreführend unterrichtet hat, noch, dass die Fehlinformation unbewusst erfolgt ist. Vielmehr war nicht nachvollziehbar, wie es überhaupt zu dem (angeblichen) Missverständnis kommen konnte. In Betracht kommt nach der Entscheidung des BAG auch, dass der Personalleiter es für möglich hielt, dass seine Mitteilung gegenüber dem Betriebsrat nicht der Wahrheit entspricht und er dies billigend in Kauf genommen hat. Da der Beklagten Gelegenheit gegeben werden musste, hierzu weiter vorzutragen, wurde die Sache an das LAG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen. Stellt sich dort heraus, dass der Personalleiter es für möglich gehalten hat, dass seine Angaben gegenüber dem Betriebsrat falsch sind, ist das Anhörungsverfahren fehlerhaft und die Kündigung unwirksam.

Fazit:

Missverständnisse begleiten unsere tägliche Kommunikation. Das Urteil steht in einer Reihe von Entscheidungen, die verdeutlichen, dass Betriebsräte kritisch prüfen müssen, ob ihnen im Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG erteilte Informationen richtig sind. Soweit dies möglich ist, sollten Betriebsräte daher von ihrem Recht Gebrauch machen, den Arbeitnehmer vor Ablauf der Anhörungsfrist und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme anzuhören (§ 102 Abs. 2 S. 4 BetrVG),

Im Kündigungsschutzverfahren werden die Arbeitsgerichte wahrscheinlich selten klären können, ob ein Arbeitgeber an die Richtigkeit der dem Betriebsrat mitgeteilten, tatsächlich falschen, Information geglaubt hat, oder ob er es für möglich gehalten hat, dass die Information falsch ist. Von besonderer Wichtigkeit ist daher, dass der Arbeitgeber, so das BAG in seiner Entscheidung ausdrücklich, die Beweislast für seine Gutgläubigkeit trägt. Kann er nicht beweisen, dass er es nicht für möglich gehalten hat, dass die Information falsch ist, geht dies zu seinen Lasten. D.h. die Kündigung ist nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG unwirksam.

Zuständig für Rückfragen: Ingrid Heinlein, Rechtsanwältin, heinlein@fachanwaeltinnen.de,

Anwaltskanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf, www.fachanwaeltinnen.de

www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstraße 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.
Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen.

Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.
Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich
gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzung zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR), Stefan Bell, Regine Windirsch und Christopher Koll
Ingrid Heinlein
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
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41469 Neuss
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BAG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 AZR 15/15 -

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Der Kläger war als Produktionsmitarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er fehlte wiederholt krankheitsbedingt in nicht unerheblichem Umfang. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis fristgemäß. Im vorangegangenen Anhörungsverfahren unterrichtete sie den Betriebsrat über ihre Kündigungsabsicht, teilte die Fehlzeiten mit und gab an, als Grund für die AU-Zeiten habe der Kläger Kopfschmerzen angegeben. Im Anhörungsschreiben heißt es weiter: "Wir haben dann nach dem letzten Rückkehrgespräch ... beschlossen, Herrn N. bei unserer Werksärztin ... vorzustellen. Dieser Termin fand am 16.01.2012 statt. Herr N wurde empfohlen, sich von einem Spezialisten untersuchen zu lassen und gezielt mit einer Therapie gegen den Kopfschmerz vorzugehen ... Diese Schmerztherapie wurde aber bereits nach kurzer Zeit von Herrn N abgebrochen, der Folgetermin im Werkarztzentrum ... nicht wahrgenommen. Herr N hat damit nach unserer Einschätzung nicht alles getan, um seine Arbeitskraft vollständig wiederherzustellen (zitiert nach der Entscheidung der Vorinstanz: LAG Hamm - 7 Sa 206/14 -)".

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 Achtung: Sensationelle Übernahme. Massives Kaufsignal. Jetzt schnelle Kursgewinne sichern. Diese Uran-Aktie jetzt kaufen nach 1.324% mit Isoenergy ($ISO.V), 1.390% mit Uranium Energy ($UEC), 3.496% mit NexGen Energy (connektar, 19.07.2022)

Achtung: Sensationelle Übernahme. Massives Kaufsignal. Neuer 393% Uran Hot Stock nach 1.619% mit Uranium Energy ($UEC)

19.07.22 08:03
AC Research

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 Beinahe Verdoppelung der Privatinsolvenzen in 2021! (mathilda_schmied, 16.03.2022)

Im Jahr 2021 ist die Zahl der Insolvenzen in Deutschland sprunghaft gestiegen. Währen es 2020 noch knapp 77.000 Insolvenzen gab, waren es 2021 erschütternde 122.000 Fälle.


Dieser exorbitante Anstieg beruht laut Creditreform ausschließlich auf einer extrem starken Zunahme der Verbraucherinsolvenzen (+80,9%) und sonstiger Insolvenzen (+70,2%). Den gegenüber stehen die Unternehmensinsolvenzen, welche um 10,8% zurückgegangen sind. Die Gründe hierfür liegen ziemlich klar auf der H ...

 Finanzsanierung - Wir haben sie getestet (memo_sanane, 03.03.2022)
Das Thema „Finanzsanierung“ bewegt die Gemüter.
Die Meinungen und Kommentare im Internet reichen von positiven Erfahrungsberichten bis zur emotional aufgeladenen Stimmungsmache gegen diese Finanzdienstleistung. Im Interesse der Verbraucher haben wir 12Tests bei ausgewählten Finanzsanierern durchgeführt. Denn nur Erfahrung kann zu einem vernünftigen Urteil führen. Hier unser Check-Bericht und Ergebnis.


Hintergrund und Zielsetzung
 Uranium Hot Stock will Übernahme in wenigen Tagen abschließen. Massives Kaufsignal. Neuer 344% Uran Hot Stock nach 856% mit Uranium Energy ... (connektar, 07.10.2021)

Uranium Hot Stock will Übernahme in wenigen Tagen abschließen. Massives Kaufsignal. Neuer 344% Uran Hot Stock nach 856% mit Uranium Energy ($UEC), 1.324% mit Isoenergy ($ISO.V), 2.513% mit NexGen Energy ($NXE) und 8.050% mit Encore Energy ($EU.V)

07.10.21 08:13
AC Research

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 Esther Omlin über Urkundenfälschung - Gesetze und Strafen in der Schweiz (prmaximus, 22.09.2021)
Dokumente bestimmen das Leben eines jeden Menschen, verrät Dr. Esther Omlin. Dazu gehören die Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Verträge und vieles mehr. Kurz gesagt: Urkunden bescheinigen den beruflichen Werdegang, die Staatsangehörigkeit, den Versicherungsschutz und so ziemlich alles, was einen Menschen ausmacht. Jeder verlässt sich darauf, dass die ausgehändigten oder auch vorgelegten Dokumente richtig sind und auf korrektem Wege erstellt wu ...

 Esther Omlin über Urkundenfälschung - Delikte in der Schweiz (prmaximus, 20.08.2021)
Urkunden stellen schriftliche Erklärungen dar, welche einen Vorgang im Recht bezeugen, erklärt Dr. Esther Omlin. In ihrem Aufbau, dem Inhalt und der Form sind sie limitiert. Befindet sich in einer Urkunde ein Fehler, handelt es sich um einen eine Falschbeurkundung. Geschieht sie vorsätzlich, ist sie eine Straftat, die hart sanktioniert wird. Urkundenfälschung wird mit Geldstrafen und sogar Freiheitsst ...

 Esther Omlin über die vielen Formen von Cyberkriminalität (prmaximus, 19.08.2021)
Die Digitalisierung berührt immer größere Bereiche unseres Lebens. Damit steigt auch die Angriffsfläche für Internetdelikte, wie Esther Omlin weiss. Identitätsdiebstahl, digitale Erpressung und die Verbreitung von Kinderpornografie oder Malware gehören dazu. Big Data, Smart Homes und Cloud Computing lassen für die Zukunft einen weiteren Zuwachs erwarten. Welche Angriffsziele haben die Täter und welch ...

 HBS Human Bio Sciences , Berlin – Brandenburg, Fördermittelvergabe, rbb Bericht (AndreasHendel, 30.11.2016)
Potsdam - Der rbb strahlte am Mittwochabend die letzte Ausgabe des Politmagazins „Klartext“ aus, die Sendung wird nach 24 Jahren eingestellt. Zum Abschluss arbeitete „Klartext“ Auskünfte der Landesregierung zu einem für die EU verfassten Prüfbericht aus dem Jahr 2012 erstritten.
Nach Auswertung der neuen Fakten kann „Klartext“ nun das ganze Ausmaß des Skandals belegen: Demnach haben die Landesförderbank ILB und das Wirtschaftsministerium Brandenburg bei der Auszahlung der Fördermittel in ...

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