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Recht(s) - Seite - News ! Nicht ohne Risiko: Partnerschaft als Nachfolgeoption

Veröffentlicht am Dienstag, dem 29. September 2015 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
Freie-PM.de: (Mynewsdesk) Nürnberg, 29. September 2015: Frühzeitig einen Partner in die eigene Kanzlei aufzunehmen und ihn mit einer geringen Beteiligung auszustatten, um ihm zu gegebener Zeit die Geschäfte zu übertragen, erscheint zunächst einmal als äußerst elegante Nachfolgeregelung. Dass dabei auch Einiges schief gehen kann und es gegebenenfalls eines zweiten Anlaufs bedarf, bedenken aber nur wenige Steuerberater. Ein Fallbeispiel.



Steuerberater Müller* geht es bestens. Seine Kanzlei in einer mittelgroßen Stadt ist nicht nur seit 25 Jahren bestens eingeführt, sondern auch auf dem neuesten Stand der Technik. Der 61-Jährige selbst ist hervorragend vernetzt und unterstützt seine Mandanten neben der klassischen Steuerberatung mit klar strukturierter betriebswirtschaftlicher Beratung und dank digitaler Belegverarbeitung der DATEV eG mit wöchentlichen Reportings. Müller berät GmbHs wie Existenzgründer und hat strategisch vor allem eines geregelt: seine Nachfolge und damit die Zukunft seiner Unternehmung. Denn Müller führt seine Kanzlei seit mittlerweile zwei Jahren gemeinsam mit einer 20 Jahre jüngeren Kollegin, die in fünf oder sechs Jahren vollends in seine Fußstapfen treten wird.



Doch so harmonisch wie jetzt war das Berufsleben Müllers beileibe nicht immer: Schon mit Ende vierzig hatte sich der Berater erste Gedanken darüber gemacht, wie er eine Struktur schaffen könnte, die seine Kanzlei unabhängig von ihm in die Zukunft führte. Er entschied sich, mit Berufskollegen zu fusionieren. Die Kanzlei, die er sich dafür erkor, arbeitete als Familienunternehmen mit zwei Beratergenerationen. Müller stieß altersmäßig in die Lücke dazwischen, um die Mandanten mittleren Alters besonders anzusprechen.



Was strategisch fein ausgedacht war, hielt aber dem Beratungsalltag nicht allzu lange stand. "Es hat im persönlichen Bereich einfach überhaupt nicht funktioniert", erinnert sich Müller. Natürlich habe man im Vorfeld versucht, abzuklären, ob man zusammenpasse und sei zu einem positiven Ergebnis gekommen. Die Probleme seien erst später während der tatsächlichen Zusammenarbeit aufgetreten. "Es bedarf einfach einer gewissen Toleranz, wenn zwei Kanzleien zusammen gehen", weiß Müller. Nicht nur daran aber mangelte es am Ende, der unausweichliche Bruch ging im Streit vonstatten, die ehemaligen Partner trafen sich schließlich vor Gericht.Ein Scheitern kostet wertvolle JahreTrotz dieser negativen Erfahrung hielt Müller konsequent an seinem Konzept der Nachfolgeregelung fest. "Ich hatte zwar sechs Jahre für die Nachfolgeregelung verloren, aber ein Komplettverkauf war für mich trotzdem nie eine Option", erinnert er sich. Der frühe Zeitpunkt seines ersten Gestaltungsversuchs ließ ihm dann auch noch genügend Spielraum für einen zweiten Anlauf.



Dieser fand schon wenige Jahre später statt. Im Unterschied zu seiner ersten Partnerschaft verständigte sich Müller mit seiner heutigen Partnerin darauf, zunächst eine Bürogemeinschaft einzugehen. "Darin lässt sich das tägliche Miteinander bestens erproben, ohne dass Sie sich gleich binden müssen", sagt er. Die "Probezeit" dauerte in Müllers Fall vier Jahre, ehe er sich vor zwei Jahren entschloss, erneut den Schritt in die Partnerschaft zu wagen.Eine etwaige Trennung regeln"Ich kann nur jedem raten, in den Verträgen von vornherein festzulegen, was passiert, wenn man wieder auseinandergeht", sagt der Berater. Natürlich sparen sich die meisten diese Mühe ? man versteht sich ja. Doch gerade in diesem guten Einvernehmen der Anfangszeit liegt die Chance, im Fall der Fälle auch wieder fair auseinander gehen zu können. Die gegenseitige Wertschätzung beizeiten in juristische Form zu gießen, erspart unangenehme spätere Auseinandersetzungen, die im Übrigen nicht nur persönlich belastend sind, sondern auch die Beziehung zu Mitarbeitern und Mandanten beschädigen.



Neben der rechtzeitigen Regelung des Trennungsszenarios sollten künftige Partner viel Zeit in ein intensives ? ergebnisoffenes ? Kennenlernen investieren. Denn nur wenn die Chemie wirklich stimmt, klappt es später nicht nur mit der Zusammenarbeit, sondern auch im Mandantenkontakt. Ideal ist die gemeinsame Tätigkeit auf Probe in einer Bürogemeinschaft. Passt auch dann noch alles, kann der ältere den jüngeren Partner zunächst mit einem minimalen Anteil ohne größere steuerliche Auswirkungen beteiligen und vertraglich regeln, wann die vollständige Übertragung vollzogen werden soll. Dies kann wie im Falle Müllers erst mittelfristig oder aber auch etwa nach einem Jahr der Fall sein. In dieser Form, quasi ganz entspannt, lässt sich die Übertragung freilich nur realisieren, wenn das Projekt Nachfolge via Partnerschaft mit genügend Vorlauf startet.Rechtzeitig beginnen und die Kanzlei in Stand halten"Spätestens mit Mitte fünfzig sollten Steuerberater damit beginnen, ihre Nachfolge zu regeln", weiß Müller. Ein gescheiterter Partnerschaftsversuch sei mit fünf Jahren einzukalkulieren. Danach sei der Berater schon sechzig und benötige sicherlich noch einmal fünf Jahre für einen neuen Anlauf, bis er sich tatsächlich vollständig zurückziehen kann. "Ich glaube, viele unterschätzen das. Aufhören dauert viel länger, als man denkt", sagt Müller.



In der Folge würden viele einen regelrechten Investitionsstau in der Kanzlei anhäufen. Die Technik veraltet, die Prozesse bleiben über Jahre hinweg in denselben überholten Routinen stecken. Die daraus entstehenden ineffizienten Arbeitsweisen werden durch einen höheren Personaleinsatz kompensiert. Dadurch wird die Praxis deutlich weniger rentierlich ? und verliert schnell an Wert. "Manche Kanzleien sind an heutigen Standards gemessen in meinen Augen kaum noch marktfähig", glaubt auch Steuerberater Müller. Nicht zuletzt unter diesem Aspekt ist die frühe Einbindung eines Partners sicherlich ein Gewinn, da dieser eher eine zukunftsorientierte Kanzleistrategie im Blick hat.Ganz konkret: mehr erfahrenNachfolge in der Praxis ? so funktioniert es. Lesen Sie im nächsten Teil der Serie "Perfekt geplant: So schön kann Nachfolge sein" der DATEV eG wie Steuerberater den Komplettverkauf managen. Erfahren Sie, wie Kollegen einen Nachfolger gefunden haben und wie sie ihm zu einem guten Start verhalfen.



Unterstützungsangebot DATEV-Consulting zum Thema Kanzleinachfolge unter www.datev.de/consulting | Steuerberater | Kanzleinachfolge oder www.datev.de/nachfolge . Seminarangebot unter: www.datev.de/chefseminare | Kanzlei-/Unternehmensführung



Bei Fragen senden Sie eine E-Mail an: consulting@datev.de

Telefonisch: 0911 319 7051



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=== DATEV eG - Software und IT Dienstleistungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte... (Bild) ===



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Permanentlink:

http://www.themenportal.de/bilder/datev-eg-software-und-it-dienstleistungen-fuer-steuerberater-wirtschaftspruefer-rechtsanwaelte-68924
Die DATEV eG ist das Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Mit über 40.000 Mitgliedern, nahezu 6.800 Mitarbeitern und einem Umsatz von 844 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2014) zählt die DATEV zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in Europa. So belegt das Unternehmen zum Beispiel Platz 3 im bekannten Lünendonk-Ranking der deutschen Softwarehäuser. Das Leistungsspektrum umfasst vor allem die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, Enterprise Resource Planning (ERP), IT-Sicherheit sowie Weiterbildung und Consulting. Mit ihren Lösungen verbessert die 1966 gegründete Genossenschaft mit Sitz in Nürnberg gemeinsam mit ihren Mitgliedern die betriebswirtschaftlichen Prozesse von 2,5 Millionen Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Institutionen.
DATEV eG
Anke Kolb-Leistner
Paumgartnerstr. 6-14
90429 Nürnberg
anke.kolb-leistner@datev.de
+49 (911) 319-51222
www.datev.de/presse

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


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Neben der rechtzeitigen Regelung des Trennungsszenarios sollten künftige Partner viel Zeit in ein intensives ? ergebnisoffenes ? Kennenlernen investieren. Denn nur wenn die Chemie wirklich stimmt, klappt es später nicht nur mit der Zusammenarbeit, sondern auch im Mandantenkontakt. Ideal ist die gemeinsame Tätigkeit auf Probe in einer Bürogemeinschaft. Passt auch dann noch alles, kann der ältere den jüngeren Partner zunächst mit einem minimalen Anteil ohne größere steuerliche Auswirkungen beteiligen und vertraglich regeln, wann die vollständige Übertragung vollzogen werden soll. Dies kann wie im Falle Müllers erst mittelfristig oder aber auch etwa nach einem Jahr der Fall sein. In dieser Form, quasi ganz entspannt, lässt sich die Übertragung freilich nur realisieren, wenn das Projekt Nachfolge via Partnerschaft mit genügend Vorlauf startet.Rechtzeitig beginnen und die Kanzlei in Stand halten"Spätestens mit Mitte fünfzig sollten Steuerberater damit beginnen, ihre Nachfolge zu regeln", weiß Müller. Ein gescheiterter Partnerschaftsversuch sei mit fünf Jahren einzukalkulieren. Danach sei der Berater schon sechzig und benötige sicherlich noch einmal fünf Jahre für einen neuen Anlauf, bis er sich tatsächlich vollständig zurückziehen kann. "Ich glaube, viele unterschätzen das. Aufhören dauert viel länger, als man denkt", sagt Müller.



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 Grundsätzlich! Gehe in Deutschland mit dem gleichen Fall vor einhundert Gerichte und du bekommst 98 verschiedene Urteile. Und so verhält es sich auch in deinem Fall. Solange in diesem Staat Gesetze ... (Otto76, 28.06.2013)

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