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Recht(s) - Seite - News ! Testament ändern, sofort!

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 13. August 2015 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
Freie-PM.de: Richtig vererben nach der neuen EU-Erbrechtsreform am Beispiel Italien

Richtig vererben nach der neuen EU-Erbrechtsreform am Beispiel Italien

Testament ändern, sofort!

Frankfurt, 13.08.2015: Mit dem Stichtag 17.August gilt in Europa ein neues Erbrecht. Dann entscheidet bei grenzübergreifenden Erbfällen nicht mehr das Staatsangehörigkeitsprinzip, sondern das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein in Italien lebender deutscher Staatsbürger, der dort verstirbt, wird dann nach italienischem Erbrecht beerbt. Was viele nicht wissen: Das italienische Erbrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen Gesetz.

Bereits Goethe schwärmte in seinen Reisebeschreibungen von der Schönheit Italiens. Und auch heutzutage steht das Land in der Gunst der Deutschen ganz oben. Im vergangenen Jahr waren etwa 5,5 Millionen Deutsche nach Bella Italia gereist (Quelle: Statista 2015). Doch viele verbringen nicht mehr nur ihren Urlaub dort. Offiziell leben etwa 37.000 Deutsche dauerhaft in Italien (Quelle ISTAT Italienisches Nationales Institut für Statistik 2015). Über die Zahl derer, die sich über längere Zeit im Jahr in Italien aufhalten oder dort Vermögen, wie zum Beispiel eine Immobilie besitzen, gibt es keine genauen Angaben. Ob Expatriates und Auswandererfamilien, Rentner und Frühruheständler oder Unternehmer und Arbeitnehmer: Sie alle können von der neuen EU-Erbrechtsverordnung betroffen sein.

Erbvertrag und Berliner Testament sind unwirksam

Für Erbangelegenheiten gibt es in Deutschland klare Regeln und Verträge, wie zum Beispiel den Erbvertrag oder das gemeinschaftliche Testament (Berliner Testament), in dem sich Eheleute gegenseitig zu alleinigen Erben und die Kinder als Schlusserben nach dem Tod beider Elternteile einsetzen. In Italien sind diese Erklärungen unwirksam. "Ein deutsches Ehepaar, das in Deutschland ein Berliner Testament gemacht hat und dann an den Gardasee oder nach Südtirol gezogen ist, hat ab 17. August keine Garantie mehr, dass seine Wunschverteilung des Nachlasses auch wirklich umgesetzt wird", warnt der auf deutsch-italienisches Recht spezialisierte Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Jürgen Reiß . Wer sicherstellen möchte, dass sein letzter Wille erfüllt wird und, dass den Hinterbliebenen viele Unannehmlichkeiten erspart werden, der kommt um eine vorherige Regelung der Vermögensnachfolge nicht herum. Damit diese auch in Italien anerkannt wird, muss sie zwingend in Testamentsform erfolgen.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge?

Liegen keine vom Erblasser festgelegten Regelungen vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Das italienische Erbrecht kennt sechs Klassen von Erbberechtigten: Überlebender Ehegatte, eheliche/nichteheliche Abkömmlinge, Eltern und Vorfahren, Seitenverwandte (Geschwister), die übrigen Verwandten und den Staat. Mit einem Testament kann die Erbfolge abweichend vom Gesetz geregelt werden. Den Pflichtteil kann man aber auch auf diese Weise nicht ausschließen. Das bedeutet, dass, egal was im Testament festgehalten ist, die nächsten Angehörigen das Recht auf einen bestimmen Teil des Erbes haben. "Der Nachlass wird in Italien anders aufgeteilt als in Deutschland, was mitunter zu unliebsamen Überraschungen führen kann", erklärt der Experte Dr. Jürgen Reiß . So erbt beispielsweise der Ehegatte neben dem Kind (oder dessen Nachkommen) die Hälfte, neben mehreren Kindern ein Drittel, neben Eltern, Großeltern und Geschwistern zwei Drittel (siehe Infografik). Erst wenn keine dieser Verwandten vorhanden sind, erbt er den gesamten Nachlass. Dazu bekommt er auch ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Ehewohnung.

Vorsicht Pflichtteilsrecht (Noterbenrecht)

Anders als in Deutschland geht der Nachlass in Italien nicht automatisch auf die Erben über. Diese müssen die Erbschaft erst annehmen. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass es in Italien sogar möglich ist, sich als Pflichtteilsberechtigter in die Erbengemeinschaft einzuklagen. Ist dies der Fall, droht unter den Hinterbliebenen oftmals Streit ums Erbe. Das Pflichtteilsrecht ist in Italien wesentlich stärker ausgeprägt. Durch ein sogenanntes Noterbenrecht steht den enterbten leiblichen Abkömmlingen und dem Hinterbliebenen Ehepartner per Gesetz eine echte Teilhabe am Nachlass zu.

Was bedeutet "gewöhnlicher Aufenthalt"?

Eine klare Definition gibt die neue Verordnung nicht. "Als Faustregel gilt, dass ein Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten im Jahr zur Vermutung des gewöhnlichen Aufenthalts in einem Land führt", erklärt der Experte Dr. Jürgen Reiß . Um diesen zu definieren, bedarf es aber erst einmal der Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers vor und bei seinem Tod. Anhaltspunkte können sowohl Dauer und Regelmäßigkeit des Auslandsaufenthaltes, familiäre und soziale Bindungen, Vermögensgegenstände, aber auch der Arbeitsplatz oder gar Kenntnisse der Landessprache sein.

Die Rechtswahl nutzen

Die neue Verordnung sieht explizit ein Wahlrecht vor. Das bedeutet, dass man vorab festlegen kann, dass im Todesfall das Recht des Staates gelten soll, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten kann das Recht eines dieser Staaten gewählt werden. Zu beachten ist, dass auch hier die Rechtswahl zwingend in Testamentsform festgehalten werden muss. Daher sollten auch bestehende Testamente, sofern ein Auslandsbezug besteht, auf die inhaltliche Gültigkeit hin überprüft werden. Ein Deutscher, der in Italien wohnt, kann sich also zwischen dem deutschen und dem italienischen Erbrecht entscheiden. Er kann, als deutscher Staatsangehöriger, das deutsche Recht in Testamentsform wählen. Wird keine Entscheidung getroffen, dann kommt automatisch das italienische Recht zur Anwendung. "Welches anwendbare Recht vorteilhafter ist, und in welchen Fällen eine Rechtswahl sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Jeder konkrete Fall sollte daher einzeln betrachtet und beurteilt werden", fasst Dr. Jürgen Reiß zusammen.
Kanzlei REISS

Die Kanzlei REISS ist ausgewiesener Experte für deutsch-italienisches Recht sowie deutsches und internationales Erbrecht.

Der mehrfache Buchautor, Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Jürgen Reiß ist Namensgeber und Inhaber der 1996 von ihm gegründeten Kanzlei. Das deutsch-italienische und internationale Erbrecht sowie das Immobilienrecht stellt eine seiner Kernkompetenzen dar und macht ihn zum ersten Ansprechpartner für Erbfragen sowie Immobilienübertragungen in Italien.

Die Kanzlei REISS ist im Länderdreieck Deutschland, Italien und der Schweiz an insgesamt dreizehn Standorten vertreten.
REISS GbR
Dr. Jürgen Reiß
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
069 74 74 38 00

http://kanzlei-reiss.de

Pressekontakt:
Presseservice Kanzlei REISS c/o Beaufort 8 GmbH
Natalia Cichos-Terrero
Kriegsbergstraße 34
70174 Stuttgart
cichos-terrero@beaufort8.de
07112577373
http://kanzlei-reiss.de

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


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Frankfurt, 13.08.2015: Mit dem Stichtag 17.August gilt in Europa ein neues Erbrecht. Dann entscheidet bei grenzübergreifenden Erbfällen nicht mehr das Staatsangehörigkeitsprinzip, sondern das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein in Italien lebender deutscher Staatsbürger, der dort verstirbt, wird dann nach italienischem Erbrecht beerbt. Was viele nicht wissen: Das italienische Erbrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen Gesetz.

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Kuppenheim, 19. März 2024 - MAMotec stellt einen neuen und besonders effizienten Gasmotor für Betreiber von kleineren Blockheizkraftwerken (BHKW) inklusive der Möglichkeit der Kraft-Wärme-Koppelung vor. Der Motor MAG24.4 steht nach der Entwicklung und dem erfolgreichen Feldtest mit über 40 Motoren in einem konkreten Kundenprojekt ab sofort z ...

 Josip Heit, GSB Gold Standard Corporation, der Erfolg eines Finanzgenies und 40 Tageszeitungen auf allen Kontinenten (PR-Gateway, 18.03.2024)


Josip Heit ist Vorstandsvorsitzender der GSB Gold Standard Konzerngruppe und sorgt seit Jahren für mediale und öffentliche Aufmerksamkeit, nicht nur durch große Immobilienprojekte.

Hierbei ist die Karriere von Heit gekennzeichnet durch visionäre Führung, strategische Weitsicht und vor allem einem unerschütterlichen Engagement für finanziellen Weitblick.



Vieles, was man über Josip Heit weltweit lesen kann, polarisiert! Für die einen ist Josip Heit ein finan ...

 Verschollen in Panama (PR-Gateway, 14.03.2024)
Neue Untersuchungen zum mysteriösen Verschwinden der Holländerinnen Kris Kremers und Lisanne Froon

Am zehnten Jahrestag des Verschwindens von Lisanne Froon und Kris Kremers im panamaischen Regenwald kündigen die Journalisten Christian Hardinghaus und Annette Nenner die Veröffentlichung ihres investigativen True-Crime-Buches "Verschollen in Panama" an. Die beiden jungen Niederländerinnen gerieten am 1. April 2014 bei einer Wanderung auf dem Pianista Trail in einen der rätselhaftesten T ...

 Der Strafprozess in Österreich und Deutschland (PR-Gateway, 13.03.2024)


Strafprozess in Österreich vs. Deutschland: Ein Vergleich



1. Einführung



Zuletzt waren Strafverfahren - etwa im Kontext von Klimaprotesten - in Österreich und in Deutschland gehäuft in den Medien nachzulesen. Grund genug, um auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Nachbarstaaten zu blicken.



Sowohl Österreich als auch Deutschland haben ein inquisitorisches ...

 GDL verteidigt sich erneut erfolgreich gegen Deutsche Bahn mit MOOG (PR-Gateway, 12.03.2024)
Das Landesarbeitsgericht Hessen bestätigt Streikrecht der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer

Frankfurt/Darmstadt, 12. März 2024 - Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) verteidigt sich erneut erfolgreich mit Unterstützung der Darmstädter Wirtschaftskanzlei MOOG Partnerschaftsgesellschaft in zwei Instanzen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen) gegen einen Eilantrag des Deutsche-Bahn-Arbeitgeberverbands AGV MOVE. Die ...

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