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Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht

Kanzlei Anette Scherret
Gielsdorfer Str. 18a
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Recht(s) - Seite - News ! Verbraucherrecht: Ab 1. Mai bei Immobilienanzeigen obligatorisch: Energieausweise stärken Verbraucherrechte!

Veröffentlicht am Dienstag, dem 29. April 2014 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
RechtsPortal-24/7.de - Recht & Juristisches | Deutsche Umwelthilfe e.V.
PressePortal.de: Berlin (ots) - Bundesregierung und Bundesländer planen keine Kontrollen - Deutsche Umwelthilfe wird Energieverbrauchsangaben in Anzeigen nach Verbraucherschutzrecht durchsetzen

Ab dem 1. Mai 2014 gelten in Deutschland neue Informationspflichten für Vermieter und Verkäufer bezüglich der Energieeffizienz von Immobilien.

Potentielle Käufer oder Mieter sollen sich anhand des Energieausweises ein Bild über den energetischen Zustand eines Gebäudes machen können.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) kündigte als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation an, im Rahmen einer bundesweiten Marktüberwachung den Anzeigenmarkt genau zu beobachten.

Festgestellte Verstöße wird sie juristisch verfolgen, um eine schnelle, konsequente Angabe der Energieverbrauchsinformationen sicherzustellen.

Scharfe Kritik äußerte die DUH an der Verweigerungshaltung von Bund und Ländern, die wie auch bei vielen anderen Energieverbrauchs-Kennzeichnungsvorschriften keinerlei staatliche Kontrolle und Verfolgung von Verstößen praktizieren.

"Erst durch die Angaben zum Energieverbrauch ist der Leser einer Immobilienanzeige in der Lage zu beurteilen, ob sich das vermeintlich günstige Objekt nicht durch hohe Nebenkosten für die Klimatisierung als Fehlinvestition herausstellt.

Umgekehrt werden energetisch sanierte und dafür in der Kaltmiete etwas teurere Immobilien attraktiver, wenn sie auf einen niedrigen Energieverbrauch hinweisen können", sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt und tritt zum 1. Mai in Kraft.

Der Energieausweis soll Transparenz auf dem Immobilienmarkt hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schaffen.

Vermieter und Verkäufer von Immobilien müssen bei Besichtigungen einen Energieausweis vorlegen und bestimmte Energiekennwerte bereits bei der Bewerbung nennen.

"Durch den Energieausweis erhält der Verbraucher die Möglichkeit, sich schon vor einem Verkaufsgespräch in Ruhe mit Energiekennwerten auseinanderzusetzen und CO2-intensive und damit heizkostenintensive Gebäude zu erkennen.

Er wird dadurch in die Lage versetzt, bei Objektbesichtigungen sachkompetent und gezielt Fragen zur energetischen Beschaffenheit 'auf Augenhöhe' zu stellen", so Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH.

Sauter betonte, dass das Informationsinstrument für Vermieter wiederum ein Anreiz sei, mehr auf die Sanierung bestehender Gebäude zu achten, um CO2-Emissionen zu reduzieren.

Die DUH kritisierte den mangelnden Durchsetzungswillen dieser gleichzeitig für den Klimaschutz wie für den Verbraucher bedeutenden gesetzlichen Regelung.

Eine DUH-Umfrage bei den 16 zuständigen Landesministerien hatte ergeben, dass vielerorts noch nicht einmal klar ist, welche Behörde zuständig sein soll und nach welchen Regelungen die Kontrollen durchgeführt werden.

Nur ein einziges Bundesland hat bislang eine Kontrollstelle benannt. Für die Dauer von sieben Jahren können Bundesländer zudem 'elektronische' Kontrollen an das dafür beliehene Deutsche Institut für Bautechnik übertragen.

Dem Institut obliegt dann die Aufgabe, Stichprobenkontrollen von Energieausweisen in einem "statistisch signifikanten Prozentanteil" durchzuführen, sofern diese elektronisch erfolgen können. Dabei beschränken sich die Kontrollen auf Validitätsprüfungen der Eingabe-Gebäudedaten.

Eine wirkliche inhaltliche Überprüfung der Energieausweise auf Korrektheit durch das Institut ist genau so wenig vorgesehen wie die Ahndung von festgestellten Verstößen.

Auch sind offensichtlich für die Zukunft keine staatlichen Kontrollen der Ausweise und die Verhängung von Bußgeldern bei festgestellten Verstößen geplant.

Vor-Ort-Prüfungen der Angaben im Energieausweis sollen sogar nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich sein.

"Energieeffizienz ist ein wesentlicher Garant für das Gelingen der Energiewende. Die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung insbesondere im Gebäudebestand sind gewaltig.

Auf die Erzeugung von Raumwärme entfallen etwa ein Viertel aller emittierten CO2-Mengen in Deutschland, also etwa 213 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Im öffentlichen Bewusstsein herrscht noch kaum Verständnis dafür, dass beim Heizen unglaubliche Mengen an CO2 produziert werden.

Der Energieausweis ist ein erster Schritt, das sichtbar zu machen und mit Vorurteilen gegen die Sanierung aufzuräumen", so Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH.

Umfassende Informationen über die energetische Gebäudesanierung sowie über falsche Mythen zur Energieeffizienz finden Sie unter http://l.duh.de/p280414#download. Hier steht auch eine Hochrechnung über die voraussichtliche Entwicklung von Gehältern und Heizkosten zum Download bereit.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Peter Ahmels, Leiter Klimaschutz und Energie
Mobil: 0151 16225863, E-Mail: ahmels@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Mobil: 0175 5724833, E-Mail: sauter@duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/22521/2722474/ab-1-mai-bei-immobilienanzeigen-obligatorisch-energieausweise-staerken-verbraucherrechte von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Bundesregierung und Bundesländer planen keine Kontrollen - Deutsche Umwelthilfe wird Energieverbrauchsangaben in Anzeigen nach Verbraucherschutzrecht durchsetzen

Ab dem 1. Mai 2014 gelten in Deutschland neue Informationspflichten für Vermieter und Verkäufer bezüglich der Energieeffizienz von Immobilien.

Potentielle Käufer oder Mieter sollen sich anhand des Energieausweises ein Bild über den energetischen Zustand eines Gebäudes machen können.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) kündigte als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation an, im Rahmen einer bundesweiten Marktüberwachung den Anzeigenmarkt genau zu beobachten.

Festgestellte Verstöße wird sie juristisch verfolgen, um eine schnelle, konsequente Angabe der Energieverbrauchsinformationen sicherzustellen.

Scharfe Kritik äußerte die DUH an der Verweigerungshaltung von Bund und Ländern, die wie auch bei vielen anderen Energieverbrauchs-Kennzeichnungsvorschriften keinerlei staatliche Kontrolle und Verfolgung von Verstößen praktizieren.

"Erst durch die Angaben zum Energieverbrauch ist der Leser einer Immobilienanzeige in der Lage zu beurteilen, ob sich das vermeintlich günstige Objekt nicht durch hohe Nebenkosten für die Klimatisierung als Fehlinvestition herausstellt.

Umgekehrt werden energetisch sanierte und dafür in der Kaltmiete etwas teurere Immobilien attraktiver, wenn sie auf einen niedrigen Energieverbrauch hinweisen können", sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt und tritt zum 1. Mai in Kraft.

Der Energieausweis soll Transparenz auf dem Immobilienmarkt hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schaffen.

Vermieter und Verkäufer von Immobilien müssen bei Besichtigungen einen Energieausweis vorlegen und bestimmte Energiekennwerte bereits bei der Bewerbung nennen.

"Durch den Energieausweis erhält der Verbraucher die Möglichkeit, sich schon vor einem Verkaufsgespräch in Ruhe mit Energiekennwerten auseinanderzusetzen und CO2-intensive und damit heizkostenintensive Gebäude zu erkennen.

Er wird dadurch in die Lage versetzt, bei Objektbesichtigungen sachkompetent und gezielt Fragen zur energetischen Beschaffenheit 'auf Augenhöhe' zu stellen", so Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH.

Sauter betonte, dass das Informationsinstrument für Vermieter wiederum ein Anreiz sei, mehr auf die Sanierung bestehender Gebäude zu achten, um CO2-Emissionen zu reduzieren.

Die DUH kritisierte den mangelnden Durchsetzungswillen dieser gleichzeitig für den Klimaschutz wie für den Verbraucher bedeutenden gesetzlichen Regelung.

Eine DUH-Umfrage bei den 16 zuständigen Landesministerien hatte ergeben, dass vielerorts noch nicht einmal klar ist, welche Behörde zuständig sein soll und nach welchen Regelungen die Kontrollen durchgeführt werden.

Nur ein einziges Bundesland hat bislang eine Kontrollstelle benannt. Für die Dauer von sieben Jahren können Bundesländer zudem 'elektronische' Kontrollen an das dafür beliehene Deutsche Institut für Bautechnik übertragen.

Dem Institut obliegt dann die Aufgabe, Stichprobenkontrollen von Energieausweisen in einem "statistisch signifikanten Prozentanteil" durchzuführen, sofern diese elektronisch erfolgen können. Dabei beschränken sich die Kontrollen auf Validitätsprüfungen der Eingabe-Gebäudedaten.

Eine wirkliche inhaltliche Überprüfung der Energieausweise auf Korrektheit durch das Institut ist genau so wenig vorgesehen wie die Ahndung von festgestellten Verstößen.

Auch sind offensichtlich für die Zukunft keine staatlichen Kontrollen der Ausweise und die Verhängung von Bußgeldern bei festgestellten Verstößen geplant.

Vor-Ort-Prüfungen der Angaben im Energieausweis sollen sogar nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich sein.

"Energieeffizienz ist ein wesentlicher Garant für das Gelingen der Energiewende. Die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung insbesondere im Gebäudebestand sind gewaltig.

Auf die Erzeugung von Raumwärme entfallen etwa ein Viertel aller emittierten CO2-Mengen in Deutschland, also etwa 213 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Im öffentlichen Bewusstsein herrscht noch kaum Verständnis dafür, dass beim Heizen unglaubliche Mengen an CO2 produziert werden.

Der Energieausweis ist ein erster Schritt, das sichtbar zu machen und mit Vorurteilen gegen die Sanierung aufzuräumen", so Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH.

Umfassende Informationen über die energetische Gebäudesanierung sowie über falsche Mythen zur Energieeffizienz finden Sie unter http://l.duh.de/p280414#download. Hier steht auch eine Hochrechnung über die voraussichtliche Entwicklung von Gehältern und Heizkosten zum Download bereit.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Peter Ahmels, Leiter Klimaschutz und Energie
Mobil: 0151 16225863, E-Mail: ahmels@duh.de

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Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/22521/2722474/ab-1-mai-bei-immobilienanzeigen-obligatorisch-energieausweise-staerken-verbraucherrechte von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


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