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Recht(s) - Seite - News ! Hausverwaltung: Zufriedenheitsgarantie & Sonderkündigungsrecht

Veröffentlicht am Montag, dem 05. Januar 2015 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
PR-Gateway: BAFIS-Hausverwaltung Halle-Saale gewährt als erfahrene Miethaus- und WEG-Verwaltung in Halle, Saalekreis und Leipzig Neukunden ein Sonderkündigungsrecht in der Probezeit

Beim Kauf einer Ware besteht in aller Regel ein Rückgabe- oder Umtauschrecht, bei Abschluss einer Versicherung oder eines Bankdarlehens gibt es ein Widerrufsrecht, immer mehr Dienstleister gewähren eine Testphase, Verlage bieten ein Probeabo an ... Warum eigentlich verweigern nahezu alle Hausverwaltungen Ihren Kunden ein solches Privileg? Müsste nicht auch bei einer Hausverwaltung dasselbe gelten, was sonst in den meisten Bereichen des täglichen Lebens Normalität ist? Immerhin handelt es sich bei Verwaltungsobjekten um enorme Werte, die ein Höchstmaß an Vertrauen zwischen dem Verwalter und dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft bedingen - und bei einer neuen Miethausverwaltung oder WEG-Verwaltung muss das Vertrauen ja erst mal wachsen.
Eine Hausverwaltung zumindest sieht das offenbar so: Die BAFIS-Hausverwaltung in Halle (Saale) (http://hausverwaltung.bafis-halle.de) . Die Mitarbeiter der BAFIS GmbH mit Sitz im halleschen Paulusviertel vertreten die Auffassung: "Wer Zufriedenheit garantiert, braucht einen Kunden nicht per Knebelvertrag an sich zu binden". Diese Firmenphilosophie "lebt" die BAFIS, die sich seit mehr als 20 Jahren einen Namen als Immobilienmakler und Immobilienverwalter in Halle (Saale) (http://www.bafis-halle.de/lilac_cms/de/4752,,/Haus--und-WEG-Verwaltung.html) , Saalekreis und Umgebung gemacht hat. So sagt Hans-Joachim Holle als Geschäftsführer der BAFIS GmbH: "Ein zufriedener Eigentümer bleibt und empfiehlt die BAFIS-Hausverwaltung weiter, ein unzufriedener Eigentümer sollte unbedingt auch das Recht haben, sich einen anderen - aus seiner Sicht besseren - Dienstleister zu suchen. Alles andere ist eher unglaubwürdig!" Eine Logik, die durchaus einleuchtet und eine willkommene Abwechslung in der "Service-Wüste" Deutschland darstellt. Fragt sich nur, warum andere Hausverwaltungen - und das nicht nur in Halle (Saale) und Saalekreis - ihren Kunden ein solches Sonderkündigungsrecht nicht gewähren? Was spricht eigentlich dagegen, einen Service anzubieten, der für andere Dienstleister selbstverständlich ist? Spricht man bei Weiterbildungsveranstaltungen des IVD oder Hausverwalter-Verbandes mit anderen Hausverwaltern aus der Region Sachsen-Anhalt und Sachsen, so hört man als Standard-Antwort: "Der enorme Zeitaufwand, der mit der Einarbeitung für das neue Objekt einhergeht sowie der damit verbundene Personal- und Sachaufwand verbieten ein Sonderkündigungsrecht".
Hausverwalter Bodo Lopens und Steve Fels, der die Buchhaltung der BAFIS-Hausverwaltung erledigt, stellen ebenfalls übereinstimmend fest: "Die Aufnahme und Erfassung der Stammdaten, das Anlegen der Eigentümer-, Mieter- und Hausakten, das Einrichten der Verwaltungseinheiten im Buchhaltungsprogramm, die Objektaufnahme vor Ort und Abstimmung mit den übrigen Dienstleistern wie Hausmeister- und Reinigungsdienst, Lieferanten von Energie, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Abrechner für den Wärmedienst usw, also all die Aufgaben, die in der Einarbeitungsphase von der neuen Hausverwaltung vorgenommen werden müssen, verlangen in der Tat ein Höchstmaß an Zeit und Sorgfalt." Da diese außerordentlichen Leistungen dem Neukunden, sprich: Eigentümer, in der Regel aber nicht gesondert in Rechnung gestellt werden - zumindest bei der BAFIS-Hausverwaltung in Halle (Saale) sind sämtliche Kosten mit der monatlich zu entrichtenden Verwaltergebühr (http://hausverwaltung.bafis-halle.de/lilac_cms/de/6373,,/Konditionen.html) bereits abgedeckt - besteht für den Hausverwalter natürlich das Risiko, dass der neue Eigentümer zum Monatsende kündigt und die ganze Arbeit praktisch weitestgehend umsonst war. Die sich hieran aber anschließende spannende Frage, warum ein Eigentümer denn von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen sollte, führt letztlich zu den Gründen, die die meisten Hausverwalter und WEG-Verwalter vor einer Zufriedenheitsgarantie mit Sonderkündigungsrecht (http://hausverwaltung.bafis-halle.de/lilac_cms/de/6458,,/Hausverwaltung/Zufriedenheitsgarantie.html) zurückschrecken lassen. Denn im Grunde genommen können ja nur 2 triftige Gründe vorliegen:
-Entweder hat der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft einen wesentlich preisgünstigeren oder leistungsstärkeren Anbieter gefunden
-oder aber, es gibt keine Zufriedenheit mit dem Service der Verwaltung.
Beide Gründe jedoch hätte in diesem Fall der Hausverwalter zu vertreten, denn es obliegt ihm, dem Eigentümer als seinem Kunden ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis für die Hausverwaltung anzubieten und in der täglichen Verwalter-Praxis das Service-Level zu garantieren, das im vertraglich vereinbarten Leistungskatalog unter "Pflichten des Hausverwalters" vorab zugesagt wurde.
Dementsprechend hat es ein Hausverwalter doch selbst in der Hand, ob ein Neukunde von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht oder nicht. Und dass ein Eigentümer aus reiner Langeweile den Verwalter wechselt, ist eher unwahrscheinlich. Nicht wenige Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften haben schon mehrfach ihre Haus- und WEG-Verwaltungen gekündigt, weil sie einfach unzufrieden waren und sind deshalb umso erfreuter, wenn dann endlich eine Verwaltung gefunden wurde, die nicht nur Rundum-Service verspricht sondern auch tatsächlich leistet, damit "Ruhe" in die Miethausverwaltung, WEG-Verwaltung oder Sondereigentumsverwaltung einkehrt und man sich als Eigentümer seinen eigentlichen beruflichen Aufgaben widmen kann. Eine gute Leistung zu einem guten Preis - und das nicht nur auf dem Papier - ist letztlich die beste Treuegarantie, die ein Unternehmen überhaupt geben kann. Das gilt für alle Dienstleister gleichermaßen!
Damit für interessierte Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern aber auch Wohneigentümergemeinschaften in der Innenstadt von Halle (Saale) aber auch im Saalekreis und in der Stadt Leipzig ausreichend Zeit besteht, sich von dem umfangreichen Leistungen der BAFIS-Hausverwaltung ein klares Bild zu machen, gewährt diese ihren Neukunden innerhalb der ersten 6 Monate der Vertragslaufzeit im Rahmen ihrer Zufriedenheitsgarantie ein Sonderkündigungsrecht jeweils zum Monatsende. Da das erste halbe Jahr die intensivste und auch verwaltungstechnisch zeitaufwendigste Phase ist, bietet sich hier die optimale Gelegenheit, einander besser kennen zu lernen und zu prüfen, ob auch gehalten wird, was vorher versprochen wurde. Das ist fair, sicher und vor allem kundenfreundlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website hausverwaltung.bafis-halle.de (http://hausverwaltung.bafis-halle.de) - hier finden Interessenten auch das Formular zur Anforderung eines kostenlosen Hausverwaltungs-Angebotes (http://hausverwaltung.bafis-halle.de/lilac_cms/de/6499,,form,,94/Kontakt.html) - oder unter der Telefonnummer 0345 / 38 83 850 - E-Mail: hausverwaltung@bafis.de.
Der Bereich Hausverwaltung der BAFIS GmbH mit Sitz im Paulusviertel der Händel-Stadt Halle (Saale) verfügt über mehr als 20-jährige Erfahrung als Miethaus- und WEG-Verwalter in Halle (Saale), dem Saalekreis und Leipzig. Die BAFIS-Hausverwaltung bietet jetzt Neukunden einen ganz besonderen Service an: im Rahmen einer Zufriedenheitsgarantie können sich die Eigentümer praktisch in der "Probezeit" mit Leistungsspektrum und Qualität der Verwaltung vertraut machen und erhalten für die ersten 6 Monate ein Sonderkündigungsrecht. - Ohne wenn und aber!
BAFIS-Hausverwaltung Halle (Saale)
Bodo Lopens
Carl-von-Ossietzky-Straße 27
06114 Halle (Saale)
0345 / 3883-850
0345 / 3883-811
http://hausverwaltung.bafis-halle.de

Pressekontakt:
BAFIS GmbH Halle (Saale)
Hans-Joachim Holle
Carl-von-Ossietzky-Straße 27
06114 Halle (Saale)
hausverwaltung@bafis.de
0345 / 3883-6
http://www.bafis-halle.de



BAFIS-Hausverwaltung Halle-Saale gewährt als erfahrene Miethaus- und WEG-Verwaltung in Halle, Saalekreis und Leipzig Neukunden ein Sonderkündigungsrecht in der Probezeit

Beim Kauf einer Ware besteht in aller Regel ein Rückgabe- oder Umtauschrecht, bei Abschluss einer Versicherung oder eines Bankdarlehens gibt es ein Widerrufsrecht, immer mehr Dienstleister gewähren eine Testphase, Verlage bieten ein Probeabo an ... Warum eigentlich verweigern nahezu alle Hausverwaltungen Ihren Kunden ein solches Privileg? Müsste nicht auch bei einer Hausverwaltung dasselbe gelten, was sonst in den meisten Bereichen des täglichen Lebens Normalität ist? Immerhin handelt es sich bei Verwaltungsobjekten um enorme Werte, die ein Höchstmaß an Vertrauen zwischen dem Verwalter und dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft bedingen - und bei einer neuen Miethausverwaltung oder WEG-Verwaltung muss das Vertrauen ja erst mal wachsen.
Eine Hausverwaltung zumindest sieht das offenbar so: Die BAFIS-Hausverwaltung in Halle (Saale) (http://hausverwaltung.bafis-halle.de) . Die Mitarbeiter der BAFIS GmbH mit Sitz im halleschen Paulusviertel vertreten die Auffassung: "Wer Zufriedenheit garantiert, braucht einen Kunden nicht per Knebelvertrag an sich zu binden". Diese Firmenphilosophie "lebt" die BAFIS, die sich seit mehr als 20 Jahren einen Namen als Immobilienmakler und Immobilienverwalter in Halle (Saale) (http://www.bafis-halle.de/lilac_cms/de/4752,,/Haus--und-WEG-Verwaltung.html) , Saalekreis und Umgebung gemacht hat. So sagt Hans-Joachim Holle als Geschäftsführer der BAFIS GmbH: "Ein zufriedener Eigentümer bleibt und empfiehlt die BAFIS-Hausverwaltung weiter, ein unzufriedener Eigentümer sollte unbedingt auch das Recht haben, sich einen anderen - aus seiner Sicht besseren - Dienstleister zu suchen. Alles andere ist eher unglaubwürdig!" Eine Logik, die durchaus einleuchtet und eine willkommene Abwechslung in der "Service-Wüste" Deutschland darstellt. Fragt sich nur, warum andere Hausverwaltungen - und das nicht nur in Halle (Saale) und Saalekreis - ihren Kunden ein solches Sonderkündigungsrecht nicht gewähren? Was spricht eigentlich dagegen, einen Service anzubieten, der für andere Dienstleister selbstverständlich ist? Spricht man bei Weiterbildungsveranstaltungen des IVD oder Hausverwalter-Verbandes mit anderen Hausverwaltern aus der Region Sachsen-Anhalt und Sachsen, so hört man als Standard-Antwort: "Der enorme Zeitaufwand, der mit der Einarbeitung für das neue Objekt einhergeht sowie der damit verbundene Personal- und Sachaufwand verbieten ein Sonderkündigungsrecht".
Hausverwalter Bodo Lopens und Steve Fels, der die Buchhaltung der BAFIS-Hausverwaltung erledigt, stellen ebenfalls übereinstimmend fest: "Die Aufnahme und Erfassung der Stammdaten, das Anlegen der Eigentümer-, Mieter- und Hausakten, das Einrichten der Verwaltungseinheiten im Buchhaltungsprogramm, die Objektaufnahme vor Ort und Abstimmung mit den übrigen Dienstleistern wie Hausmeister- und Reinigungsdienst, Lieferanten von Energie, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Abrechner für den Wärmedienst usw, also all die Aufgaben, die in der Einarbeitungsphase von der neuen Hausverwaltung vorgenommen werden müssen, verlangen in der Tat ein Höchstmaß an Zeit und Sorgfalt." Da diese außerordentlichen Leistungen dem Neukunden, sprich: Eigentümer, in der Regel aber nicht gesondert in Rechnung gestellt werden - zumindest bei der BAFIS-Hausverwaltung in Halle (Saale) sind sämtliche Kosten mit der monatlich zu entrichtenden Verwaltergebühr (http://hausverwaltung.bafis-halle.de/lilac_cms/de/6373,,/Konditionen.html) bereits abgedeckt - besteht für den Hausverwalter natürlich das Risiko, dass der neue Eigentümer zum Monatsende kündigt und die ganze Arbeit praktisch weitestgehend umsonst war. Die sich hieran aber anschließende spannende Frage, warum ein Eigentümer denn von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen sollte, führt letztlich zu den Gründen, die die meisten Hausverwalter und WEG-Verwalter vor einer Zufriedenheitsgarantie mit Sonderkündigungsrecht (http://hausverwaltung.bafis-halle.de/lilac_cms/de/6458,,/Hausverwaltung/Zufriedenheitsgarantie.html) zurückschrecken lassen. Denn im Grunde genommen können ja nur 2 triftige Gründe vorliegen:
-Entweder hat der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft einen wesentlich preisgünstigeren oder leistungsstärkeren Anbieter gefunden
-oder aber, es gibt keine Zufriedenheit mit dem Service der Verwaltung.
Beide Gründe jedoch hätte in diesem Fall der Hausverwalter zu vertreten, denn es obliegt ihm, dem Eigentümer als seinem Kunden ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis für die Hausverwaltung anzubieten und in der täglichen Verwalter-Praxis das Service-Level zu garantieren, das im vertraglich vereinbarten Leistungskatalog unter "Pflichten des Hausverwalters" vorab zugesagt wurde.
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Kehl, 23. April 2024. Die europaweit führende Energieberatung ECG Energie Consulting GmbH aus Kehl hat jetzt ihre ECG Akademie gestartet, die online unter www.energie-consulting.com/akademie/ erreichbar ist. Die ECG Akademie richtet sich mit einem modularen Angebot an Webinaren, Online-Schulungen und Workshops direkt an Entscheider i ...

 Gewinnbringend in Immobilien investieren - aber wie? (PR-Gateway, 22.04.2024)
Es gibt verschiedene Ansätze, um an der Entwicklung des Immobilienmarkts teilzuhaben

Immobilieninvestitionen: Ein vielfältiger Weg zu langfristiger Rendite



Immobilieninvestitionen vermitteln den Eindruck von Stabilität und Sicherheit; die letzten Monate zeigen umgekehrt, dass Erstgenannte keinen 'free lunch' bieten, sondern der Immobilienmarkt erheblichen Schwankungen unterliegen kann. Über lange Zeiträume hinweg betrachtet erweisen sich Investments in Immobilien je ...

 Welttag des Buches und des Urheberrechts 2024 (Kummer, 19.04.2024)
Alle Jahre wieder. Am 23. April 2024 ist es wieder so weit. Ein Muss für jeden Bücherwurm und ein optimaler Tag, um Menschen für Bücher zu begeistern.

Der Welttag des Buches (World Book and Copyright Day) am 23. April ist seit 1995 ein von der UNESCO weltweit eingerichteter Feiertag für das Lesen, für Bücher, für die Kultur des geschriebenen Wortes und auch für die Rechte ihrer Autoren.
Das Datum des 23. April geht zurück auf den Georgstag. Es bezieht sich auf die katalani ...

 Tag der Erde: Planet vs. Plastic (PR-Gateway, 19.04.2024)
VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps zur Vermeidung von Mikroplastik

Berlin, 19.04.2020. Am 22. April findet der nunmehr 54. "Tag der Erde" ("Earth Day") statt. Der internationale Aktionstag, der seit 1970 auf Umweltschutz aufmerksam macht, steht in diesem Jahr unter dem Motto "Planet vs. Plastic". Die VERBRAUCHER INITIATIVE begrüßt dieses Thema: "Neben Unmengen Plastikmüll stellt insbesondere Mikroplastik ein wachsendes globales Umweltweltproblem dar", betont Klimareferentin Miriam Bätz ...

 Treppen aus Polen: Zeitloses Design für moderne Wohnräume (PR-Gateway, 17.04.2024)


Treppen aus Polen, besonders Kragarmtreppen, werden immer mehr zur führenden Wahl für moderne Wohnräume. Durch ihr zeitloses Design und hohe Qualität, bereichern sie jeden Raum und verleihen ihm Eleganz und Stil.



Die Popularität der Polnischen Treppen



In den letzten Jahren hat die Beliebtheit von Treppen aus Polen stark zugenommen. Ihre einzigartigen Designs und die hohe Handwerkskunst, mit der sie hergestellt werden, machen sie zu einer bevorzug ...

 Was Sprache mit mentaler Stärke zu tun hat (PR-Gateway, 15.04.2024)
Und warum Sprache ein wichtiger Schlüssel zur mentalen Stärke ist

Anna, 42 Jahre jung, fühlt sich oft müde, gestresst und überfordert.

Ihre zahlreichen Verpflichtungen scheinen sie regelrecht zu erdrücken. Morgens muss sie die Kinder zur Schule bringen, danach muss sie zur Arbeit, nachmittags soll der Haushalt erledigt werden und abends wird erwartet, dass ein leckeres Abendessen auf dem Tisch steht.

Allein dieser kleine Ausflug in Annas Leben ist ein typisches Bei ...

 Beim Putzen auf die Umwelt achten (PR-Gateway, 15.04.2024)
Die VERBRAUCHER INITIATIVE mit Tipps zum Frühjahrsputz

Berlin, 15.04.2024. Rund 320.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel kaufen Verbraucher nach Angaben des Umweltbundesamtes in Deutschland pro Jahr. Was sie ganz selbstverständlich in den Abfluss spülen, kann die Gewässer erheblich belasten. Die VERBRAUCHER INITIATIVE rät daher, bei Reinigungsmitteln auf umweltschonendere Basisprodukte zu setzen und sie sparsam zu verwenden.



Teure Spezialprodukte sind meistens ü ...

 ''Profitabler Einkauf aktuell'' - unwiderstehliche Verhandlungsstrategien (PR-Gateway, 03.04.2024)
Verhandlungstrainer Urs Altmannsberger liefert neues Standardwerk für Procurement

Profi-Einkäufer tragen große Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Gestiegene Energie- und Rohstoffpreise, fragile Lieferketten, kriegs- und krisenbedingte Handelsverbote und Deglobalisierungstrends in der Beschaffung einerseits, Margendruck und Sparvorgaben in den Firmen andererseits bedeuten für sie: Noch besser, noch schärfer, noch smarter verhandeln. Beschaffung, Procurement o ...

 Sorgerechtsentscheidung: Minderjährige Mutter kann Beschwerde einlegen (PR-Gateway, 25.03.2024)


(DAV). Hat das Familiengericht entschieden, einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu übertragen, kommt es vor, dass der andere Elternteil nicht einverstanden ist. Er kann dann Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen - auch wenn er noch minderjährig ist, kann er das selbst tun.



Das Familiengericht hatte dem Vater des rund einjährigen Kinds das alleinige Sorgerecht übertragen. Die minderjährige Mu ...

 Mit der Mutter im Ausland telefoniert - kein Anspruch auf eigenes Kindergeld (PR-Gateway, 25.03.2024)


(DAV). Laut Gesetz kann Anspruch auf Kindergeld haben, wer Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt. Wer mehrfach monatlich mit seiner Mutter im Ausland telefoniert, die auf der Flucht ist, kennt jedoch deren Aufenthalt - auch wenn dieser sich immer wieder ändert.



Der junge Mann beanspruchte Kindergeld für sich selbst und begründete dies damit, dass er den Aufenthalt seiner Mutter nicht ...

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